
Am deutschen Wesen soll die Welt genesen. Ein Ausspruch, der nur in bestimmten Situationen verwendet wird. Für eine der jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ist er mehr als treffend. Wie gulli:news berichtete, hatte ein deutscher Geschäftsmann Beschwerde eingelegt. Er wollte gegen die New York Times klagen. Diese hätte falsche Behauptungen über ihn verbreitet.
Kein deutsches Gericht sah sich jedoch hier zuständig. Der BGH hat die ablehnenden Entscheidungen der Vorinstanzen korrigiert. Ein deutsches Gericht ist auch für im Ausland gehostete Internetartikel zuständig. Vorausgesetzt, sie haben deutlichen Bezug zu Deutschland. Was das nun konkret bedeutet? Wir haben mit dem bekannten Fachanwalt für Strafrecht, Udo Vetter, darüber gesprochen.
gulli.com:
Herr Rechtsanwalt Vetter, eines der jüngsten Urteile des Bundesgerichtshofs sorgt aktuell für einige Fragezeichen. So hat der BGH entschieden, dass deutsche Gerichte auch für Internetartikel zuständig sind, die im Ausland gehostet und vielleicht sogar in anderer Sprache verfasst sind. Einzige Hürde: In den Artikeln muss es "deutliche Bezüge" zu Deutschland geben.
Was bedeutet dieses Urteil denn nun konkret für deutsche Bundesbürger, die ein "Problem" mit im Ausland gehosteten Internetartikeln haben?
RA Vetter:
Das Urteil eröffnet einen Weg, Onlinepublikationen aus dem Ausland in Deutschland zu verklagen. Konkret können also ein Zeitungsverlag aus Bangkok, ein Forenbetreiber aus Montreal und ein Blogger aus Tschoibalsan demnächst vor deutsche Zivilgerichte zitiert und von diesen auf Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die beanstandete Publikation einen Bezug zu Deutschland aufweist. Im entschiedenen Fall ging es um einen in Deutschland ansässigen Geschäftsmann, dem die New York Times in ihrer Onlineausgabe Mafiakontakte nachgesagt hatte.
Bemerkenswert ist hieran, dass das deutsche Presserecht hierdurch plötzlich weltweit gilt. Die Dimension dieser Anmaßung erschließt sich am einfachsten umgekehrt: Was denken wir, wenn ein chinakritischer Blogger aus Berlin plötzlich vor das Bezirksgericht in Peking geladen wird? Oder ein Kabarettist, der eine Satire über die "Rückständigkeit" der Mongolen verfasst, sich hierfür nun im bereits erwähnten Tschoibalsan verantworten soll?
gulli.com:
Für viele ist es kaum verständlich, wie so eine Klage ablaufen soll. Viele fragen sich auch, wie man ein in Deutschland ergangenes Urteil gegen einen US-amerikanischen Verlag durchsetzen soll. Geht das überhaupt? Können Sie da Licht ins Dunkel bringen?
RA Vetter:
Grundsätzlich sollte man die Möglichkeiten nicht unterschätzen, deutsche Urteile zu vollstrecken. Bei Wirtschaftsunternehmen wir Verlagen ist es ja häufig so, dass diese auch Filialen in Deutschland unterhalten. Sie haben Bankkonten und Geschäftsverbindungen. Da kann man pfänden. Überdies gibt es mit den weitaus meisten Nationen Rechtshilfeabkommen, welche auch die Vollstreckung von Urteilen möglich machen. Sicherlich ist das nicht einfach und mit Kosten verbunden. Aber zunächst mal wird alles einfacher. Der Kläger kann wegen des fliegenden Gerichtsstandes zu einem beliebigen deutschen Gericht. Der ausländische Publizist oder sonst wie als Verantwortlicher ausgemachte darf sich nach Zustellung der Klage überlegen, wie er an einen Anwalt in Deutschland kommt - und wie er den ganzen Spaß finanziert.
gulli.com:
In Anbetracht des Aufwands eines solchen Verfahrens: Wäre es nicht günstiger oder sinnvoller, gleich am Handlungsort eine Klage anzustreben?
RA Vetter:
Durch die Klagemöglichkeit in Deutschland lassen sich auf jeden Fall Angst und Verwirrung stiften. Die meisten Beklagten im Ausland werden ebenso verunsichert reagieren, wie wenn ein deutscher Blogger eine Klage von einem anderen Kontinent erhält. Was kann ich tun? Wie soll ich das bezahlen? Das Heft des Handelns liegt also plötzlich bei den in Deutschland sitzenden "Geschädigten". Überdies können diese sich natürlich auf das deutsche Presserecht berufen. Immerhin gibt es viele Länder, die ein wesentlich laxeres Presserecht und weit geringeren Ehrenschutz haben als das in diesem Punkt mehr als zivilisierte Deutschland.
gulli.com:
Ihr Einwurf "Die Dimension dieser Anmaßung erschließt sich am einfachsten umgekehrt" klingt interessant. Da erinnert man sich als Journalist ein wenig an die britische Judikative und die "Libel-Szenarios". Dies ermöglicht es ja, vor britischen Gerichten zu klagen. Vorausgesetzt das verklagte Medium ist in Großbritannien erhältlich. Abschreckend sollen hier nicht nur die enormen Prozesskosten sein. Problematisch ist auch, dass der Beklagte seine Behauptungen beweisen muss.
