
Nachdem im April 2010 der Berliner Händler Jochen Kolbe dem Antivirenhersteller G DATA ergebnislos eine außergerichtliche Einigung vorgeschlagen hatte, scheint er sein Unternehmen jetzt dicht machen zu wollen. Auf der Startseite seines Portals gibt er an, er müsse nun die "Notbremse ziehen", um nicht weiter in die roten Zahlen zu rutschen. Er sieht den Verkauf der Keys als "Nische" an, die man ihm kaputt gemacht hätte. Kurz vor Ende hatte er versucht die Aktion "The Humblie Indie Bundle" auf deutsche Verhältnisse umzusetzen.
Der Hintergrund: Der Onlineshop GamerDeals hat vom Bochumer Softwarehersteller G DATA im Frühjahr 2010 eine Abmahnung und rund vier Wochen später eine einstweilige Verfügung zugestellt bekommen. Der Vorwurf: Die Keys der Antivirensoftware wurden auf Basis von gestohlenen Kreditkarten erworben.
Jochen Kolbe vom Berliner Portal GamerDeals.de dachte, er sei auf der sicheren Seite. Sein Shop nutzt den teils erheblichen Preisunterschied, der zwischen verschiedenen Ländern besteht. Er schrieb uns, zahlreiche Keys kämen aus der Ukraine, Polen oder dem restlichen Osteuropa, wo Großhändler Spiele oder Anwendersoftware zu einem minimalen Preis erwerben. Die Händler bieten dann den deutschen Anbietern die abfotografierten Keys an, um diese an das deutsche Publikum zu vertreiben.
Während sich beispielsweise der reguläre Preis für PowerDVD 9 Ultra bei rund 55 Euro für die Ware per Versand bewegt, kann der reine Key im Berliner Shop für nur 12 Euro bezogen werden. Derartige Preisunterschiede sind den Herstellern mit Sicherheit ein Dorn im Auge. Auch bei Kaspersky Anti-Virus 2010 ergibt sich durch den Bezug im Shop ein Preisvorteil von fast acht Euro. Der Bochumer Hersteller G DATA möchte seine Waren an die deutschen Kunden sicherlich eigenhändig vertreiben oder zumindest sichergestellt wissen, dass diese zum hier üblichen Preisniveau angeboten werden. Lediglich importierte Waren zu verkaufen ist aber nicht illegal. G DATA hat nach eigenen Angaben Testkäufe bei GamerDeals.de durchgeführt bzw. durchführen lassen. Die Keys, die der Großhändler bezogen hat, waren aber nicht in Ordnung. Diese sollen unter Zuhilfenahme von gestohlenen Kreditkarten erworben worden sein, so der Vorwurf des Bochumer Antivirenherstellers. Und weil man sich an einen polnischen Großhändler schlecht wenden kann, wendete man sich an das letzte Glied in der Kette. Jochen Kolbe bekam folglich im Februar eine Abmahnung der Münchener Kanzlei der Anwälte Lorenz, Seidler, Gossel zugestellt. Herr Kolbe rief unverzüglich in der Kanzlei an und erklärte dem beauftragen Rechtsanwalt Neuwald, dass er keine rechtswidrigen Handlungen begangen hätte. Weil er die Ware nicht selber einkauft, könne er deren Ursprung nicht prüfen. Allerdings hat er das Angebot von G DATA sofort aus dem Sortiment seines Onlineshops entfernt. Leider unterließ er es bis heute, die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschrieben zurück zu schicken.
Wir haben in München direkt bei der beauftragten Kanzlei nachgefragt. Rechtsanwalt Philipp Neuwald darf aufgrund seiner Verpflichtungen leider keine direkte Auskunft zum Sachverhalt geben, es sei denn, sein Mandant hätte ihn zuvor von der Schweigepflicht entbunden. Der Pressesprecher von G DATA, Herr Urbanski, bestätigte das Vorgehen des Unternehmens. Die Gerichtsentscheidung sei aber nicht grundlos ergangen, fuhr er fort. Wer Keys zu diesem extrem niedrigen Preis bezieht um sie zu verkaufen, begibt sich schlichtweg in Gefahr, Hehlerware zu vertreiben.
Abschließend betrachtet ist die Angelegenheit durchaus vielschichtig. Einerseits wurde vom betroffenen Einzelhändlers der Vorwurf des Abmahnwahns in den Raum gestellt. Die juristischen Schritte des Klägers fallen auch nicht gerade zimperlich aus. Andererseits muss sich der Berliner Händler schon die Frage gefallen lassen, unter welchen Umständen sein Lieferant an die Ware gekommen ist. Dazu kommt sein Fehlverhalten. Wer sowohl schriftlich als auch telefonisch zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert wurde, sollte mindestens eine modifizierte Version dieser abgeben. Nicht zu reagieren ist leider keine Option. Fairerweise hätte man ihn erneut auf die Notwendigkeit der Abgabe des Schriftsatzes hinweisen können. Das muss aber niemand zwingend tun. Das Dokument vom Landgericht Hamburg ist auch ohne weitere Vorwarnung gültig.
gamerdeals.de
Lars Sobiraj am Donnerstag, 03.06.2010 09:41 Uhr
Ein Mod sollte hier schliessen. Gute Idee! ...
Ohne euch naeher treten zu wollen aber habt ihr euch mal ernsthaft mit dem Thema "Kolbe" befasst? Ich denke, eher nicht sonst wuerdet ihr diese Person nicht so sehr in Schutz nehmen. dieser ganze thread und noch viele weitere, sind alleine diesem "geschäftsmann" ...
Total krank.Und wer es nicht merkt: countzero66 und dann Konsolero99 Registriert seit: Jun 2010 Beiträge: 1 Sehr einfallsreich.Muss er nun schon neue Usernamen anmelden um sich selbst zu bestätigen.Ein Mod sollte hier schliessen. Sagte der, der sich selbst er ...
Total krank.Und wer es nicht merkt: countzero66 und dann Konsolero99 Registriert seit: Jun 2010 Beiträge: 1 Sehr einfallsreich.Muss er nun schon neue Usernamen anmelden um sich selbst zu bestätigen.Ein Mod sollte hier schliessen. ...
Der geht echt krass ab, der Typ :D Ich frage mich, warum er nicht einfach den Mund hält. Aber jetzt ist es ja still... Nur fand ich eben die Reaktion der User hier auch nicht richtig. Manchmal macht eine Diskussion keinen Sinn; wenn am Ende alle Beteiligten Verlierer sind. Trotz allem ist es die ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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