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Urheberrechtsstreit um Sony-Spiel

Diesmal trifft der Streit um geistiges Eigentum Sony Computer Entertainment selbst. Angeblich sollte die Geschichte zu "God of War" gestohlen sein.

Computerspiele werden Filmen zunehmend ähnlicher. Da wundert es nicht, dass auch Spieleschmieden mittlerweile beschuldigt werden, geistiges Eigentum gestohlen zu haben. In Hollywood sind Streitigkeiten über Urheberrechte zu Filmstories an der Tagesordnung.

Diesmal traf der Streit um das Urheberrecht einer Geschichte Sony Computer Entertainment und seinen Designer David Jaffe. Laut Aussage der Kläger Jonathan Bissoon-Dath und Jennifer Dath gehöre der Plot zum Playstation-Spiel "God of War" ursprünglich ihnen. Im Urheberrechtsprozess gegen Sonys Spieleabteilung gaben sie an, zwei Bearbeitungen und zwei Drehbücher veröffentlicht zu haben, in denen es um einen Angriff Spartas auf Athen geht und darum, wie die griechischen Götter versuchen, den Frieden wiederherzustellen. Die Geschichte beschreibt grob den mythologischen Hintergrund, der zur Entwicklung der Olympischen Spiele geführt haben soll.

Richterin Marilyn Hall Patel nahm daraufhin das mehrstündige Spiel unter die Lupe und untersuchte Ähnlichkeiten unter anderem in Handlung, Dialogen und Setting. Sicherlich ist es nicht einfach, ein Drehbuch mit einem komplexen Videospiel mit seinen Herausforderungen an den Spieler zu vergleichen. Schließlich müsste man letzteres zu diesem Zweck spielen oder spielen lassen. Scheinbar hat sich die Richterin dies jedoch erspart und sich auf Notizen zur Handlung und 'Expertenanalysen' verlassen und sagte dazu: "Während Gewalt in den Werken der Kläger nicht abwesend ist, fehlt jedoch die thematische Zentralität und Intensität, wie sie in 'God of War' auffällt. Beispielsweise weigert sich der Protagonist in den Werken des Klägers, ein 'phantastisches Tier' wie den tobenden Nemeanischen Löwen zu töten, sondern verwandelt dieses Biest in ein 'zahmes Tier'."

Am Ende des 27-seitigen Urteils rügte Richterin Patel: "Niemand kann die grundlegende Idee einer Geschichte besitzen. Allgemeine Handlungskonzepte fallen nicht unter das Urheberrechtsgesetz; sie bleiben für immer Gemeingut des kunstschaffenden Menschen."

Die Richterin spricht an dieser Stelle ein großes Wort gelassen aus. Würde sich jedoch ganz Hollywood daran halten, wären die Gerichte dort unglücklicherweise nahezu arbeitslos. Im konkreten Fall der Klage gegen Sony Computer Entertainment ist jedoch nicht klar, wie fundiert die Analyse der Juristin war und wer die 'Expertengutachten' verfasst hat. Mit viel Glück stehen diesen 'Experten' nicht auf der Sony-Lohnliste? Doch es wäre auch zu schön gewesen um wahr zu sein, wenn das Oberhaupt des Abmahn-Olymps, Sony, für Urheberrechtsverletzungen zur Kasse gebeten worden wäre.

(Via thresq.hollywoodreporter.com, thx! Bild: Knuckles unter CC-BY-SA, thx!)

Julia Klein am Samstag, 13.03.2010 01:54 Uhr

tagsTags: urheberrechtsverletzung sony sony computer entertainment urheberrecht sony playstation urteil urheberrechtsabgabe

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8 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • ottaku am 14.03.2010 01:13:26

    Hat der Typ nicht neulich noch gesagt, dass Sony Microsoft verklagen sollte weil Microsoft (für ihn) offensichtlich geistiges Eigentum stiehlt ? ...

  • thomasz55 am 14.03.2010 01:05:50

    Ja? Und? Mein Papi hat damals den Radiowecker erfunden (ohne Scheiss :D), interessiert heut kein mehr. ...

  • soricsoon am 13.03.2010 20:57:22

    noch bevor ich den Artikel gelesen hatte dacht ich mir " da könnte man ja ganz Hollywood verklagen". Das Grundgerüst irgend einer Geschichte kann man eben nicht sein eigen Nennen. Kommen genug andere Menschen auch auf ähnliche Ideen vor allem wenn die Story nicht wirklich T ...

  • Bright0001 am 13.03.2010 20:47:58

    Mit viel Glück stehen diesen 'Experten' nicht auf der Sony-Lohnliste? Ist das nun eine Aussage oder ein Fragesatz? Doch es wäre auch zu schön gewesen um wahr zu sein, wenn das Oberhaupt des Abmahn-Olymps, Sony, für Urheberrechtsverletzungen zur Kasse gebeten worden wäre ...

  • -ZiGGY- am 13.03.2010 13:49:19

    Btw, warum zocken die schon alle GOW, das erscheint doch erst in einer Woche?Es geht bestimmt um den ersten Teil und der ist schon vor 4-5 Jahren erschienen. Ich find das Urteil gut, schade allerdings dass es eine große Ausnahme ist (oder?) ...

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