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Kritik verboten! Erneut Abmahnung vom Bistum Regensburg

Nachdem bereits im Januar eine erste Abmahnung an einen Blogger erging, kam nun die zweite dazu. Unter Bezugnahme auf einen Artikel im Spiegel hatte der Autor geschrieben, man hätte Schweigegeld gezahlt. Das reichte der Diözese Regensburg aus, um aktiv zu werden.

Der erste Abgemahnte war der Betreiber von „Brights – die Natur des Zweifels“. Der Blogger hatte Aussagen aus einem Artikel vom Handelsblatt übernommen. Das Magazin wurde aber nicht mit einer Abmahnung überzogen, der Blogger schon. Der hatte sich auch in der Wortwahl etwas vergriffen und damit wahrscheinlich den Unmut der Kirchenväter auf sich gezogen. Blogger können sich zudem auch nicht auf die Wahrung der Pressefreiheit berufen, Verlage und Journalisten schon. Eine Abmahnung gegen einen eher unbekannten Blogger zieht kaum negative PR nach sich. Eine Abmahnung gegen eine große Zeitung oder Zeitschrift wäre dem hingegen sehr rufschädigend.

Das scheint hier keine Rolle zu spielen. Denn im aktuellen Fall wurde sogar beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Spiegel erlassen. Dem Verlag wurde untersagt zu behaupten, die Diözese Regensburg würde Gelder zahlen, um einen Vorfall geheim zu halten. Interessant ist in dem Zusammenhang allerdings, dass dennoch 6.500 Euro gezahlt worden sein sollen. Entgegen der Darstellung einer Tatsache war es vor Gericht möglich, die freie Berichterstattung darüber zu verbieten. Laut Rechtsanwalt Thomas Stadler nicht der erste Fall, mit dem sich das Landgericht Hamburg hervorgetan hat.

Mit dieser Verfügung im Rücken mahnte das Bistum Regensburg jetzt auch den Autor von regensburg-digital.de ab, der gewagt hatte darüber zu berichten. Er soll jetzt im Rahmen der Unterlassungserklärung ausdrücken, dass er die Wahrheit nicht mehr öffentlich kundtut. Der Blogger sträubt sich und bezeichnet dieses Vorgehen als "Aufklärung auf katholisch". RA Thomas Stadler dazu: „Darf man eine Zahlung an Missbrauchsopfer also als Schweigegeld bezeichnen, wenn mit dieser Zahlung auch erreicht wird, die Angelegenheit von der Öffentlichkeit fernzuhalten? Die Antwort auf diese Frage liegt – außerhalb Hamburgs – auf der Hand. Es ist hier noch nicht einmal eine schwierige Abwägung vorzunehmen. Die Rechtsprechung des BGH und des BVerfG lässt wesentlich heiklere Meinungsäußerungen zu als diese.
Die katholische Kirche versucht hier einen Blogger ans Kreuz zu nageln, der möglicherweise nicht über die finanziellen Mittel verfügt, sich zu wehren. Und das ist eine Osterbotschaft der anderen Art.

Hoffen wir, er hat Unrecht und dies ist nicht die neue Gangart der Kirche, um allen Kritikern frohe Festtage zu wünschen. Man darf gespannt sein, wann der in Freising ansässige Stadler selbst die nächste Abmahnung erreichen wird. Denn auch er fällt als bloggender Anwalt nicht unter den Schutz des Presserechts. Aber der Mann hat ja bereits in der Vergangenheit ausdrücklich bewiesen, dass er sich zu wehren weiß.

Lars Sobiraj am Mittwoch, 31.03.2010 11:52 Uhr

tagsTags: thomas stadler regensburg-digital.de bistum

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42 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Claymore am 06.05.2010 02:42:46

    http://pix.defcon5.biz/files/01216336777696916708.jpg mfg Claymore ...

  • Gerd5 am 06.05.2010 02:26:44

    Nein, sie wurde nur umbenannt und der Anführer dieser Bande war bis vor Kurzem Kardinal Ratzinger :rolleyes: Interessant ist aber immer wieder zu sehen, dass die Personen, die eigentlich "die Schäfchen" hüten und einen "guten" Glauben verbreiten sollen sich gerade an ...

  • Opis_Wahn am 04.05.2010 23:12:04

    Stefan Niggemeier hats jetzt auch erwischt... ...

  • Hassel am 21.04.2010 00:50:22

    Kann man die Freaks aus Hamburg nicht langsam mal wegen Rechtsbeugung belangen? ...

  • skipper06 am 20.04.2010 22:10:31

    Es geht noch weiter - http://www.regensburg-digital.de/einstweilige-verfugung-gegen-meinungsauserung/20042010 Und wie üblich geht es ab nach Hamburg.:mad: ...

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