
Der Empfänger des kostenpflichtigen Briefes hat den Kinofilm "Zeiten ändern dich" bei Rapidshare hochgeladen. Das Werk wurde aber nicht direkt von zu Hause aus transferiert. Wahrscheinlich um einen eventuellen mehrfachen ReUpp schneller realisieren zu können, wurde dafür ein Server der Firma Keyweb AG in Anspruch genommen. Die vom Rechteinhaber beauftragte Kanzlei Waldorf erfragte also bei Rapidshare die IP-Adressen des Uploaders und landete somit vorerst beim Anbieter des Servers. Die Keyweb AG war dazu gezwungen, die Adresse des Vertragspartners auf Anfrage preiszugeben. Somit konnte die Abmahnung der Kanzlei Waldorf mit ein wenig Verzögerung erfolgen.
Wir sind beim Blog Zen-Men über den Vorfall gestolpert und haben zur Überprüfung des Sachverhalts bei Rechtsanwalt Frommer von der Kanzlei Waldorf angerufen. Obwohl Constantin nachweislich ein Mandant von Waldorf ist, konnte uns heute tagsüber leider niemand eine konkrete Auskunft geben. Auf unsere Anfrage per E-Mail erhielten wir eine direkte Antwort einer Frau Kurz von der Unternehmenskommunikation der Constantin Film AG. Man möchte zu dem von uns beschriebenen Sachverhalt kein Statement abgeben.
Downloader sind bei Rapidshare wie eh und je auf der sicheren Seite. Aber gerade bei Unternehmen, die gegen den Schweizer Filehoster eine Einstweilige Verfügung erwirken konnten, ist das Unternehmen aus Cham quasi machtlos. Sie sind dazu verpflichtet, dem Rechteinhaber über den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch die IP-Adresse des Uploaders mitzuteilen.
Fest steht: Mit jedem verstrichenen Monat steigt die Zahl der Unternehmen, die die Einstweilige Verfügung als Mittel gegen den Filehoster einsetzt. Downloader müssen bei dem gewaltigen personellen und finanziellen Aufwand für eine Abmahnung schon alleine wegen der geringen kriminellen Energie bzw. der minimalen Schadensersatzzahlungen nicht mit Problemen rechnen. Der Anbieter wirbt ja zudem damit, dass man die Daten der Downloader nicht speichern würde. Uploader sollten sich lieber vorsehen. Gerade solche, die Werke zur Verfügung stellen wollen, die Rapidshare per Strafandrohung eines Gerichts nicht anbieten darf. Mit dieser Abmahnung ist aber im Gegensatz zum Blogeintrag keine "Bastion gefallen", derartige Fälle gab es in der Vergangenheit schon häufiger. Das Unternehmen hatte letztes Jahr im Rahmen der eigenen Pressemitteilung derartige Vorgänge direkt bestätigt.
Lars Sobiraj am Mittwoch, 24.03.2010 20:31 Uhr
Ich schätze mal, der ist zum selbermachen nichtmal kreativ genug. ...
Andere Abmahnen, aber selber klauen, klasse. Tja was denkst du denn. Wer soviel WoW spielt hat garkeine Zeit sich eigene Sachen auszudenken. Ich weiß ja nicht, was du so hörst, aber viele schreiben ihre Songs nicht selber Klauen und Covern sind ...
naja i2p gibt es jetzt schon seit über 6 jahren und parallel dazu gibt es noch andere anonyme netzwerke die ähnlich funktionieren. tor inbegriffen, und selbst da waren bis jetzt nur die exit-nodes (grauzone) in den schlagzeilen. ausserdem wäre es einfach nur dämlich einzelne peers aus dem netzw ...
Nicht nur das der Typ seine Musik nicht mal selber schreibt. Er klaut auch bei anderen Bands wo er nur kann. Ein Raupkopierer, der andere Raupkopierer verklagt. Selten so nen großen FAIL gesehen, wie diesen möchtegern Rapper... Ich weiß ja nicht, was du so hörs ...
Ich bezweifle, dass nur "kiddies" ungesichert ins Web hochladen... ich würde sogar grob schätzen, dass es die Hälfte aller Uploads ist. Schnelle Punkte locken, und dann sich noch hinter Mauern und Wänden zu verstecken ist dann doch mühselig... :rolleyes: ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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