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Wie Gamer ihre Seele verkauften

GameStation zeigt seinen Kunden, warum man immer die Vertragsbedingungen lesen sollte, bevor man sie für den Einkauf akzeptiert.

Der britische Computerspielhändler GameStation gab bekannt, im Besitz der Seelen von tausenden Online-Bestellern zu sein. Anfang April führte das Unternehmen innerhalb seiner Vertragsbedingungen eine Unterklausel ein, in der der Kunde zustimmt, seine Seele dem Spielehändler zu überschreiben. Tausende von Kunden akzeptierten diese sogenannte "immortal soul clause" mit folgendem Inhalt:

"Mit einer Bestellung über diese Webseite, die am ersten Tage des vierten Monats des Jahres des Herrn 2010 stattfindet, übertragen Sie Uns für immer und ewig den nicht übertragbaren Anspruch auf Ihre Seele. Sollten Wir wünschen, von diesem Anspruch Gebrauch zu machen, willigen Sie hiermit ein, Ihre unsterbliche Seele sowie jegliche Rechtsansprüche auf diese binnen 5 (in Worten: fünf) Werktagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung von gamestation.co.uk oder einer seiner ordnungsgemäß authorisierten Lakaien zu übergeben."

Weiter heißt es in dieser Klausel: "Wir behalten uns das Recht vor, die schriftliche Aufforderung in 6 (in Worten: sechs) Fuß hohen Lettern aus Feuer ergehen zu lassen. Eine Haftung unsererseits für durch diese Mitteilung entstehende Verluste oder Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Sollten Sie a) nicht an die Existenz einer unvergänglichen Seele glauben, b) Sie bereits einer Drittpartei überschrieben haben oder c) Uns diesen Anspruch nicht zu gewähren wünschen, klicken Sie bitte auf den unten genannten Link, um diese Unterklausel aufzuheben und mit Ihrer Transaktion fortzufahren."

Eigentlich wurden diese Vertragsbedingungen als Aprilscherz veröffentlicht. Jedoch ergriff GameStation dabei die Gelegenheit, auf eine reale Problematik bei Online-Käufen hinzuweisen. Ihrer Aussage nach, liest kaum ein Online-Kunde die Kaufbedingungen des betreffenden Unternehmens durch. Daher können Firmen in diese Dokumente nach Belieben Klauseln und Bedingungen in ebenso beliebigen Sprachen aufnehmen, in die der Kunde dann blind einwilligt.

GameStation merkte an, selbstverständlich keinen Eigentümeranspruch auf die Seelen zu erheben. Stattdessen plane man, die entsprechenden Kunden per E-Mail dazu aufzufordern, die Klausel zur Überschreibung ihrer Seele zu annullieren.

Quelle: news.com.au

Bild: no3rdw unter CC-BY-SA

Julia Klein am Samstag, 17.04.2010 14:55 Uhr

tagsTags: großbritannien agb vertragsänderung april seele

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45 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Quineloe am 19.04.2010 10:44:17

    Das kaum noch ein Konsument/Käufer die ABGS die er unterzeichnet ist ja bekannt. Kein Wunder das Abzockdownloadportale so boomen. Deswegen boomen sie aber nicht. ...

  • ctvirus am 19.04.2010 08:34:26

    Ich persönlich finde solche Aktionen ganz gut - wobei es auch schade für die Leute ist, die die AGB's gelesen haben und sich daraufhin nichts bestellt hatten :p volle zustimmung für deinen gesamten post. wie wohl jeder hasse ich es erst seitenlangen text zu le ...

  • Farzi am 19.04.2010 02:15:15

    In DE ist eh so ziemlich alles, was einem lästig werden könnte, für Endkunden "überraschend" und somit als Klausel in den AGB automatisch ungültig. Eulas, die einem nicht vor dem Kauf zugänglich gemacht wurden oder auf die nicht hingewiesen wurde, sind ebenso ungültig, weil schlicht kein Vert ...

  • LoL-O_Mat am 18.04.2010 17:20:20

    In einigen Lizenzverträgen von Computerspiele Publishern steht u.a. auch man müsse sofort das Spiel deinstallieren, sollte man dabei erwischt werden mit Hilfe eines einen unfähren Vorteil erlangt zu haben. Selbstverständlich besteht hierzu keine rechtliche Grundlage u ...

  • darkcloud1987 am 18.04.2010 17:09:36

    Warum werden gewisse Geschäftspraktiken nicht einfach verboten? Die AGBs sind doch nur dazu da, um all die fiesen Dinge, die die Firmen den Kunden antun nicht offensichtlich schreiben zu müssen. Wie wärs sowas einfach gleich zu verbieten? Dann müssen diese Knebelklausel ...

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