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Rapper Bushido wegen Plagiats für schuldig gesprochen

Wie das Landgericht Hamburg urteilte, hat Bushido Songs der französischen Band "Dark Sanctuary" ergaunert, ohne diese als Urheber auszuweisen. Der Berliner Rapper muss tief in die Tasche greifen, denn nun sind 63.000 Euro Schadenersatz an die Autoren der Songs fällig.

"Bushido hat sich mit fremden Federn geschmückt", heißt es nun im Hamburger Landgericht. Nach dem Gerichtsurteil der Hamburger Staatsanwaltschaft wurden Bushido, seine Plattenfirma "ersguterjunge" und der Musikverlag Universal am heutigen Dienstag für schuldig gesprochen. Nach Angaben der Richter hat der Berliner Rapper ohne Rücksprache und Erlaubnis 13 Songfragmente der französischen Gothic-Band "Dark Sanctuary" in Gebrauch genommen und diese unerlaubt als seine eigenen Werke ausgegeben.

Bushido habe die Rechte als Künstler und Komponisten verletzt. Als Gegenleistung für die "immateriellen" Schäden muss der 31-jährige Rapper nun eine Entschädigung zahlen. Denn der Rapper habe ihre Musik durch die Verbindung mit seinen Texten verfremdet und die Persönlichkeitsrechte der französischen Künstler verletzt. Der zu zahlende Betrag für den "materiellen" Schaden steht noch nicht fest. Bushido muss zunächst bekanntgeben, wie viele Einnahmen er durch den Verkauf der rechtswidrig angeeigneten Lieder gemacht hat. Erst dann könne man die Schadenersatzansprüche der französischen Gothic-Band "Dark Sanctuary" ermitteln. In Hinblick auf seinen kommerziellen Erfolg dürfte dieser Betrag jedoch um einiges höher ausfallen.

Das Urteil hat auch ein Verkaufsverbot für die betroffenen CDs verhängt. Weder Bushidos Label "ersguterjunge" noch seine Plattenfirma Universal Music dürfen die Tonträger, auf denen die belasteten Songs erschienen sind, weiter verkaufen. Bei einem Album, das besonders vom Rückruf betroffen ist, handelt es sich um "Von der Skyline zum Bordstein zurück". Bei insgesamt acht Titeln dieser Platte erkannte "Dark Sanctuary" die eigene Musik wieder. Um konkrete Titel zu nennen, wären dies beispielsweise "Sex in the City", "Bloodsport", "Goldrapper",  "Wieder von der Skyline zum Bordstein zurück" oder "Janine".

Bushido ist zum Prozess im Hamburger Landgericht nicht erschienen. Auch wollte er zum Urteil keine offizielle Stellungnahme abgeben.

Quelle: spiegel.de, zeit.de

 

Sener Dincer am Dienstag, 23.03.2010 19:43 Uhr

tagsTags: bushido

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235 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • eliveo am 12.04.2010 13:13:06

    Ich glaube, dass diese Liste aus Datenschutzgründen rein offline ist und irgendwo verschlossen in diesem LG ist, vor dem über angebliche Plagiate von Bushido verhandelt wird. ...

  • Index_404 am 10.04.2010 18:58:37

    Gibt es auch irgendwo eine Liste von offizieller Seite, aus der hervorgeht welche Bushido-Songs von diesem Gerichtsurteil betroffen sind? ...

  • Dv3000 am 28.03.2010 14:57:44

    Sampeln ist ja auch nix schlimmes. Schlimm ist erst dann, wenn man von anderen klaut, und es dann als eigenes ausgibt. Und dann auch noch brav Abmahnungen verschickt. Natürlich ist das Scheiße :D Er ist einfach nur gierig nach Geld. Schnell, schnell irgendwelche ...

  • beeze am 28.03.2010 12:47:39

    Fällt eigentlich nur mir die fehlerhafte Überschrift auf? ...

  • LoL-O_Mat am 27.03.2010 19:51:52

    Entweder man ist kreativ genug und daddelt auf seinem Keyboard an irgendwelchen Synthesizern rum, oder man sampelt Melodien. Das ist das Rap/HipHop Grene nunmal. Sampeln ist ja auch nix schlimmes. Schlimm ist erst dann, wenn man von anderen klaut, und es dann als eige ...

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