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Kein neues VDS-Gesetz vor der Sommerpause?

Wird es bald ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben? Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagt nein: bis nach der Sommerpause werde es mindestens dauern, bis ein neuer Gesetzesentwurf fertig ist.

Am zweiten März erklärte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig - allerdings nur in ihrer bisherigen Form (gulli:News berichtete). Der Weg für ein neues, angepasstes Gesetz blieb offen. Um dieses gibt es seitdem kontroverse Diskussionen. Soll überhaupt wieder gespeichert werden, wenn ja wie? Sollten erst Entscheidungen in der EU abgewartet werden?

Nun erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, eine Neuregelung noch vor der parlamentarischen Sommerpause sei ausgeschlossen. Dazu müsse an dem Gesetz zuviel geändert oder komplett neu geschrieben werden. Sie sagte: "Es ist vollkommen utopisch, bis zur Sommerpause eine Neuregelung zu erwarten. So funktioniert seriöse Gesetzgebung nicht." CDU/CSU und mehrere Polizeigewerkschaften hatten sich mehrfach und lautstark für eine möglichst schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Wie es aussieht, will die Justizministerin diese Pläne nicht unterstützen.

Frau Leutheusser-Schnarrenberger erinnerte auch daran, dass auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung derzeit überprüft werde. "Die Bestandsaufnahme auf EU-Ebene soll bis zum Herbst vorliegen. Es bringt nichts, jetzt übereilt irgendetwas in ein Gesetz zu schreiben, das später auch europarechtlich keinen Bestand hat," erklärte sie.

Reaktionen der politischen Gegner gab es bisher noch keine. Es ist aber anzunehmen, dass sie über die Verzögerung alles andere als begeistert sein werden.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

Bild: Wikimedia Commons unter CC-BY-SA 3.0 Unported

Annika Kremer am Mittwoch, 17.03.2010 14:23 Uhr

tagsTags: vorratsdatenspeicherung

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8 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Zoy am 17.03.2010 21:21:09

    Tja, es ist keine Frage von "ob", sondern "wann" die Vorratsdatenspeicherung kommen wird. Obendrauf kommt die IPv6-Einführung, dort ist eine Zuordnung dank statischer Präfixe auch ohne Vorratsdaten möglich, Folge: laschere Gesetzgebungen sind möglich wann Datenrausgabe und wann nicht. Nochmals ...

  • jesusthewalking am 17.03.2010 20:59:27

    Warte nur bis wieder WM ist. Dann kann man sowas dann noch mal eben schnell um 22h beschließen;) Und nun auf einmal macht man sich darüber Gedanken ob ein neues Gesetz vor der EU bestand hätte... Da ist doch die Reihenfolge ein wenig verquert, oder? Immerhin bestand das alte Gesetz ja schon eine ...

  • schieda am 17.03.2010 19:50:22

    Für mich klingt das nach: "Warten wir ab bis das Wählervieh das ganze vergessen hat und versuchen es dann erneut." Und ich befürchte dass dieser Plan aufgeht... :rolleyes: ...

  • TRON2 am 17.03.2010 17:41:26

    Richtig so. Das Teil hat schon Geld ohne ende verbrannt, ohne nennenswerte Ergebnisse. Aber so sind sie eben, wenn es um das Geld anderer Leute geht. So funktioniert seriöse Gesetzgebung nicht. Das findet das Verfassungsgericht in vielen Fällen auch.:p ...

  • Shadow27374 am 17.03.2010 17:36:47

    Wer es glaubt.... Zum Glück (für die FDP) wird dieses Gesetz von der EU nochmals geprüft, somit die FDP sich nicht vor der Wahl in NRW damit beschäftigen muss. Vor der Wahl werden sie sich sowieso wieder als eine Bürgerrechtspartei darstellen. Nach der Wahl ...

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