
Rapidshare hatte es trotz einer einstweiligen Verfügung nicht geschafft, das aktuelle Kiss-Album von ihren Festplatten zu verbannen. Da dies trotzdem verfügbar war, erging nun das Ordnungsgeld in Höhe von 1500 Euro. Die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner hatte für das Label Roadrunner bereits im Oktober 2009 eine einstweilige Verfügung gegen die Rapidshare AG erwirkt. Dementsprechend darf der Sharehoster das aktuelle Kiss-Album "Sonic Boom" in Deutschland nicht mehr zum Download anbieten.
Rechtsanwalt Thomas Schlegel von Sasse & Partner kritisierte gegenüber der MusikWoche, dass das Kiss-Album trotz gerichtlicher Anordnung verfügbar war. Dies sei ein klarer Verstoß gegen die Anordnung des Gerichts, weswegen das Landgericht Hamburg Rapidshare auf Antrag das Ordnungsgeld auferlegt hat. Herr Schlegel glaubt, diese Maßnahme hätte den One-Click-Hoster in der Form erstmalig getroffen. Sollten sie das Angebot nicht auf Dauer effektiv unterbinden können, wird es wahrscheinlich nicht das letzte Mal bleiben.
Die zahlreichen ergangenen einstweiligen Verfügungen von Verlagen und Firmen der Film- und Musikwirtschaft scheinen für das Unternehmen in Cham auf Dauer problematisch zu werden. Die Liste der Firmen, die dieses Rechtsmittel für sich in Anspruch nehmen, wächst mit jedem Monat, der vergeht.
Grafik: deviantart.com
Lars Sobiraj am Mittwoch, 17.03.2010 20:10 Uhr
Und wie wollen die das Geld eintreiben? Die Justiz soll angeblich nichtmal in der Lage sein, Bussgelder von Ausländischen-Verkehrssündern im Ausland einzutreieben! ...
Gähn gähn, da gibt es noch genug andere Hoster die nicht in EU sitzen, und Rapidshare wird sich so schnell nicht unterkriegen lassen. ...
RapidShare ist ein Hoster und kein Provider ;)Ein Provider kann auch Hosten. ...
Ich weiß gar nicht genau, welche anderen Hoster es in Deutschland noch gibt, außer netload.in, welchen ich immer noch am besten finde. Rapidshare ist auch, so glaube ich, ein Schweizer Unternehmen, welches nur einen Teil seiner "Filialen" in DE stehen hat. Moment, ich schaues mal eben nach: 195.1 ...
Die Musikindustrie kapiert es echt nicht. Es bringt absolut gar nichts gegen die Symptome des Filesharings vorzugehen. Früher hat man Schallplatten auf Kassetten überspielt oder CDs kopiert. Heute tauscht man übers Internet. Lustig ist es vor allem, dass die Majorlabels am meisten klagen. Bei kle ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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