
In Großbritannien scheint der Abmahnwahnsinn noch lange nicht am Ende zu sein. Trotz harscher Kritik aus dem Parlament hat sich nach langer Zeit erneut eine Kanzlei gefunden, die Filesharer abmahnt. Deren Vorgehen ist dabei zumindest für britische Filesharer ungewöhnlich, um nicht zu sagen neu. In den vergangenen Tagen prasselten die Abmahnungen der Kanzlei Tilly Bailey & Irvine LLP. massenweise in britische Haushalte.
Die abmahnende Kanzlei scheint jedoch von der Konkurrenz gelernt zu haben. Während es bisweilen üblich war, den günstigsten Postweg zu suchen, steigt die Kanzlei Tilly Bailey & Irvine höher ein. Alle bisher bekannten Abmahnungen werden als Einschreiben zugestellt. Vermutlich soll damit beim Empfänger zusätzlich Druck erzeugt werden. Schließlich kann er sich nicht herausreden, die Schreiben nie erhalten zu haben.
Aber auch sonst ist die Kombination eher ungewöhnlich. Abgemahnt werden nämlich in erster Linie pornografische Filmwerke. Wie die Kollegen von Torrentfreak berichteten, händigte der britische Provider BT bereits am 28. Januar zahlreiche IP-Adressen aufgrund eines Gerichtsbeschlusses aus. Für diesen "Service" kassierte der Dienstleister satte 12.500 Britische Pfund (ca. 14.000 Euro).
Eher unüblich ist auch die geforderte Gesamtsumme. Bei pornografischen Filmwerken wird diese häufig sehr niedrig angesetzt. Vermutlich soll dadurch die Hemmschwelle gesenkt werden, die Abmahnung schnell zu bezahlen und die Sache so vom Tisch zu bringen. Bei Tilly Bailey & Irvine LLP. ist davon jedoch nichts zu spüren. Deren Abmahnungen fordern konstant einen Betrag von 700 Britischen Pfund (ca. 775 Euro). Abgemahnte werden es sich zweimal überlegen, ob sie diesen Betrag einfach so bezahlen, auch wenn die Daten gerichtsverwertbar von einem deutschen Unternehmen (!) erhoben wurden.
Als Partner für die Logging-Aktionen hat die britische Kanzlei das in Deutschland beheimatete Unternehmen MediaProtector GmbH ausgewählt. Nichts Verwerfliches, kennt das Internet doch keine Ländergrenzen. Geloggt wurde jedoch mit der MediaProtector Software "FileWatch". Diese befindet sich nach wie vor auf dem Prüfstand. Dies verhindert jedoch nicht, dass die Software auch in den Abmahnungen weiterhin als absolut makellos dargestellt wird. Die Kanzlei zitiert sogar auszugsweise aus einem 160-Seiten (!) starken Gutachten über die Perfektion des Programms. Erstellt wurde dieser Bericht von der "Projective Expert Group".
Wer sich übrigens für die Original-Unterlassungserklärung entscheidet, unterzeichnet zugleich eine Schweigeerklärung. Dem Abgemahnten wird es untersagt, Dritte über den bezahlten Betrag in Kenntnis zu setzen. Sollte also ein Abgemahnter einen geringeren Betrag bezahlen, so darf er dies nirgends erwähnen.
(via slyck, thx!)
(Bild via tillybaileyirvine, thx!)
Klaus Müller am Donnerstag, 04.03.2010 23:31 Uhr
ZITAT: Wer sich übrigens für die Original-Unterlassungserklärung entscheidet, unterzeichnet zugleich eine Schweigeerklärung. Dem Abgemahnten wird es untersagt, Dritte über den bezahlten Betrag in Kenntnis zu setzen. Sollte also ein Abgemahnter einen geringeren Betrag bezahlen, so darf er dies n ...
Wer sich übrigens für die Original-Unterlassungserklärung entscheidet, unterzeichnet zugleich eine Schweigeerklärung. Dem Abgemahnten wird es untersagt, Dritte über den bezahlten Betrag in Kenntnis zu setzen. Sollte also ein Abgemahnter einen geringeren Betrag bezahlen, so darf er dies n ...
mal ne Frage: hat das amit zu tun, dass der GvG nichtmehr unter uns weilt? denken die, jetzt ist weniger Konkurrenz auf dem abmahnmarkt? Nun, Günni hatte mit P2P-Abmahnungen nie was zu tun. ...
Ich denke mal bei Pronos ist es vielen Peinlich und da zahlen sie schneller um kein aufsehen zu erregen und man wendet sich da denke ich mal nicht an den Freundes/Bekanntenkreis um sich Hilfe zu holen. ...
Ich hatte bisher angenommen eine Abmahnindustrie wie bei uns in D ist einmalig... :confused:Nö. Filesharer abmahnen ist auch überm Ärmelkanal seit einigen Jahren die Norm. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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