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EMI vs. Pink Floyd: Rechtsstreit um Lizenzgebühren

Die britische Rockband Pink Floyd hat ihr Label EMI verklagt. Man kritisiert die Berechnung von Online-Lizenzgebühren sowie die Möglichkeit, einzelne Tracks herunterladen zu können.

Auch wenn Pink Floyd eine etwas in die Jahre gekommene Band ist, es mangelt ihr nicht an Fans. Hierzulande dürfte praktisch jedem der Song "Another Brick in the Wall" bekannt sein. Der erfolgreichste Song in der Bandgeschichte. Obwohl oder eben weil man so lange im Geschäft ist, kommt es mitunter zu Problemen. Konkret geht es um eine Auseinandersetzung mit dem Majorlabel EMI, bei dem die Band unter Vertrag steht.

Bereits im Dezember 2009 hatte man eine Klage eingereicht. Eine erste Anhörung fand nun vor dem Londoner High Court statt. Zwei Punkte soll das Gericht klären. Wie üblich geht es in erster Linie um eines: Geld.

Der erste Punkt der Klage ist undurchsichtiger, als man meint. Es geht um Lizenzgebühren. Will man den Song einer anderen Band covern, so muss man dafür erst einmal die Rechte erwerben. Meistens gelingt dies über eine Verwertungsgesellschaft. An diese ist eine Abgabe zu zahlen. Diese kümmert sich um die Zuteilung einer Nutzungslizenz und führt die daraus resultierende Gebühren - mehr oder minder fair - dem Künstler oder dem Label zu.

Pink Floyd wirft EMI nun vor, bei der Verteilung der Online-Lizenzgebühren keinen korrekten Schlüssel verwendet zu haben. Alle Gebühren, die durch die digitale Verbreitung der Musik eingenommen wurden, sollen nicht ordnungsgemäß weitergeleitet worden sein. Der Band hätte ein größerer Anteil zugestanden, als letzten Endes von EMI weitergeleitet wurde.

Der zweite Punkt der Klage befasst sich mit den digitalen Musikverkäufen. Wie jeder weiß, sind einzelne Tracks der Band ohne Probleme bei iTunes zu erwerben. Genau dies stört die Band. Zwar habe man dem Verkauf einzelner Songs in einem Vertrag aus den Jahren 1998 und 1999 zugestimmt. Zu dem Zeitpunkt habe man sich jedoch ausschließlich auf die physischen Produkte bezogen, also die CDs. Von einem digitalen Verkauf konnte man damals schließlich nur träumen.

Für EMI ist die Situation bis dato noch sehr verworren. Wie deren Juristin Elizabeth Jones gegenüber Bloomberg erklärte, sei es schwierig die ursprüngliche kommerzielle Absicht des Vertrags herauszufinden. Die Kläger wollen wohl einfach nur ihre Werke schützen, und EMI will eine maximale Verbreitung erreichen. Ob es dabei förderlich ist, den digitalen Verkauf einzelner Tracks einzustellen, um nur noch ganze Alben anzubieten?

(via cnet, thx!)
(Bild via worldofplayers, thx!)

Klaus Müller am Mittwoch, 10.03.2010 10:17 Uhr

tagsTags: lizenzgebühren pink floyd

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23 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Novgorod am 12.03.2010 01:45:31

    zumal jeder another brick in the wall und die andern hits von denen kennt, weil die eben losgelöst vom restalbum auf jedem radio täglich heruntergedudelt werden. das wollen die ganzen fans hier natürlich nicht hören wie mir scheint. keine ahnung, ich höre kein ...

  • Grazer57 am 11.03.2010 22:49:11

    @ Skyforger neben "Money" fällt mir im Moment kein "Hit" ein. Selbst Winfried Trenkler hat seiinerzeit "Whish you were here" kpl. im Hintergrund laufen lassen, als er diese LP vorstellte .... ...

  • Skyforger am 11.03.2010 16:52:35

    Sieg für Pink Floyd :T http://www.laut.de/Onlinemusik/Pink-Floyd-gewinnen-gegen-EMI/11-03-2010 hehe da hats ja schon einer erwähnt, wie man dann bitte als band ein best-of album ...

  • schmiddim am 11.03.2010 16:10:03

    Sieg für Pink Floyd :T http://www.laut.de/Onlinemusik/Pink-Floyd-gewinnen-gegen-EMI/11-03-2010 ...

  • ego_sum_papa am 10.03.2010 21:07:29

    Ich denke dass Pink Floyd durchaus das Recht hat, die Vermarktung ihres Werkes kritisch zu sehen. Wenn sie der Ansicht sind, dass das Album als ganzes erst ihre Kunst zum Ausdruck bringt, dann ist das Album nur als Album zu verkaufen, basta. Man kann ja auch nicht einzelne Bildstücke kaufen;) ...

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