
Konkret liegt dem Gerichtsverfahren der Fall des Whistleblowers Charles Rehberg zu Grunde. Dieser deckte massive Unregelmäßigkeiten in der Finanzverwaltung des Krankenhauses, in dem er arbeitete, auf. Diese teilte er per Fax den zuständigen Autoritäten mit. Daraufhin tat sich ein Staatsanwalt mit dem Krankenhaus zusammen, um unter einem Vorwand Zugriff auf Rehbergs E-Mails zu erlangen. Die dort enthaltenen Informationen wurden anschließend an einen Privatdetektiv weitergegeben und Rehberg wurde für Verbrechen, die er niemals begangen hatte, angeklagt. Das Verfahren wurde allerdings nach einer Weile eingestellt.
Als Reaktion auf diesen sehr verworrenen Fall reichte Rehberg eine Beschwerde gegen die beteiligten Juristen ein. Das Berufungsgericht entschied allerdings, dass Rehberg nicht das Recht habe, Privatsphäre bei seinem E-Mail-Verkehr zu erwarten. Diese Entscheidung hält die EFF für "fehlerhaft" und "besorgniserregend". "Mr. Rehberg hat das richtige getan und finanzielles Mismanagement bekannt gemacht," so EFF-Sprecherin Jennifer Granick, "Als Antwort darauf wurde er von den örtlichen Behörden verfolgt und seine verfassungsmäßigen Rechte wurden verletzt. Es ist bekannt, dass Menschen das Recht auf Privatsphäre bei ihrer Kommunikation, elektronisch oder nicht, haben. Wir bitten das Gericht, sich dies noch einmal anzuschauen und dem Gesetz zu folgen."
EFF (Logo)
Quelle: EFF
Bild: bisiobisio @ DeviantArt
Annika Kremer am Freitag, 02.04.2010 15:44 Uhr
Wenn ich das in dem Artikel richtig gelesen habe, geht es um die e-Mails an seiner Arbeitsstelle. Normalerweise darf man darauf auch nicht zugreifen, aber bei meiner Arbeitstselle z.B. muss jeder Angestellte eine EDV-Vereinbarung unterschreiben in der spezielle Ausnahmen geregelt sind. Z.B. wenn b ...
Trifft hier aber nicht zu. Das mit dem Abhören würde zutreffen, wenn man den Datenverkehr deines Internetanschlusses mitschneiden würde. In diesem Fall wurde aber über den Server darauf zugegriffen, was damit gleichzusetzen wäre, dass man die Briefe am Postamt oder aus ...
In diesem Fall wurde aber über den Server darauf zugegriffen, was damit gleichzusetzen wäre, dass man die Briefe am Postamt oder aus deinem Briefkasten beschaffen würde. das sind spitzfindigkeiten. im endeffekt kommuniziert a mit b und dabei ist es unerheblich ...
E-Mails sind wie Telefongespräche: Wenn man Zugriff auf die Leitung oder die Server hat, durch die die durchgehen, sind sie sehr leicht abzuhören. Trifft hier aber nicht zu. Das mit dem Abhören würde zutreffen, wenn man den Datenverkehr deines Internetanschlusses ...
E-Mails sind wie Telefongespräche: Wenn man Zugriff auf die Leitung oder die Server hat, durch die die durchgehen, sind sie sehr leicht abzuhören. E-Mails sollten also als Kommunikationsform dem gewönlichen Telefongespräch gleichgestellt sein. Sollten Telefongespräche vor dem Gesetz als privat ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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