
Abgemahnten Filesharern wird stets eines vorgeworfen: Durch den Upload wäre das Werk x-fach verbreitet worden. Der dadurch entstandene Schaden sei kaum fassbar. Ist dem tatsächlich so? Rechtsanwalt Exner hat in einem aktuellen Mandat mit dieser Problematik zu tun. Sein Gegner ist die Kanzlei Waldorf. Bekannt sind diese für Abmahnungen im Musik und Hörbuchbereich. Fairerweise legen diese eine Berechnung vor, wenn es um die Begründung des geforderten Schadensersatzes geht.
Darin ist nicht nur von einer "lawinenartigen Verbreitung" die Rede. Der verteidigende Anwalt hat auch eine Tabelle erhalten, die alle Details zur Verbreitung erläutert. So geht die Kanzlei Waldorf von folgendem Sachverhalt aus: Am Ende einer jeden Stunde hat der abgemahnte Filesharer das Werk an vier weitere User verbreitet. Diese wiederum verbreiten es jeweils wieder an vier Filesharer weiter. Man kann sich denken, wo dieses Spiel endet. Zu jeder vollen Stunde steigt die Zahl der verbreiteten Kopien geradezu exponentiell an.
Das mag per se nicht schlimm sein. Aber die "Verbreitungsrate" führt nicht nur bei Rechtsanwalt Exner zu Kopfschütteln. Die Tabelle der Kanzlei Waldorf bricht bewusst nach sieben Stunden ab. Dann sollen 78.125 illegale Kopien im Umlauf sein. Unmöglich ist es nicht. Aber ist die Berechnungsgrundlage hierfür überhaupt angemessen? Rechtsanwalt Exner hat sich die Zeit genommen, und diese kurz durchgerechnet.
Für sein Szenario geht Rechtsanwalt Exner von einem Schüler aus. Dieser startet um Punkt Mitternacht einen Download. Der PC wird angelassen. Der Schüler verlässt morgens das Haus und kehrt gegen 18 Uhr zurück. Die Verbreitungsrate ist bis dahin drastisch gestiegen.
| Stunde | Anzahl verbreiter Kopien | Wortbemerkung |
| 1 | 5 | |
| 2 | 25 | |
| 3 | 125 | |
| 4 | 625 | |
| 5 | 3.125 | |
| 6 | 15.625 | |
| 7 | 78.125 | Maximalwert der Kanzlei Waldorf |
| 8 | 390.625 | |
| 9 | 1.953.125 | |
| 10 | 9.765.625 | |
| 11 | 1.220.703.125 | |
| 12 | 6.103.515.625 | Weltbevölkerung 2009: |
| 13 | 30.517.578.125 | |
| 14 | 152.587.890.625 | |
| 15 | 762.939.453.125 | |
| 16 | 3.814.697.265.625 | |
| 17 | 19.073.486.328.125 | |
| 18 | 95.367.431.640.625 |
Davon ausgehend, dass aktuell 6,9 Milliarden Menschen auf der gesamten Erde leben, hätte jeder Mensch spätestens nach 13 Stunden eine Kopie des Werkes erhalten. Dass diese Analogie völlig absurd ist, steht außer Frage. Vielleicht endet die Berechnungstabelle gerade deshalb nach 7 Stunden. Schließlich sind 78.125 verbreite Kopien wesentlich greifbarer, als 30 Milliarden. Rechtsanwalt Exner nennt aber auch drei Punkte, die man bei dieser Tabelle beachten sollte:
"1. Der Rechner wird früher ausgeschaltet. Die Berechnung der RAe Waldort endet ja nach 7 Stunden. Schaltet der o. g. fiktive Schüler und andere Verbreiter also den Rechner aus, ist der Wert der bis dahin verbreiteten Kopien stündlich "nur noch" mit 4 zu multiplizieren. Dann wären mittags 80 Mio, gegen 15 Uhr auch noch 5,12 Mrd und zum frühen Abendbrot um 18:00 Uhr ca. 327,680 Mrd. illegale Kopien im Umlauf. Macht nicht wirklich einen Unterschied.
2. Um Mitternacht war ja nicht nur ein Titel und ein Filesharer im Internet. Es sind 1000-de Titel und – selbst zu der späten Stunde, schon wegen der weltweit verschiedenen Zeitzonen – zahllose Filesharer aktiv. Könnte das entsprechende Datenvolumen überhaupt noch im Internet übertragen werden oder ist das Internet um 18:00 Uhr schon zusammengebrochen, wenn die Annahmen der RAe Waldorf zutreffen würden?
3. Wir rechnen an einem fiktiven Tag "0"?. Das Phänomen der Musiktauschbörse bzw. des Filesharings hat mindestens schon eine Laufzeit von 5 Jahren. Das sind 5 Jahre mal 364 Tage mal 24 Stunden mal multiplizieren mit dem Faktor 4 oder 5… (oder 4 bzw 5 "hoch" 43680!) Wo sind oder wo könnten diese Datenmengen an Musik gespeichert werden?"
Abschließend gelangt Rechtsanwalt Exner zu einem Schluss, den sicherlich viele Abgemahnte und ihre Verteidiger teilen:
"In der klassischen Rhetorik gibt es die Figur des argumentum ad absurdum: Man zeigt die unmöglichen Konsequenzen eine Behauptung auf und zeigt so, dass die getroffenen Annahmen falsch sein müssen. Aus der hier vorgelegten Berechnung ergibt sich, dass die RAe Waldorf von grundfalschen Annahmen zur Vervielfältigungskette ausgehen. Es ist für die Betroffenen an der Zeit, dass solche und ähnliche Behauptungen richtiggestellt werden. Die Abmahnkosten, die aufgrund des so angenommenen Gegenstands- oder Streitwerts vermutet werden, sind jedenfalls mit dem vorgelegten fiktiven Rechenexempel nicht begründbar."
(via jur-blog, thx!)
(Bild via feki, thx!)
Klaus Müller am Freitag, 05.03.2010 14:04 Uhr
Kurzer Einwurf: Die Zahl 4 ist falsch. Nach der Tabelle ist es ganz offensichtlich die 5. Das Wachstum ist natürlich nicht exponentiell sondern logistisch. Logistisches Wachstum sieht zu Beginn dem exponentiellen Wachstum aber sehr ähnlich. edit: ok, war blöd von mir. 4 ...
Je hoeher der *nachweisbare* "entstandene Schaden" ist, desto besser fuers Geschaeft. Es geht nicht mehr um "Gerechtigkeit" - hier gehts einfach nur um GELD. Die Kanzleien kuemmern sich n scheissdreck um die Abge ...
Kurzer Einwurf: Die Zahl 4 ist falsch. Nach der Tabelle ist es ganz offensichtlich die 5. Das Wachstum ist natürlich nicht exponentiell sondern logistisch. Logistisches Wachstum sieht zu Beginn dem exponentiellen Wachstum aber sehr ähnlich. edit: ok, war blöd von mir. 4 weitere. 5 insgesamt. ...
Woher stammt die Zahl 4? Wenn ich ein bereits gut verteiltes File lade dann bekomme ich doch nicht nur 4 plätze, sondern soviel wie meine Bandbreite hergibt. Desweiteren sind diese ganzen Berrechnungen absoluter humbug, man kann unmöglich nachweisen wieviel Person x Hochgeladen hat. Man bekommt do ...
Hallo, ach das sind alles reale zahlen:beer:. Eher noch untertrieben, nur vier leute in einer stunde...mit einer 16k leitung geht doch noch viel mehr. Gleich mal die tauschbörse an machen:p. Gruß PassivAktiv ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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