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Axel Springer mahnt BILDblog gleich dreifach ab!

Die Axel Springer AG ging nach einem Artikel des BILDblogs über Welt Online gleich mit drei Abmahnungen gegen die Verantwortlichen vor. Die bisherigen Anwaltskosten der Gegenseite: 2.407,36 Euro.

Am 9. April hatte BILDblog fälschlicherweise berichtet, dass die Welt Online eine Rüge des Deutschen Presserats nicht veröffentlicht hätte. Es ging um einen Artikel, bei dem der Redaktion Schleichwerbung für das Getränk Aperol vorgeworfen wurde. Der Hinweis war zwar vorhanden, allerdings gut versteckt. Die interne Suche der Website bringt beim Suchbegriff „Presserat“ keine Ergebnisse für diesen Vorfall zutage. Auch soll der Hinweis in eigener Sache (auf die Rüge) verschwinden, sobald man den entsprechenden Artikel ausdruckt. Online betrachtet ist die Rüge aber sichtbar.

Trotz einer Korrektur wenige Stunden nach der Veröffentlichung trudelte kurze Zeit später die erste Abmahnung der Anwälte von Welt Online ein. Man warf den Bloggern vor, sie würden trotz der Korrektur einen falschen Eindruck vom Portal erwecken. Dem Wunsch nach einer Rücksendung der beigefügten Unterlassungserklärung und der geforderten Gegendarstellung kam man nicht nach. Auf Anraten des Anwalts fügte man eine weitere Korrektur ein, in der ausgesagt wird, dass die Rüge des Presserats am gleichen Tag veröffentlicht wurde. Daraufhin verzichtete die Welt auf die Erfüllung der eigenen Rechtsansprüche. An der offenen Kostennote der Springer-Anwälte änderte dies aber nichts.

Die Blogger Lukas Heinser und Stefan Niggemeier schreiben „Da wir unseren Fehler noch vor der Abmahnung von uns aus korrigiert hatten, sehen wir aber keinen Anspruch Springers auf eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung. Auch die geforderte Gegendarstellung hätte Springer nach Ansicht unseres Anwalts gerichtlich vermutlich nicht durchsetzen können. Zudem sei die Berechnung der Anwaltskosten künstlich erhöht. Wir haben uns deshalb entschieden, die Forderungen nicht zu erfüllen. (...) Wir sehen in dem Vorgehen der "Welt" kein (selbstverständlich legitimes) Bemühen, eine korrekte Darstellung der Fakten zu erreichen, sondern nur den Versuch, einem lästigen Kritiker das Leben schwer zu machen.

Sascha Lobos Versuch Personen dazu zu bewegen, kein Follower mehr des Twitter-Accounts von "Welt kompakt" zu sein, schlug total fehl. Obwohl der Aufruf schnell per Twitter durchs Netz ging, bekam die Welt weitere Follower hinzu, anstatt welche zu verlieren. Offenbar wurden durch die Aktion mehr Personen auf diesen Account aufmerksam gemacht, als dies beabsichtigt war. Dementsprechend reagierte der Verlag im wahrsten Sinn des Wortes weltmännisch: "Wir freuen uns über viele neuen Follower, die seit gestern dabei sind. Herzlich willkommen!" Vielleicht hätte man sich besser bei Herrn Lobo für seine ungewollte Werbung bedanken sollen. Stattdessen schrieb man mit Hinweis auf die Berichterstattung bei Meedia "wir lieben twitter und die weisheit der crowd..."

Wie dem auch sei - für alle weiteren Schritte der Abgemahnten wird dringend Geld gebraucht. Der BILDblog bittet um eine Spende. Für den Springer-Verlag stellen solche Schadenssummen kein Problem dar. Für private Blogger allerdings sehr wohl. Alle weiteren Details, wie man für den BILDblog spenden kann, können hier eingesehen werden.

Lars Sobiraj am Mittwoch, 21.04.2010 14:09 Uhr

tagsTags: springer verlag sascha lobo axel springer bildblog

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19 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • the_sequencer am 22.04.2010 13:08:17

    FACEPALM ...

  • Lebenshelfer am 22.04.2010 10:39:48

    Ich will hier keine Verleumder und Lügner! TBuktu ...

  • beeze am 22.04.2010 08:42:43

    Eigentlich ist die ganze Massenverblödung ein Produkt der USA, Rupert Murdoch = Definition of Evil. ...

  • etrnl-youth am 21.04.2010 23:15:49

    kein stück besser, siehe zum beispiel die nordwest-zeitung aus oldenburg. Wie wahr! Habe zwar schon lange kein Abo mehr, aber ab und zu gucke ich dort noch rein. Einfach traurig. ...

  • AluMiez am 21.04.2010 22:22:09

    Pff Volksverhetzung, Würde bla.. Das Grundgesetz ist doch Mittlerweile nur eine Art Leitsatz, aber keine Vorschrift. Schaut mal nachmittags fern und holt euch ne BILDzeitung und ihr seht was ich meine. ...

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