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Kurz notiert:

Gerichtsurteil: 3000 Euro für 132 Musiktitel

Das Landgericht in Magedeburg hat heute einen Vater als Anschlussinhaber zur Zahlung von 3000 Euro Schadenersatz verurteilt. Sein Sohn hatte im Internet illegal 132 Musikstücke zum Download angeboten.

teltarif.de berichtet, dass das Landgericht Magdeburg einen Mann wegen der Verletzung des Urheberrechts verurteilt hat. Er war aber lediglich der Anschlussinhaber. Sein volljähriger Sohn hatte im Jahr 2005 in einer Internet-Tauschbörse nachweislich 132 urheberrechtlich geschützte Musiktitel zum Download angeboten.

Der Vater hatte von den Vorgängen auf dem Computer seines Sohnes offenbar keine Ahnung. Das Gericht befand heute, der Vater müsse dennoch dafür haften. Er hätte im Zweifelsfall sachkundige Hilfe einholen müssen. Der Anschlussinhaber hätte die Transfers technisch blockieren können, um die Urheberrechtsverstöße des gemeinsam genutzten Anschlusses zu verhindern, befanden die Richter. Der Vater muss nun 3.000 Euro Schadensersatz sowie die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte im Jahr 2008 in einem ähnlich gelegenen Fall völlig gegenteilig entschieden. Das Gericht entschied, ohne konkrete Indizien für einen Missbrauch des gemeinsam genutzten Internet-Anschlusses müsse dieser nicht dauerhaft überwacht werden. In Magdeburg muss der Anschlussinhaber in vollem Umfang haften. Egal ob er von den Tätigkeiten seines Kindes Kenntnis hatte oder ihm der dafür nötige technische Sachverstand zur Verfügung stand, um die Übertragungen unmöglich zu machen. Kritiker sprechen von einer Sippenhaftung der ganzen Familie.

Auch ist mehr als fraglich, ob den Musiklabels pro Musikstück tatsächlich ein Schaden in Höhe von fast 23 Euro entstanden ist. Oder ging es dem Landgericht Magdeburg vielmehr um eine abschreckende Wirkung des Urteils?

Lars Sobiraj am Montag, 22.03.2010 17:41 Uhr

tagsTags: filesharing urteil madgeburg

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43 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • AKID am 30.03.2010 14:25:55

    hätte erd ei cds mal im laden geklaut dann hätte er nur hausvlauen und wär billiger weggekommen bei 6 cds wärs nur hausverbot gewordn maximal 100 euro strafe... ...

  • Destiny666 am 30.03.2010 13:59:48

    Hm, haben unsere Regierungsleutchens klangheimlich wieder die Sippenhaft eingeführt? Ich glaube, ich sollte mir langsam ein neues StGB zulegen. :confused: Dürfen dann auch die ganzen Zigeuner bestraft werden, die ihre Kinder auf die Straßen schicken, damit sie Leute beklauen? :rolleyes: ...

  • Inuki am 30.03.2010 13:49:45

    Ich muss gerade daran denken was mein Vater vor 5 Jahren zu mir sagte "Ohh.. fang nur nicht mit dem Downloaden an. Ein Arbeitskollege von mir wurde erwischt. Der musste pro lied 50 cent und pro film 4 Euro zahlen! Und sein PC war auch zwei Wochen weg!" Was für Zeiten. Da waren die Richter noch hu ...

  • Moep2k7 am 23.03.2010 21:03:01

    Und welche Lizenz legt man da zu Grunde? Die normale Endnutzerlizenz anscheinend nicht. Bei der hätte jeder Titel wohl nicht mehr als 2€ gekostet was also am Ende ca. 260€ gemacht hätte. Vorallem interessant ist das hier: "Dabei ist laut Bundesgerichtshof „rein objektiv darauf abzustellen, ...

  • am 23.03.2010 09:04:01

    Meine fresse wann tun die mal etwas. Wie beweisen die das ein Titel 21 mal runtergeladen wurde. Also, im Zivilrecht muss grundsätzlich gar nichts bewiesen werden. Aber davon mal abgesehen hat ein Anwalt darauf hingewiesen, dass die Rechteinhaber gar keinen Schaden ...

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