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KiPo-Sperren: Der neue Entwurf

Mittlerweile ist der neue Gesetzesentwurf für das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen", mit dem Netzsperren realisiert werden sollen, im Internet zu finden.

In dem Entwurf wird aufgeführt, welche Änderungen gegenüber den bisherigen Plänen vorgesehen sind. Auf den nun in dem Entwurf ausgedrückten Kompromiss hatten sich SPD und Union am gestrigen Montag geeinigt (gulli:news berichtete). Dabei werden einige der Forderungen der SPD, die die Netzsperren einschränken sollen, berücksichtigt. Einige zentrale Kritikpunkte der Gegner des Gesetzes sind trotzdem nach wie vor gegeben.

So hatte die CDU/CSU ursprünglich geplant, die Netzsperren durch eine Änderung des Telemediengesetzes zu realisieren. Stattdessen soll nun, wie von der SPD gefordert, ein eigenes Gesetz mit dem komplizierten Namen Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz - ZugErschwG) verabschiedet werden. So soll eine Ausweitung der Sperren auf andere unerwünschte Inhalte (in der Diskussion waren unter anderem Urheberrechtsverletzungen, islamistische Propaganda, illegales Glücksspiel und verfassungsfeindliche rechtsradikale Seiten) verhindert werden. Zudem sollen Seiten erst auf der Sperrliste landen, wenn "zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind." Zudem sollen die Anbieter über eine Aufnahme ihrer Seite auf die Liste informiert werden - allerdings nur "in der Regel" und wenn "der Diensteanbieter mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist."

Auch eine Strafverfolgung anhand der versuchten Zugriffe auf gesperrte Seiten, wie sie zwischenzeitlich im Gespräch war, wird mit dem neuen Gesetz ausgeschlossen. Es soll allerdings eine anonymisierte Statistik über die Anzahl versuchter Zugriffe erstellt werden.

Neu ist auch eine bessere Absicherung der Provider. So sollen diese nicht schon belangt werden können, wenn sie die Sperren "nicht ordnungsgemäß umsetzen", sondern erst, wenn dies "mindestens fahrlässig" geschieht. Neu ist ebenfalls, dass zivilrechtliche Ansprüche gegen die Provider ausgeschlossen werden.

Auch bei der Verwaltung der Sperrlisten wurde nachgebessert. Zwar soll nach wie vor das BKA die Listen mit zu sperrenden Seiten zusammenstellen und an die Internet-Provider weiterreichen. Dabei soll der Behörde jedoch ein unabhängiges Expertengremium auf die Finger schauen: "Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird ein unabhängiges Expertengremium bestellt, das aus fünf Mitgliedern besteht. [...] Die Mehrheit der Mitglieder muss die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste beim Bundeskriminalamt jederzeit einzusehen. Das Gremium überprüft mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben, ob die Einträge auf der Sperrliste die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 erfüllen. Stellt es mit Mehrheit fest, dass ein aufgeführtes Telemedienangebot diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss das Bundeskriminalamt dieses Telemedienangebot bei der nächsten Aktualisierung entfernen."

Zudem wurde die sofortige Löschung angefallener Verbindungsdaten noch einmal stärker gesetzlich verankert. Das Gesetz wurde zudem bis zum 31. Dezember 2012 befristet.

Annika Kremer von gulli:news meint:

Nun ist es also soweit: Schneller, als von vielen erwartet, wurden die vieldiskutierten Netzsperren in einen konkreten Entwurf gefasst, bis zu dessen Verabschiedung es nun wahrscheinlich nicht mehr lange dauern wird. Auf den ersten Blick mögen die erreichten Änderungen dem einen oder anderen Netzsperren-Gegner wie ein Trost erscheinen, vielleicht sogar wie eine Erleichterung. Manch einer möchte sich vielleicht sagen "es hätte schlimmer kommen können". Doch das wäre verfrüht und gefährlich. Von den wirklich wichtigen Kritikpunkten wurde lediglich der einer Strafverfolgung am "Stoppschild" und damit einer massenhaften Kriminalisierung neugieriger oder unbedarfter Internetnutzer wirksam entkräftet.

Die Ausweitung der Sperren scheint momentan zumindest in die Ferne gerückt zu sein; einige Beobachter fürchten jedoch, dass auch die nun festgelegte Regelung eines einzelnen Netzsperren-Gesetzes diese nicht dauerhaft wirksam verhindern kann. Wer recht behält, muss die Zukunft zeigen; Entwarnung kann jedoch noch nicht gegeben werden.

Am beunruhigendsten ist aber die mehrfach bemängelte "Schaffung einer Zensur-Infrastruktur". In Zukunft können Seiten gesperrt werden, die eine Behörde, der Kontrolle der Bevölkerung weitgehend entzogen, als kinderpornographisch einstuft. Nicht "kinderpornographische Seiten". Seiten, die das BKA als kinderpornographisch einstuft. Das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht, einer, der möglicherweise dann nicht ins Gewicht fällt, wenn das BKA gewissenhaft und mit guten Absichten seinen Job macht - wer jedoch garantiert uns das? Auf bloße Lippenbekenntnisse sollte man sich in derartigen Dingen nicht verlassen, das ist nicht das Prinzip einer Demokratie, die nur deswegen funktioniert, weil die Menschen kontrollieren können, was in ihrem Namen von den Behörden getan wird. Eine Möglichkeit, die sie bei den Netzsperren nicht haben. Das hastig erfundene "unabhängige Expertengremium" wirkt dabei wie ein Feigenblatt für undemokratische Handlungen. Weder wird die komplette Liste überprüft, noch geschehen diese Prüfungen annähernd häufig genug. Und was passiert, wenn Angebote auf der Liste landen, die dort nichts zu suchen haben? Der Gesetzesentwurf sagt uns, diese müssten dann vom BKA entfernt werden. Das bedeutet, dass die Verantwortlichen für derartige ungerechtfertigte Sperrungen selbst im Falle einer Entdeckung nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Die Experten haben hier offensichtlich die undankbare Aufgabe eines Alibi-Gremiums.

