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Schweiz: Urheberrechtsabgabe ab sofort auch für Handys

Die Eidgenössische Schiedskommission hat entschieden, dass Urheberrechtsabgaben zukünftig auch für Mobiltelefone fällig werden, wenn diese über eine MP3-Funktion verfügen.

Für Filesharer ist die Schweiz nach wie vor ein attraktives Ziel. Der Grund dafür ist deren Gesetzgebung. Diese geht spürbar offener mit privaten Downloads urheberrechtlich geschützter Werke um. Eine direkte Entlohnung für die Downloads erhalten die Künstler nicht. Doch sobald beispielsweise eine MP3 auf CD gebrannt wird, fließen geringe Summen in Richtung Verwertungsgesellschaft.

Die Liste speicherfähiger Geräte, auf die eine solche Abgabe zu entrichten ist, wurde nun um ein elementares Objekt erweitert: das Handy. Das kleine Ding hat sich im Laufe der Zeit zu einem mobilen Alleskönner gemausert. Nur wenige möchten es vermissen. Denn schon seit geraumer Zeit kann man mit den Mobiltelefonen nicht nur einfach telefonieren oder SMS verschicken. Sie bieten auch Funktionen in vielen anderen Bereichen.

Beispielsweise als Kamera oder Musikplayer. Durch Bluetooth & Co. war auch der Musiktausch zwischen Freunden eine einfache und vor allem kostenlose Sache. Eine Gebühr für den angebotenen Speicherplatz musste von den Herstellern nicht abgeführt werden. Wie die Eidgenössische Schiedskommission nun entschieden hat, wird sich das in frühestens ab dem 1. Juli 2010 drastisch ändern.

Pro Gigabyte Speicher im Handy sollen 30 Rappen (etwa 20 Euro-Cent) an die Verwertungsgesellschaften fließen. Diese hatte mit 80 Rappen beinahe das Dreifache gefordert. Vorerst gilt diese Gebühreinigung bis 2011. Der Schweizerische Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO) bezeichnete die Abgaben als unnötig. Sie würden den Konsumenten nur belasten. Darüber hinaus würden Urheber bereits von der Urheberrechtsgesellschaft SUISA entschädigt.

Gegen die Entscheidung kann vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt werden. SWICO, Economiesuisse sowie der Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) werden nun ihre Mitglieder über weitere rechtliche Schritte abstimmen lassen.

Quelle: 20min
Bild: eschk

Klaus Müller am Montag, 22.03.2010 19:54 Uhr

tagsTags: schweiz urheberrechtsabgabe

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11 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Sempralon am 23.03.2010 10:29:00

    Doch sobald beispielsweise eine MP3 auf CD gebrannt wird, fließen geringe Summen in Richtung Verwertungsgesellschaft. Diese Abgabe haben wir auch hier in Deutschland auf Datenträger und Geräte! ... ich warte nur auf den Moment, das ein Politiker diese Abgabe auch in Deuts ...

  • faebi am 22.03.2010 23:02:55

    Könnte man hier nichtmal ne schöne zusammenfassung zum Thema schreiben? Ich würde diese gerne an verschiedene Politiker senden. Ich denke vielleicht könnte man dann den ein oder anderen Poltiker sogar mal zum denken anregen:T Natürlich rede ich hier von der Schweiz;) ...

  • DasFragezeichen am 22.03.2010 21:57:01

    Wie konnte sich sowas eigentlich jemals durchsetzen? Lobbyarbeit und unfähige Volks(ver)treter Wieviel krieg ich eigentlich vom Kuchen ab, wenn ich jetzt einfach ein Album veröffentliche? Mach dir selbst einen Gefallen und stelle dein ...

  • Shadow27374 am 22.03.2010 21:51:37

    Wie konnte sich sowas eigentlich jemals durchsetzen? Wieviel krieg ich eigentlich vom Kuchen ab, wenn ich jetzt einfach ein Album veröffentliche? 7%... Oder du lässt dir deine Rechte an deinem Werk nicht von der Musikindustrie stehlen und setzt auf eine eigene Verm ...

  • Gimbi am 22.03.2010 21:46:57

    Wird das auch auf Platten gerechnet? Dann wäre ich bei meiner 1TB Platte bei 200€ Oo Die Platte an sich hat doch nur 70€ gekostet... ...

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