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E-Mails - privat oder nicht?

Die US-amerikanische Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) beteiligt sich momentan an einem Gerichtsverfahren, bei dem es um eine interessante Fragestellung geht: Kann man bei der E-Mail-Nutzung Privatsphäre erwarten?

Konkret liegt dem Gerichtsverfahren der Fall des Whistleblowers Charles Rehberg zu Grunde. Dieser deckte massive Unregelmäßigkeiten in der Finanzverwaltung des Krankenhauses, in dem er arbeitete, auf. Diese teilte er per Fax den zuständigen Autoritäten mit. Daraufhin tat sich ein Staatsanwalt mit dem Krankenhaus zusammen, um unter einem Vorwand Zugriff auf Rehbergs E-Mails zu erlangen. Die dort enthaltenen Informationen wurden anschließend an einen Privatdetektiv weitergegeben und Rehberg wurde für Verbrechen, die er niemals begangen hatte, angeklagt. Das Verfahren wurde allerdings nach einer Weile eingestellt.  

Als Reaktion auf diesen sehr verworrenen Fall reichte Rehberg eine Beschwerde gegen die beteiligten Juristen ein. Das Berufungsgericht entschied allerdings, dass Rehberg nicht das Recht habe, Privatsphäre bei seinem E-Mail-Verkehr zu erwarten. Diese Entscheidung hält die EFF für "fehlerhaft" und "besorgniserregend". "Mr. Rehberg hat das richtige getan und finanzielles Mismanagement bekannt gemacht," so EFF-Sprecherin Jennifer Granick, "Als Antwort darauf wurde er von den örtlichen Behörden verfolgt und seine verfassungsmäßigen Rechte wurden verletzt. Es ist bekannt, dass Menschen das Recht auf Privatsphäre bei ihrer Kommunikation, elektronisch oder nicht, haben. Wir bitten das Gericht, sich dies noch einmal anzuschauen und dem Gesetz zu folgen."

EFF (Logo)

EFF (Logo)

Die Fragestellung dürfte auch viele Datenschutz-Interessierte bewegen. Technisch gesehen ist die E-Mail - es sei denn, man verwendet eine Verschlüsselungs-Option wie beispielsweise PGP/GPG - ein offenes Medium, das einem entschlossenen Angreifer gegenüber keine Privatsphäre bietet. Rechtlich jedoch ist der Fall nicht ganz so einfach. Man darf gespannt sein, ob die EFF hier erfolgreich sein wird. 

Quelle: EFF

Bild: bisiobisio @ DeviantArt

Annika Kremer am Freitag, 02.04.2010 15:44 Uhr

tagsTags: eff

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19 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • elcucuy am 04.04.2010 11:00:47

    Wenn ich das in dem Artikel richtig gelesen habe, geht es um die e-Mails an seiner Arbeitsstelle. Normalerweise darf man darauf auch nicht zugreifen, aber bei meiner Arbeitstselle z.B. muss jeder Angestellte eine EDV-Vereinbarung unterschreiben in der spezielle Ausnahmen geregelt sind. Z.B. wenn b ...

  • Farzi am 04.04.2010 01:28:12

    Trifft hier aber nicht zu. Das mit dem Abhören würde zutreffen, wenn man den Datenverkehr deines Internetanschlusses mitschneiden würde. In diesem Fall wurde aber über den Server darauf zugegriffen, was damit gleichzusetzen wäre, dass man die Briefe am Postamt oder aus ...

  • user124 am 03.04.2010 14:20:03

    In diesem Fall wurde aber über den Server darauf zugegriffen, was damit gleichzusetzen wäre, dass man die Briefe am Postamt oder aus deinem Briefkasten beschaffen würde. das sind spitzfindigkeiten. im endeffekt kommuniziert a mit b und dabei ist es unerheblich ...

  • LoL-O_Mat am 03.04.2010 12:45:43

    E-Mails sind wie Telefongespräche: Wenn man Zugriff auf die Leitung oder die Server hat, durch die die durchgehen, sind sie sehr leicht abzuhören. Trifft hier aber nicht zu. Das mit dem Abhören würde zutreffen, wenn man den Datenverkehr deines Internetanschlusses ...

  • Farzi am 03.04.2010 00:28:40

    E-Mails sind wie Telefongespräche: Wenn man Zugriff auf die Leitung oder die Server hat, durch die die durchgehen, sind sie sehr leicht abzuhören. E-Mails sollten also als Kommunikationsform dem gewönlichen Telefongespräch gleichgestellt sein. Sollten Telefongespräche vor dem Gesetz als privat ...

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