
Am 18. Mai soll die Verhandlung gegen den Netzaktivisten Jörg Tauss eröffnet werden und zirka vier Tage andauern. Die Anklage wurde in allen Punkten zugelassen. Im Extremfall drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Letztes Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen das Ex-SPD-Mitglied erhoben. Herr Tauss argumentierte, er hätte die Dateien lediglich zu Hause aufbewahrt, weil er diesbezüglich ermittelt hätte. Ihm sei es darum gegangen, einen Kinderpornoring zu sprengen. Die Staatsanwaltschaft wollte sich mit dieser Erklärung nicht zufriedengeben. Dennoch gaben die Ermittler zu, dass die Funde szeneuntypisch gering ausgefallen seien. Im Interview mit gulli sagte Tauss letzten Sommer: "Wenn man aus der Apotheke kommt, ist man hinterher schlauer. Als jemand, der sich nachweislich seit vielen Jahren mit dem Thema beschäftigt hat, bin ich einfach noch immer fassungslos, dass ich in die Kinderpornographenecke gestellt wurde. Aber dass hier der Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und wohl andere eine Kampagne lostreten wollten, ist wohl deutlich sichtbar. Dazu muss man noch nicht einmal Verschwörungstheoretiker sein."
So habe er sich laut der Anklage in 95 Fällen insgesamt 228 solcher Bild- und Videodateien verschafft und auf seinem Mobiltelefon abgespeichert. Auch soll er in sechs Fällen derartige Dateien an andere Personen verschickt haben. Bei einer Hausdurchsuchung wurde weiteres Material auf DVDs gefunden. Wegen der besonderen Bedeutung des Falles wird die Anklage am Landgericht verhandelt. Im Verfahren wird auch die Pressepolitik der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine wichtige Rolle spielen. Immer wieder wurden brisante Details zeitnah in der Presse publik gemacht, über die nur ein höchst kleiner Personenkreis informiert war. Herr Tauss beruft im nahenden Verfahren darauf, dass er als Politiker in Erfüllung seiner beruflicher Pflichten von einer Strafe ausgenommen sei. Eigentlich gilt diese Ausnahme aber nur für andere Berufsgruppen wie beispielsweise Rechtsanwälte, Ärzte, Psychiater etc.
Drei Monate nachdem die Affäre publik wurde, wechselte der technikaffine Politiker zur Piratenpartei. Er war zuvor medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Generalsekretär in Baden-Württemberg. Über seinen Rechtsanwalt hatte er dem Tagesspiegel mitteilen lassen, dass er glaubt, dass die Angelegenheit nun in einem ordentlichen Verfahren mündet. Er hofft auch, dass mit der Verfahrenseröffnung mit den Vorverurteilungen Schluss ist. An gulli schrieb er, dass er "als für für diesen Bereich zuständiger Abgeordneter zu dieser Szene Kontakt hatte, um eigene Erkenntnisse über die Strukturen zu gewinnen. Im übrigen bin ich sehe daran interessiert, dass es nach fast 1 jähriger Vorverurteilung jetzt auch zum Verfahren kommt."
Das Verfahren hat ihn zumindest nicht öffentlichkeitsscheu werden lassen. Noch zu Beginn der Woche hielt er sich vor dem Gebäude des Bundesverfassungsgerichts auf, um gegen die Vorratsdatenspeicherung zu demonstrieren.
Lars Sobiraj am Freitag, 05.03.2010 21:39 Uhr
besitz von material, dass zb einvernehmlichen sex zwischen 2 17 jährigen jedoch nicht. Na, was Abscheulicheres gibt es ja nun auch wirklich nicht mehr. Wer daran auch nur denkt, kann ja nur krankhaft pädophil sein und gehört sofort in psychiatrische Behandlung ...
... Er war ja für Ermittlungen gegen Kinderporno-Tauschringe zuständig, und da muss man schon ahnung haben wogegen man vorgeht, nicht so wie Von-Leyen. .... Wie kann ein Teil der Legislative gleichzeitig Teil der Exekutive sein, das schliesst sich gegenseitig aus? ...
Die Dunkelziffer dürfte jedenfalls sehr hoch und unsicher sein. Nicht alle vermißten Kinder sind weggelaufen. Manche bleiben ewig in der Szene und werden von Land zu Land geschleppt. Ich habe gerade gesehen, daß es die "K13" immer noch gibt. Online-Redaktion zur journalistischen Bericht ...
Beweisen kann ich das natürlich nicht. Aber angeblich gibt es eben Pados, die Kinder "für diesen Zweck gekauft haben sollen". Es soll sogar seitens der "Lieferanten" eine Entsorgung angeboten worden sein. horrorstorys gibts genau, weil man sie nicht nachprüfen kann. wie schon ges ...
Beweisen kann ich das natürlich nicht. Aber angeblich gibt es eben Pados, die Kinder "für diesen Zweck gekauft haben sollen". Es soll sogar seitens der "Lieferanten" eine Entsorgung angeboten worden sein. Wir hatten vor ca. 8 Jahren mal eine ganz heiße Diskussion im Chip-Forum zu dem Thema. Da h ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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