Wie sehen sie als Jurist & Blogger solche rechtliche Möglichkeiten? Sind diese notwendig um das eigene "Recht" durchzusetzen?
RA Vetter:
Es ist halt eine Prinzipienfrage, ob am deutschen oder britischen Presserecht die restliche Welt genesen muss. Ich meine nicht, denn das bislang normalerweise geltende Territorialprinzip hat sich bewährt. Wer einen anderen verklagen will, sollte dies grundsätzlich in dessen Heimatland tun. Nach dessem Presserecht. Nur so ist übrigens auch gewährleistet, dass sich nicht die unterschiedlichsten Gerichte gleichzeitig für zuständig erachten. Der Beklagte steht dann plötzlich auf einmal in Deutschland, England und vielleicht noch in Saudi Arabien vor Gericht. Das dürfte normale Menschen nicht nur überfordern, sondern auch in den Ruin treiben.
gulli.com:
Stichwort Cybermobbing. Denken Sie, dass dieses Urteil Vorteile für Personen bringt, die durch im Ausland gehostete Blogs diskreditiert werden?
RA Vetter:
Es ist nun auf jeden Fall einfacher, gegen missliebige Äußerungen im Ausland vorzugehen. Bei anonym gehosteten Blogs könnte es nun auch möglich sein, die ausländischen Provider als "Störer" in Anspruch zu nehmen. Das deutsche Recht kennt ja eine sehr weitgehende Haftung in diesem Bereich. Möglicherweise lassen sich die einen oder anderen hiervon beeindrucken.
gulli.com:
Eine abschließende Frage Herr Rechtsanwalt Vetter. Nehmen wir an ich würde in Österreich einen Blog betreiben. Plötzlich halte ich eine Klageschrift aus Deutschland in Händen, weil einer meiner Artikel "zu heiß" war. Wie sollte ich mich da verhalten?
RA Vetter:
Das Falscheste wäre, die Klage zu ignorieren. Urteile aus EU-Mitgliedsstaaten sind normalerweise europaweit vollstreckbar. Es bleibt einem dann wirklich nur, sich von einem deutschen Anwalt über das weitere Vorgehen beraten zu lassen.
gulli.com:
Vielen Dank Herr Rechtsanwalt Vetter, dass sie sich die Zeit genommen haben, unsere Fragen zu beantworten.
(Bild via wikimedia by Thomas Steg unter CC-BY Lizenz, thx!)
Klaus Müller am Dienstag, 09.03.2010 12:53 Uhr
Wie kann es sein das dieselben Gesetze von verschiedenen Gerichten anders ausgelegt werden? Stimmt, wie kann das nur sein? Ginge doch viel einfacher, wenn man einfach ganz pauschal vorginge: Raubkopien: 5 Jahre Mord: lebenslang etc. pp. ...
@Hassel Wie kann es sein das dieselben Gesetze von verschiedenen Gerichten anders ausgelegt werden? Weil jeder Richter in seiner Entscheidung frei ist/frei sein sollte... Ein Sachverhalt, drei Richter, vier Meinungen/Urteile... wenn Du so willst... Bis das in der Oberst ...
Ich kenne zwar Dolzer nicht.. zumindest keinen entsprechenden GulliUser.. aber was kann ich dafür, dass DEINE Argumentation Müll ist? Willst du nopchmal lesen was du geschrieben hast? ja, sowas kommt dabei heraus wenn im Bundestag mehr Anwälte als Menschen sitzen. Is klar das die immer be ...
Und das LG bzw OLG hält sich natürlich an ganz andere Gesetze gell? Wie sonst erklärst du, wie sie das doch vom Bundestag so eindeutig beschlossene Gesetz so unterschiedich interpretieren konnten. Welchen Nutzen haben die Juristen im Bundestag nochmal davon, wenn man aus D ...
Aber was denkst du wo die Gesetze herkommen an die sich das BGH hält? Und das LG bzw OLG hält sich natürlich an ganz andere Gesetze gell? Wie sonst erklärst du, wie sie das doch vom Bundestag so eindeutig beschlossene Gesetz so unterschiedich interpretieren konnten. Welchen ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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