
Gibt es jetzt endlich die Transparenz, die man schon so lange fordert? Wie die Verhandlungsteilnehmer des Anti-Counterfeit Trade Agreements (ACTA) vergangene Woche erklärten, steht man kurz davor. Während die Teilnehmer in Neuseeland weitere Aspekte des Vertrages besprachen, ließ man mitteilen, dass der Entwurf des Vertragstextes am 21. April offengelegt werden soll.
Die Begeisterung darüber hält sich jedoch in Grenzen. Natürlich ist es gut, endlich mehr Einblicke zu gewinnen. Doch die Veröffentlichung spiegelt nicht wirklich den Willen zur Transparenz wieder. Die Publikation des Entwurfs soll nämlich unvollständig sein. Dies bedeutet, dass einige Passagen fehlen werden. Ob diese wichtig sind, lässt sich somit vorab kaum sagen.
In Anbetracht der bisherigen Geheimniskrämerei ist jedoch nicht davon auszugehen, dass man die kritischsten Punkte kundgeben wird. Vermutlich wird es nur ein kleiner Happen für die Gegner des Vertrages sein. Es wäre nicht unwahrscheinlich, dass man damit ein "besseres Bild" von den Verhandlungsergebnissen zeichnen will. Die Standpunkte der einzelnen Verhandlungsteilnehmer sollen in der Veröffentlichung ebenfalls nicht gekennzeichnet sein.
Der veröffentlichte Entwurf wird nur die Bestandteile enthalten, bei denen die Verhandlungsteilnehmer zu einer Übereinkunft gekommen sind. Aspekte, bei denen noch keine Klarheit herrscht, wird man nicht lesen können. Somit wird man letzten Endes nur einen Bruchteil des Gesamtvertrages zu Gesicht bekommen. Auch zu den Gründen der Veröffentlichung bezogen die Teilnehmer Stellung. Man gehe inzwischen davon aus, dass eine Veröffentlichung einen raschen Abschluss der Verhandlungen begünstige.
Das Anti-Counterfeit Trade Agreement wird Auswirkungen auf alle unterzeichnenden Mitgliedsstaaten haben. Insbesondere die Bereiche Urheberrecht und Markenrecht werden davon betroffen sein. Ob Patentrechte aufgenommen werden, ist noch nicht eindeutig klar. Auch die tatsächlichen juristischen Folgen des Vertrages sind unbekannt. Die Ansichten gehen hier scharf auseinander.
Manche befürchten eine Three-Strikes-Regelung in allen unterzeichnenden Mitgliedsstaaten. Dies würde bedeuten, dass beim dritten Urheberrechtsverstoß die Internetverbindung für einen bestimmten Zeitraum gekappt wird. Seitens der Politik versucht man jedoch zu beruhigen. Die vorhandene Rechtslage würde nicht verschärft werden.
Klaus Müller am Montag, 19.04.2010 13:24 Uhr
Toll, werfen sie uns kleine Häppchen zum Vorkosten hin und schauen, was so abgeht... naja, mal schauen, ob sich Proteste erheben, aber erfahrungsgemäß passiert nix... von daher werden die einfach weitermachen als wenn nix ist... ...
Ist doch egal was drinsteht, Mist ist es trotzdem. Und das veröffentlichen von kleinen Teilen ist doch nur Augenwischerei. Warscheinlich ist das Paket zum richtigen einbringen in die Gesellschaft noch nicht fertig geschnürrt, darum auch keine Veröffentlichung. Schließlich muss man wissen vor was ...
Super, dann stehen 5 Zeilen mehr drin als in dem Statement der EU. Entweder ganz (offen legen) oder gar nicht (verhandeln) ...
solang die nicht den kompletten Text veröffentlichen bin ich immer dagegen Auch wenn sie alles veröffentlichen werden, wirst du immer noch dagegen sein. :T ...
Tut mir leid, aber dazu fällt mir nur Wixer ein :mad:. Was soll der scheiß eigentlich jetzt ernsthaft? Es is mir vollkommen egal was da jetzt drinnen steht, solang die nicht den kompletten Text veröffentlichen bin ich immer dagegen ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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