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Ist ELENA verfassungswidrig?

Kaum ist die Vorratsdatenspeicherung zumindest offiziell ad acta gelegt, steht schon die nächste Datensammlung ins Haus. ELENA, der elektronische Entgeltnachweis, ist jedoch nicht nur bürger-, sondern auch verfassungsrechtlich umstritten.

Es ist etwas mehr als einen Monat her, dass das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, eine riesige Sammlung von Kommunikationsverbindungsdaten, die von den Telekommunikationsfirmen zum Zwecke der "Sicherheit" gesammelt werden sollten, in seiner bisherigen Form für verfassungswidrig erklärte. Während dieses Datenmonster zumindest vorerst besiegt scheint, lässt das nächste nicht auf sich warten. Die Rede ist von ELENA, einer Datensammlung, deren Zweck es eigentlich sein sollte, die Verwaltung im Bereich Arbeit zu vereinfachen und Sozialbetrug zu verhindern.

Dazu soll eine Unmenge an Daten über den einzelnen Arbeitnehmer vom Arbeitgeber an einen Zentralrechner der Deutschen Rentenversicherung weitergeleitet werden. Zu diesen Daten gehören unter anderem Adresse, Steuerklasse, Gehaltshöhe, Arbeitsstundenzahl, Fehltage mit der Angabe von Gründen, Abmahnungen und Kündigungen. Zugang zu diesen Daten haben bis 2015 die Arbeitsämter, danach auch Krankenkassen, Pflegekassen, Studentenwerke, Renten- und Unfallversicherungen, Sozialämter und Jobcenter. Diese Liste könnte jedoch durch ein einfaches Bundesgesetz problemlos erweitert werden, beispielsweise um Polizei und Finanzämter. Die Aussage aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die Daten der Arbeitnehmer seien "zu 100 Prozent geschützt" und könnten nur mit deren Genehmigung abgerufen werden, wirkt da schon fast wie Hohn. Zumal diese Genehmigung nur ein einziges Mal zu Beginn erteilt werden muss, um die Daten freizugeben.

Dieser neue Vorstoß in Richtung des gläsernen Bürgers ist jedoch alles andere als unumstritten. So hält Prof. Spiros Simitis vom Deutschen Ethikrat "das Verfahren für eindeutig verfassungswidrig. Erstens, es sind Daten dabei, von denen man nicht weiß, wozu sie überhaupt da sind. Es herrscht also keine Klarheit über die die notwendigen Daten. Es ist zweitens so, dass man nicht weiß, wer genau an diese Daten heran kann". Ebenfalls "offen ist auch, welche Rechte hat der Betroffene, was kann er korrigieren, wird er laufend informiert?". Prof. Ulrich Goll, der baden-württembergische Justizminister(FDP), garantiert sogar "alle Daten, die erhoben werden, werden hinterher für andere Zwecke genutzt, als es ursprünglich im Gesetz drinsteht". Auch sein Parteikollege und ehemaliger Bundesinnenminister Gerhart Baum hält die Datensammlung ELENA für verfassungswidrig und für noch schlimmer als die Vorratsdatenspeicherung, da hier "eine Bundeseinrichtung zentral und gleich für bis zu fünf Jahre" die Daten speichere. "Für mich verstößt Elena gegen die informationelle Selbstbestimmung, das Verfahren enthält eindeutig verfassungswidrige Elemente", so Baum. Dementsprechend wurde beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Bleibt nur zu hoffen, dass dieser stattgegeben wird und nicht bereits die nächste Datensammlung in den Startlöchern steht.


Quellen:
heise.de
wdr.de
winfuture.de

Bild: Florian Hirzinger under CC-BY-SA

Christian Maxheimer am Sonntag, 11.04.2010 15:48 Uhr

tagsTags: elena vorratsdatenspeicherung

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5 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Sempralon am 14.04.2010 00:18:18

    ELENA ist das, was für die STASI das Karteikartenregister war ... Der Schachzug die Daten erst 2015 für Behörden zugänglich zu machen, ist ein kleiner Trick, damit sich die Gemüter beruhigen -> wird ja erst 2015 Akut, wir haben ja Zeit es zu stoppen! Doch was passiert wirklich? Die Leute gewö ...

  • Nesch385 am 11.04.2010 20:09:08

    Wenn etwas grammatikalisch falsch ist kannst du auch mittem in Zitat ein (sic!) setzen, dann weiß man das das so übernommen wurde. :T MfG ...

  • ChristianM am 11.04.2010 19:49:04

    kein Typo, das Zitat stand so(mit dem doppelten die) in der Quelle. Und wenn man wörtlich zitiert, muss man GENAU DAS schreiben, was gesagt wurde:) ...

  • xWisPx am 11.04.2010 16:25:45

    Typo Es herrscht also keine Klarheit über die die notwendigen Daten. edit: Naja, dann ist der Typo eben nicht hier entstanden ;) ...

  • TRON2 am 11.04.2010 16:10:15

    Das ist genau so gut wie mit seiner Stasi Akte hausieren zu gehen. Bleibt nur zu hoffen, das es nicht so weit kommen wird. Krankenkassen, Pflegekassen, Studentenwerke, Renten- und Unfallversicherungen, ...

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