Zensur ist ungerechtfertigte Machtausübung gegenüber dem, was wir lernen, sehen, denken und fühlen. Sie greift in unsere wichtigsten Freiheiten ein, verändert die Art, wie wir die Welt wahrnehmen, und beeinflusst dadurch unser Handeln. Kein demokratischer Staat sollte, ganz gleich mit welcher Begründung, derartiges Handeln gegenüber seinen Bürgern auch nur in Erwägung ziehen.

Zensur ist darüber hinaus ein gesellschaftliches Problem. Daher ist davor zu warnen, nun rein technische Lösungen finden zu wollen. Alle die, die nun hämisch lachend alternative DNS-Server propagieren, verkennen die Bedeutung der aktuellen Vorgänge. Freiheit, die man sich auf Umwegen erschleichen muss, ist keine. Ein Land, in dem nur diejenigen freie Informationen bekommen, die sich mit Computern auskennen, ist kaum noch ein demokratischer Rechtsstaat. Das ist das Problem. Das Problem ist, dass man sich "von oben" das Recht herausnimmt, unser Wissen und unsere Gedanken zu kontrollieren, und dieses Problem verschwindet nicht durch eine Änderung von /etc/resolv.conf oder ein buntes Youtube-Video zum "DNS-Server ändern in Rekordzeit". Gerade diejenigen, die über mehr technischen Sachverstand als der Durchschnitt verfügen, sind momentan gefragt, ihre Meinung zu vertreten und andere Menschen aufzuklären. Sie sehen eher die Unzulänglichkeiten und Probleme der aktuellen Gesetze, und wer mehr sieht und weiß, hat die demokratische Verantwortung, seine Mitmenschen aufzuklären. Soll es eine realistische Chance geben, dass die Meinung dieser Leute irgendeine Bedeutung für den öffentlichen Dialog enthält, dürfen sie sich nicht hinter irgendwelchen Bastelanleitungen verstecken, sondern müssen in der Gesellschaft tätig werden. Weder ist Freiheit eine Erfindung netzaffiner Menschen unter 30, noch ist sie deren Privileg. Der angebliche Generationenkonflikt ist lediglich eine Ausdruck der Schwierigkeit, Menschen, die sehr wohl wissen, was Freiheit ist, zu erklären, wieso diese durch die Netzsperren eingeschränkt wird.

Bei aller Bedeutung für die Bürgerrechte - eines, das kann man nicht oft genug betonen, tun die geplanten Netzsperren nicht: Sie helfen keinen Kindern. Durch das reine Verstecken von dokumentiertem Kindesmissbrauch wird eine Strafverfolgung eher erschwert als gefördert. Niemand will die Opfer derartiger Straftaten vernachlässigen oder weiter schädigen. Das Anliegen aller, die sich gegen Netzsperren wenden, ist es vielmehr, zu verhindern, dass wir alle Opfer werden, Opfer einer anderen Art von Unrecht: Opfer eines Staates, der kein Maß und Ziel mehr kennt und durch ungeeignete Maßnahmen unsere Freiheit gefährdet.

(Annika Kremer)

News Redaktion am Dienstag, 16.06.2009 17:13 Uhr

tagsTags: freiheit kommentar gesetz informationsfreiheit internetsperren demokratie gesetzesentwurf koalition zensur zensursula netzsperre kinderporno

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119 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • SkyLiner_360 am 26.06.2009 15:06:37

    http://img522.imageshack.us/img522/3406/1246020612903.jpg Der musste jetzt einfach sein :D ...

  • Chronoton am 26.06.2009 12:44:15

    Welche gewichtigen Rechtlichen Probleme? deep packet inspection, ist wie der name schon sagt, eine überwachung von datenpacketen, was mit einer blockierung nichts mehr zu tun hat. das kann sich der bvergh nicht bieten lassen. das wären um potenzen schlimmer, als das autokennzeiche ...

  • MrDraco am 26.06.2009 12:26:24

    Das ist genau das Problem. Welche gewichtigen Rechtlichen Probleme? Im Sperr-Gesetz ist es extra offen, welche Technik verwendet wird. Die Grundgesetz-Verletzungen? Machen wir uns nichts vor: das wird Niemand hindern. (Da wir auch "fruit of the poisonous tree" verwenden wird es auch keinerlei Verur ...

  • Chronoton am 26.06.2009 12:13:57

    @Chrono: Noch sind es DNS-Sperren. Bald kommt Deep-Paket und dann hilft mit Pech nur noch TOR und Freenet. (Wenn das bis dahin nicht verboten ist.) da gibt es 2 probleme. einerseits ist es technisch (noch) nahezu unmöglich eine flächendeckende deep packet instektion aufzuziehen un ...

  • MrDraco am 26.06.2009 09:25:26

    Es wäre natürlich technisch möglich. Von der Gesetzgebung her ist es aber momentan Unmöglich, wie du gut erkannt hast. Natürlich können Gesetze geändert werden, das bestreite ich nicht. Es wird aber nicht gemacht, da es nicht Gesetzeskonform ist. ...

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