
Fakten sind Informationen, die man nicht schützen kann. Der Gedanke dahinter ist simpel: Ein Informationsmonopol soll verhindert werden. Erst wenn eine Meldung eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht, genießt sie urheberrechtlichen Schutz. Vollständige Artikel fallen meist darunter. Diese Wort für Wort zu übernehmen, stellt auch nach deutschem Recht eine Urheberrechtsverletzung dar.
Gegen diese Tätigkeiten ist nun die Nachrichtenagentur "Dow Jones Newswires" (DJN) vorgegangen. Das Portal Briefing.com hatte zahlreiche Meldungen von DJN vollständig kopiert. Vom Titel bis zum Text des Artikels. Darüber hinaus verkauft Briefing.com diese angeeigneten Meldungen an Abonnenten. Die juristischen Schritte von Dow Jones Newswires sind somit durchaus nachvollziehbar.
In den Gerichtsdokumenten erklärt man, dass das Geschäftsmodell von Briefing.com auf der "frühen und systematischen Aneignung der Inhalte von Medienorganisationen wie Dow Jones [...]" basiere. Darüber hinaus argumentiert man jedoch, dass Briefing.com gegen die Hot News Doctrine verstoßen hätte. Dieses Gesetz stammt aus dem Jahr 1918 und wurde in erster Linie für Journalisten und Verlage geschaffen, die von Kriegsschauplätzen berichten.
Aufgrund der zum Teil enormen Investitionen wollte man damit sicherstellen, dass sich diese durch ein zeitlich begrenztes "Erstinformationsrecht" wieder rückführen lassen.
Kurz gesagt: Den Journalisten wurde ein Schutzrecht für Informationen an die Hand gegeben, auch wenn es zeitlich begrenzt war. Andere Nachrichtenorganisationen durften dieselben Informationen für eine gewisse Zeitspanne nicht verwerten.
Es dauerte einige Jahre, ehe das Gesetz aus den Gesetzbüchern der USA entfernt wurde. Den einzelnen Bundesstaaten stand jedoch weiterhin das Recht zu, das Gesetz anzuwenden. Erst im vergangenen Jahr machte die Nachrichtenagentur Associated Press damit Schlagzeilen. Man beanspruchte ebenfalls die Hot News Doctrine für sich. Der Fall wurde außergerichtlich geklärt.
Wie in diesem Fall zwischen Dow Jones Newswires und Briefing.com weiter vorgegangen wird, ist noch unklar. Der enorme Appendix der Klageschrift scheint zu bestätigen, dass Briefing.com tatsächlich die Urheberrechte von Dow Jones Newswires verletzt hat.
Die Frage ist jedoch, ob auch die Hot News Doctrine zur Anwendung kommen kann. Man hat diese ins Feld geführt, weil Briefing.com die Meldungen von Dow Jones Newswires nur wenige Minuten nach deren Auftauchen replizierte.
Im Verlauf des Verfahrens wird die Hot News Doctrine vermutlich in den Hintergrund wandern. Nichtsdestotrotz ist das Gesetz äußerst interessant. Auch in Deutschland drängen die Verlage darauf, neue Gesetze einzuführen. Insbesondere Leistungsschutzrechte für Verlage werden dabei kontinuierlich erwähnt.
Quelle: out-law
Bild:wikimedia by 4028mdk09 unter CC-BY-SA
Klaus Müller am Montag, 26.04.2010 20:05 Uhr
naja, also Newstexte 1:1 klauen ist wirklich nicht die feine Englische. Es geht hier ja weniger um die Fakten also um die journalistische Arbeit (sofern man sowas als arbeit bezeichnen kann). Wer einen Text neuschreibt hat also also nichts zu befürchten? ...
Ein Gesetz von 1918 ??? Ich frage mich wann irgendwo auf dieser Welt in einem einigermaßen entwickelten Land ein Gesetz zitiert wird das Technologie (neuere als das Datum des Gesetzes) oder bestimmte nicht ins gewünschte Bild passende Vorgänge als "Teufelswerk" oder nicht "Gott gewollt" bezeichn ...
die seite sieht aber nicht wirklich danach aus als würde sie news vertreiben O_o Die verbreiten die Nachrichten wahrscheinlich als Basis für Marktanalysen...aber insgesamt zeigt dieser Vorfall wieder einmal wie unglaublich lahmarschig das amerikanische Rechtssyst ...
die seite sieht aber nicht wirklich danach aus als würde sie news vertreiben O_o ...
Die Nachrichtenagentur "Dow Jones Newswires" geht aktuell juristisch gegen Briefing.com vor. Neben der regulär nachvollziehbaren Forderung hat die Agentur jedoch ein Gesetz aus dem Jahr 1918 ins Rennen geführt. Die "Hot News Doctrine". [url=http://www.gulli.com/news/hot-news-murdoch-beansprucht-s ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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