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ACTA: Vollständiger Entwurf geleakt

Die EU-Fassung des Vertragsentwurfs zum Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA) ist geleakt. Auf 56 Seiten streiten sich die Verhandlungspartner über die zukünftige Rechtslage.

Ist das Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA) so schlimm, wie es bisher erwartet wurde? Keine einfach zu beantwortende Frage, da sich die Verhandlungsteilnehmer teilweise um einzelne Begriffe streiten. Klar ist nur eines: Der jüngst geleakte EU-Entwurf bestätigt erneut alle Befürchtungen. Einige der wesentlichen Punkte kurz zusammengefasst:

  • Das ACTA-Abkommen spricht kontinuierlich von "Geistigem Eigentum" (Intellectual Property). Die Reichweite des Vertrages wird sich somit nicht etwa nur auf Urheber- oder Markenrechte beschränken. Auch Patentechte, Geschmacksmuster oder Geschäftsgeheimnisse werden dadurch erfasst.
  • Glücklicherweise versuchen die Verhandlungsparteien wenig von dem Urheberrecht abzuweichen, das in ihrem Land vorherrscht. Dies führt jedoch auch zu massiven Problemen, da sich die Rechtslage zwischen der EU und den USA drastisch unterscheidet.
  • Die Durchsuchung von tragbaren Mediaplayern beim Überschreiten einer Landesgrenze wird nicht explizit abgelehnt. Alle Verhandlungsteilnehmer benutzen schwammige Formulierungen. Somit ist völlig unklar, ab wann der Besitzer eines MP3-Players als potenzieller Schmuggler angesehen wird. Auch wenn dies keine direkte Zusage für eine "iPod-Durchsuchung darstellt", öffnet diese Formulierung doch Tür und Tor für willkürliche Durchsuchungen. Dies ist besonders enttäuschend, zumal die EU einen solchen Passus stets abgestritten hat.
  • Die strafrechtliche Situation für Urheberrechtsverletzer dürfte sich ebenfalls verschärfen. Der Abschnitt 2.14 des Dokuments erklärt, dass alle Mitgliedsstaaten strafrechtliche Maßnahmen bei einer Urheberrechtsverletzung ergreifen müssen. Voraussetzung dafür ist ein kommerzielles Ausmaß. Ab wann ein kommerzielles Ausmaß vorliegt, wird separat definiert. So ist der Fall bereits gegeben, wenn eine "signifikante, absichtliche Verletzung" vorliegt, auch wenn keine "direkte oder indirekte Gewinnerzielungsabsicht erfolgt".
  • Konkret bedeutet der vorhergehende Punkt, dass jeder Filesharer somit an strafrechtlicher Relevanz gewinnt. Der Download eines geschützten Werkes via P2P geschieht meistens bewusst und ohne Gewinnerzielungsabsicht. Von anderen Möglichkeiten (Bildern in Blogs, YouTube-Clips mit Musik) ganz zu schweigen.
  • Rechtliche Schritte gegen Diensteanbieter sollen vereinfacht werden. Eine Formulierung auf Seite 4 des Dokuments untermauert dies. So heißt es dort, dass Rechteinhaber grundsätzlich Verfügungen gegen Dritte (also Anbieter von Diensten) einholen können, sollte über deren Dienst eine Urheberrechtsverletzung geschehen. Die Haftung von Diensteanbietern würde somit auf eine völlig neue und bisher unbekannte Stufe gehoben. Einige Verhandlungspartner positionierten sich gegen diese Formulierung.
  • Seite 7, Abschnitt 2.5 gibt einen Einblick, wie extrem man vorgehen will. Dort heißt es: "Jeder Teilnehmer soll sicherstellen, dass die Justizbehörden die Vollmachten haben, auf Anfrage eines Antragsstellers einstweilige Verfügungen zu erlassen, um jedwede bevorstehende Verletzung von geistigem Eigentum zu verhindern." Dies ist eine Formulierung, die aus der Masse hervorsticht. Eine präventive juristische Maßnahme plant der Gesetzgeber nicht ein. Durch das ACTA-Abkommen und die zitierte Formulierung würde eine solche Funktion unbeschränkt für geistiges Eigentum eingeführt. Man könnte die Urheberrechtsverletzung somit theoretisch vor ihrer Begehung juristisch eindämmen.

Das ACTA-Dokument ist mit seinen 56 Seiten mehr als umfangreich. Eine detaillierte Auflistung der einzelnen Seiten mit Worterklärungen findet sich bereits hier. Das geleakte Dokument kann wiederum bei La Quadrature du Net heruntergeladen werden. Neben den vorgehend genannten Punkten enthält der Vertragstext weitere Passagen, die nicht minder besorgniserregend sein dürften.

Quelle:techdirt
Bild:mythridian

Klaus Müller am Donnerstag, 25.03.2010 08:00 Uhr

tagsTags: acta

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vgwort
 
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22 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • widarr am 25.03.2010 19:43:42

    Ich seh schon, die nächsten Jahre werden ein Zeitalter der Kryptografie und Steganographie einleiten... Encrypted SDHC Card ftw! ...

  • dontlikemondays am 25.03.2010 17:43:53

    es wird immer Leute geben die schlauer sind als die geldgeilen Säcke, weil sie durch etwas stärkeres als Geld angetrieben werden, und die werden auch Lösungen finden damit man weiter machen kann wie bisher! Da vertraue ich drauf! Bei dieser schwammigen Lösung dürfte man doch nicht einmal die G ...

  • Chronoton am 25.03.2010 17:41:41

    Darum ist die Schweiz NICHT in der scheiss EU. lol Das Papier (in Englisch, pdf 362 KB), welches unter massgeblicher Beteiligung der Schweiz erarbeitet wurde, ... https://www.ige.ch/juristische-infos/rechtsgebiete/faelschung-und-piraterie/acta.html noch ...

  • nanohack am 25.03.2010 16:58:30

    Darum ist die Schweiz NICHT in der scheiss EU. lol ...

  • wolfkid am 25.03.2010 16:07:09

    um jedwede bevorstehende Verletzung von geistigem Eigentum zu verhindern." Ich habe vor ein paar Jahren einen neuen Vertrag mit meinem ISP abgeschlossen. Durch den Internetzugang ist es mir möglich, geistigen Müll der Content-Industrie runter zu laden. Ich sollte vielleicht vorbeuge ...

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