
Ende Februar 2009 wurden die Räumlichkeiten eines Blog-Betreibers durchsucht. Dieser hatte auf seinem Blog einen Link auf den Blog Schutzalter gesetzt, der wiederum auf Wikileaks verlinkt hat, wo bis heute die dänische Sperrliste verfügbar ist. Wer den dort stehenden Links der Sperrliste folgt, landet zumeist auf Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten. Der reine Hinweis auf die Sperrliste wurde von den Ermittlern als das Zugänglichmachen von strafbaren Inhalten interpretiert. Der Durchsuchung war eine Anzeige des Vereins CareChild vorausgegangen, die den Mann schon seit dem Jahr 1999 beobachtet. Sein Blogeintrag scheint die Anzeige dann ins Rollen gebracht zu haben.
Alle bisherigen Versuche, sich juristisch dagegen zu wehren, schlugen fehl. Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die beteiligten Polizeibeamten verlief ergebnislos. Ende März 2009 lehnte auch das Landgericht Karlsruhe die Beschwerde gegen diese Hausdurchsuchung ab. Die Richter waren zu der Ansicht gekommen, diese sei rechtmäßig gewesen. Jeder einzelne Link im Web sei kausal zu betrachten, auch eine indirekte Verlinkung sei davon nicht ausgenommen. Zudem sei durch das Setzen des Links ein Anfangsverdacht bezüglich des Besitzes von kinderpornografischen Darstellungen gegeben, der eine Beschlagnahmung der Equipments des Betroffenen rechtfertige. Da unzählige Blogs auf diesen Leak hingewiesen haben, hätten dementsprechend unzählige Durchsuchungen durchgeführt werden müssen. Durchsucht wurde aber noch nicht einmal der Betreiber von Schutzalter selbst, der ja den direkten Link setzte. Betroffen war nur jemand, der im Vorfeld mit vergleichbaren Vergehen auffällig geworden war. Der Tatverdacht konnte aber nicht erhärtet werden. Im Schlussbericht der Polizei heißt es, dass auf keinem der Rechner strafbare Inhalte festgestellt werden konnten.
Die beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Verfassungsbeschwerde wegen eines rechtswidrigen Durchsuchungsbeschlusses wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Redaktion von Krumme 13 ist zu der Überzeugung gekommen, dass mit dieser Entscheidung zu "jeder Zeit rechtswidrige Hausdurchsuchungen ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat möglich" seien. Das ist auch der Grund, weswegen die Redaktion gegen die Entscheidung des BVerfG Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Bundesrepublik Deutschland einleiten will.
Strafrechtler Udo Vetter fand auf seinem lawblog vor einem Jahr ähnlich deutliche Worte: "Mal wieder ein Beispiel dafür, dass man sich als Ermittlungsrichter auch ohne tatsächliche Anhaltspunkte – wie vom Gesetz gefordert – einen Anfangsverdacht basteln kann. Hauptsache, man verfügt über eine blühende Fantasie und ausreichende Betriebsblindheit für die Grundrechte der Betroffenen."
Lars Sobiraj am Sonntag, 04.04.2010 19:46 Uhr
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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