
Deutschlands Datenschützer dürfen sich - theoretisch - freuen. Denn in seinem Urteil vom Dienstag gab das oberste europäische Gericht der Klage der EU-Kommision statt. Diese hatte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt, da sie die Praxis der deutschen Datenschutzbehörden für unvereinbar mit der Richtlinie 95/46/EG hielt. Teil dieser Richtlinie ist die Bestimmung, dass die Behörden zum Datenschutz unabhängig sein sollen, also ihrer Tätigkeit frei von Einflüssen von außen nachgehen können müssen. Diese Unabhängigkeit "ist erforderlich, um in allen Mitgliedsstaaten ein gleich hohes Niveau des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen", sagte der EuGH in seinem Urteil.
Die völlige Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden, so der Europäische Gerichtshof weiter, sei jedoch von der Bundesregierung "falsch umgesetzt" worden. Diese Einschätzung beruht darauf, dass die deutschen Datenschützer bisher der Kontrolle der Bundesländer unterstehen, wenn es um nicht öffentliche Sachverhalte geht. Das Gericht widersprach der Auffassung Deutschlands, dass die Unabhängigkeit auch unter staatlicher Kontrolle gewährleistet sei. Die Bundesrepublik steht mit diesem Gerichtsverfahren übrigens nicht allein da. Auch gegen Österreich wurde ein Vertragsverletzungsverfahren aufgrund mangelnder Unabhängigkeit seiner Datenschützer eingeleitet. Die Initiative ging von der ARGE Daten, einer österreichischen Bürgerrechtsorganisation, aus, die bei der EU-Kommission 2005 Beschwerde eingereicht hatte. Die Kommission untersucht derzeit, ob sie auch in dieser Angelegenheit vor dem EuGH klagt.
Die Entscheidung wurde von den deutschen Datenschützern mit Freude aufgenommen. "Europarechtswidrig ist nicht nur die organisatorische Einbindung knapp der Hälfte der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich in die jeweiligen Innenministerien, sondern auch die Aufsicht der Landesregierungen über die Datenschutzbehörden. Ich freue mich über diese klaren Worte des Europäischen Gerichtshofs. Dies ist eine deutliche Stärkung des Datenschutzes. Deutschland ist nun verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertragsverletzung zu beseitigen. Auch wenn sich das Urteil direkt auf die Aufsichtsbehörden der Länder bezieht, wird auch zu untersuchen sein, welche weiteren Konsequenzen sich für die anderen Stellen ergeben, die über den Datenschutz wachen", so der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Die Behörden des Datenschutzes sollen nach der EU-Direktive ihre Entscheidungen unabhängig treffen können, das Risiko einer Beeinflussung von außen müsse daher ausgeschlossen werden.
(Via futurezone.orf.at, thx! Bild: wikimediacommons. org unter CC-BY-SA, thx!)
News: Christian
Julia Klein am Dienstag, 09.03.2010 17:12 Uhr
Das Urteil macht Mut und ist zudem das zweite bedeutende für mehr Datenschutz und weniger Staatliche Kontrolle in diesem Jahr. Hoffen wir das nun langsam auch unsere Regierung auf wacht und fest stellt das auch sie sich an die Gesetze halten muss. Schade ist nur das die verantwortlichen mit keinen ...
wäre in diesem land die "unabhängigkeit" der bürger, oder kontrollstellen erwünscht, hätten wir dies. Das Gericht widersprach der Auffassung Deutschlands, dass die Unabhängigkeit auch unter staatlicher Kontrolle gewährleistet sei. der heroindealer an der ecke weiß auch was d ...
Die deutschen Datenschützer sind nicht unabhängig genug. Das bestätigte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil über die Datenschutzbehörden in Deutschland. zur News ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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