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ACS:Law geht gegen Slyck.com vor

Die britische Abmahnkanzlei ACS:Law hat das Diskussions- und Nachrichtenportal Slyck.com aufgefordert, drei Threads zu löschen. Diese würden verleumderische Aussagen gegen die Kanzlei enthalten.

Filesharer-Abmahnungen sind nicht nur in Deutschland an der Tagesordnung. Auch Großbritannien ist davon regelrecht befallen. Die Empfänger solcher Schreiben haben jedoch einen gewissen Vorteil. Dank des Internets können sie sich in diversen Diskussionsforen treffen, um so ihr Wissen und ihre Erfahrungen zu verknüpfen. Für den britischen Raum ist insbesondere das Portal Slyck.com eine zentrale Anlaufstelle.

Seit über zehn Jahren ist Slyck.com aktiv und berichtete lange Zeit hochaktuell über die P2P-Szene. Seit dem Weggang des Redakteurs Drew Wilson ist dies seltener geworden. Geblieben ist jedoch ein aktives Forum, in dem umfangreich über die britische Abmahnbranche diskutiert wird. Einigen britischen Juristen ist dies scheinbar zu intensiv. Die Kanzlei ACS:Law hat sich vor zwei Wochen an den Betreiber von Slyck.com, Thomas Mennecke, gewandt.

Man beschwerte sich über drei Diskussionsthreads im Forum, die insgesamt etwa 10.300 Postings enthalten. Bis zum 12. März sollten sie gelöscht sein. Man wirft Slyck vor, verleumderische Aussagen innerhalb des Boards zu dulden. Als Beweise hierfür werden 11 Postings angeführt. In einigen fällt eine Beleidigung. Andere wiederum erklären lediglich, dass ACS:Law "nichts auf die Reihe kriegt".

Diese 11 Postings sollen scheinbar stellvertretend für die restlichen 10.289 Beiträge stehen. Anders ist kaum erklärbar, wieso man eine Löschung der gesamten Threads fordert. Slyck hat sich bis dato jedoch geweigert, dieser Aufforderung zu folgen. Der Grund dafür ist simpel: Die Seite selbst ist in den USA gehostet. Die Kanzlei ACS:Law befindet sich jedoch in Großbritannien. Sollte die Kanzlei also wirklich gegen Slyck vorgehen wollen, müsste man sich wohl an US-amerikanischem Recht orientieren.

Dass das Recht zur freien Meinungsäußerung in den USA einen unglaublich hohen Stellenwert hat, würde die Lage unglaublich erschweren. Wie Thomas Mennecke von Slyck derweil festhält, hat man bereits vergleichbare Präzedenzfälle gesammelt. Man schätzt die eigene Situation sehr gut ein, sollte ACS:Law tatsächlich klagen.

Quelle: torrentfreak
Bild: slyck

Klaus Müller am Montag, 22.03.2010 13:01 Uhr

tagsTags: acs slyck

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6 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • BudFudlecker am 23.03.2010 11:45:30

    Slyck ist schon lange kein Nachrichtenportal mehr. Seit Jahren wird dort nur noch mit idiotensicheren Anleitungen versucht, den letzten DAU von den Vorteilen des Usenet zu überzeugen. Damit schaffen sie es schön, die Augen der Content Industrie auch endlich auf das Usenet zu lenken. Reife Leistung ...

  • Hasron am 23.03.2010 10:02:44

    Das diese Rechtsverdreher und Abmahnterroristen wirklich nicht damit leben können das man sie hasst ist schon traurig. Die haben sich doch ihr Image ausgesucht, oder nicht? Schon traurig genug das die Seite in den USA gehostet sein muss um sich einigermaßen auf das Recht auf freie Meinungsäußeru ...

  • NusO am 23.03.2010 01:25:58

    anbei find ich haa haa nicht verläundend fuck you ist find ich mehr ehrlich... aber wenn verarscht werden strafbar ist... ich bin dann mal so stil es geht... ...

  • exd am 22.03.2010 21:57:49

    link wäre geil ...

  • Muu am 22.03.2010 20:39:08

    2 Wörter: Haa haa! Anbei bemerkt gibt es hier im Gulli einen ähnlichen Thread auf dessen Löschung ein "unternehmen" pocht. Aber ich möchte nichts genaueres sagen. *hust* wire *hust* Du meinst doch nicht etwa den ultimativen Popcorn-Thread, der sich bezü ...

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