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Filehoster Netload.in: Abmahnung gegen Uploader

Der Frankfurter Filehoster Netload wurde aufgrund einer Urheberrechtsverletzung dazu gedrängt, die Daten eines Uploaders bekannt zu geben. Dies zeigt, dass RapidShare nicht der einzige Anbieter bleibt, den man juristisch zur Herausgabe der Uploader-IP zwingen kann.

Die Betreiber der Webwarez-Seite Share Porn (www.share-porndivx.de) haben den One-Click-Hoster Netload für ihre Website gesperrt, weil sie in direktem Kontakt zum Uploader stehen. Nach dem Transfer eines aktuellen Kinofilms wurde der Hoster mit Hauptsitz in Deutschland kontaktiert. Die netload GmbH in Frankfurt am Main gab daraufhin die IP-Adresse des Uploaders weiter. Diese wies auf die Benutzung eines Root-Servers hin. Die darauf folgende Anfrage beim Anbieter des Servers gab dann endgültig die Identität des Uploaders preis. Gerüchten zufolge soll es sich bei dem Film um Bushidos „Zeiten ändern dich“ und die Münchener Kanzlei Waldorf & Kollegen handeln. Die Kanzlei arbeitet im Auftrag der Constantin Film AG, die im März wegen des gleichen Films eine Abmahnung an einen Rapidshare-Uploader verschickt hat. Es ist unklar, ob Constantin bereits eine Einstweilige Verfügung gegen den Sharehoster angestrengt hat. Unsere Anfrage bei der netload GmbH wurde bislang noch nicht beantwortet. Die Constantin Film AG wollte bereits im März keine Auskünfte oder einen Kommentar zum Sachverhalt abgeben.

Der Admin von Share Porn dazu: „Nun wird es teuer für unserern Upper: Anwaltskosten und Schadensersatz. Da der Uploader noch mit den Anwälten verhandelt, werde ich keinerlei nähere Angaben mehr machen, um ihn zu schützen.“ Der Admin bestätigt aber die Echtheit des bisherigen Briefwechsels. Juristisch gesehen steht der Vorgehensweise nichts im Weg. Da der Anbieter seinen Hauptsitz in Deutschland hat, ist er nach dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch dazu verpflichtet, auf Verlangen eines Rechteinhabers die Daten der Urheberrechtsverletzer herauszugeben. Wer auch immer aktuelle Werke hochlädt, sollte die dafür nötige Vorsicht walten lassen und unter keinen Umständen den Transfer ohne einen Anonymisierungsdienst vollziehen.

Im gulli:board kommentierte der User Tyl3r_Durden den Sachverhalt überaus treffend mit den Worten: 
"Vielleicht wird das manche Einfaltspinsel jetzt endlich davon kurieren zu glauben RapidShare wäre der einzige Hoster, den man gerichtlich zur Herausgabe von Uploader-IPs zwingen könnte..." Wahre Worte!

Quelle: Lokalrundes Blog
Screenshots: Netload.in

Lars Sobiraj am Mittwoch, 14.04.2010 17:35 Uhr

tagsTags: abmahnung rapidshare netload

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vgwort
 
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152 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • eliveo am 26.07.2010 14:51:21

    Weiß ich nicht. Ansonsten gilt vor allem eines beim Filesharing: Aufpassen, was man sich gegenseitig schickt. Also, inwieweit "Serien-" oder "Filmbrocken" (darunter auch Trailer) als Material für Jedermann (also Speicherung auf der Festplatte) zugänglich gemacht werden darf, entscheiden die Produ ...

  • mutzel am 24.07.2010 23:54:12

    Und was kam nun bei der ganzen Sache raus?? Irgendwie kommen keine Informationen mehr dazu. Oder wurde ein neues Thema dazu eröffnet? Oder war es doch eine Falschmeldung? ...

  • Lokalrunde am 22.04.2010 01:14:11

    @copyx: Kommt ganz drauf an, ob Du gleich auch den Pfad brauchst. Aber nun wieder back to topic, geht hier ja nicht um Pubs. ...

  • copyx am 21.04.2010 23:48:51

    Da braucht man nix zu sniffen, ein netstat während des Downloads reicht schon. :beer: ...

  • Lokalrunde am 21.04.2010 21:32:30

    @beef_plauen: Du wirst sicher verstehen, dass wir diesen Thread nicht schließen können, da das Thema nun mal von Relevanz ist. Dass es gerade einen Uploader von Euch getroffen hat, ist natürlich ungün ...

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