
Seit dem 1.1. 2008 wurde von allen bundesdeutschen Bürgern beispielsweise registriert, wann sie welche Nummern anriefen und wie lange die Gespräche anhielten. Für Ermittler sind dies durchaus interessante Daten. Und obwohl das Bundesverfassungsgericht diese Speicherung für illegal erklärte, will die Berliner Justiz weiterhin auf bestehendes Material zugreifen. Der Berliner Generalstaatsanwalt Ralf Rother hat für die dortigen Ermittler eine Art Bedienungsanleitung herausgegeben. Ob die Daten benutzt werden, sei "unter Abwägung der betroffenen Rechtsgüter zu entscheiden". Zu berücksichtigen sei dabei auch die "Gewichtung des staatlichen Interesses an der Tataufklärung". Unklarer geht es kaum noch.
Herr Rother beruft sich dabei auf eine Lücke im Karlsruher Urteil. Dort steht nichts von dem Verbleib der Daten, die bereits vor dem Urteil an die Behörden übermittelt wurden. Er glaubt, er und seine Mitarbeiter könnten damit arbeiten, obwohl das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Speicherung der Verbindungsdaten einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis darstellt.
Von Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) kommt auch auf Nachfrage der taz kein Widerspruch. Man sieht sich für derartige Fragestellungen nicht zuständig. Die Freigabe der Daten müsse im Einzelfall von einem Richter geprüft werden. Es ist aber mehr als fraglich, ob man eine Lücke in einem Urteil und zudem ein Gesetz missbrauchen sollte, das von Beginn an das gesamte Volk der Bundesrepublik wie Terroristen eingestuft hat. Wenn sich die Ermittler derart fragwürdiger Methoden bedienen, bleibt zweifelsohne der Rechtsstaat auf der Strecke. Auch die Signalwirkung ist gefährlich, die von einem solchen Verhalten ausgeht. In dem Fall würden sich nämlich zahlreiche Personen fragen, warum sie unter diesen Umständen treu dem hiesigen Recht agieren sollen. Warum sollen ausgerechnet sie legal bleiben, wenn die Mitarbeiter des Staates nichts anderes tun, als die Lücken des Gesetzes zu ihren Gunsten auszunutzen?
Bild: rollmops im kanzlerbunker
Lars Sobiraj am Dienstag, 30.03.2010 17:49 Uhr
Es passt doch in die heutige Zeit. Ich nenne es eine Art "Staatsmonarchie": Der Staat (hier die Legislative) stellt die Gesetze (unsere Rechtsordung) auf, so wie früher ein König. Natürlich durfte Seine Majestät selbst es sich erlauben, sich nicht an seine eigenen Gesetze zu halten, sie ...
Kannste ja gerne mal versuchen. ;) Ist irgendwie auch eine Lücke: Schnell ein illegales Gesetz machen, die ganzen Daten sammeln, alles an die StA und Gerichte und dann nach 2 Jahren das höchste Gericht feststellen lassen, dass es eigentlich illegal ist. :dozey: ...
wenn also jemand diesem kerl eine kugel in den kopf schießt ist es kein verbrechen wenn er es "blumenstrauß" nennt weil blumensträuße nicht illegal sind? hab ich das in etwa richtig verstanden? ...
Diese Daten sind doch nun verfassungswidrig erhoben worden. Das heißt doch eigentlich das diese Daten vor Gericht nicht mehr verwendet werden dürfen. Genau wie z.B. Beweise aus einer illegalen Hausdurchsuchung nicht verwendet werden können. Bei uns gibt es fü ...
Zitat TalkToFrank: Wieso gibt es diese Daten immernoch? afaik sollten die doch seit ca nem Monat gelöscht sein.. Der TAZ-Artikel sagt eindeutig aus, daß es hier um Daten geht, die bereits vorher an die Behörden weitergegeben wurden. Zitat Shadow27374: Das h ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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