
Länderübergreifende Klagen sind keine einfache Angelegenheit. Besonders interessant wird es, wenn zwar im Inland geklagt wird, das beklagte "Objekt" sich jedoch im Ausland befindet. In einem solchen Fall musste nun der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung treffen. Konkret ging es um einen deutschen Geschäftsmann, der seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah.
In einem Artikel der New York Times, welcher online abrufbar war, wurde er namentlich genannt. Ihm wurden Kontakte zur russischen Mafia nachgesagt, die sich angeblich aus Berichten diverser europäischer Strafverfolgungsbehörden ergaben. Darüber hinaus soll seine Firma Teil eines Netzwerks international organisierten Verbrechens sein. Der Geschäftsmann selbst könne nicht mehr in die USA einreisen. Dies würde ihm verwehrt.
Der Kläger hatte versucht, die New York Times sowie den Verfasser des Artikels auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Seine Beschwerde wurde jedoch von allen Vorinstanzen abgewiesen. Man erklärte, dass deutsche Gerichte hierfür nicht zuständig wären.
Der BGH negierte diese vorhergehenden Entscheidungen nun. Für eine Zuständigkeit sei nicht nur der Handlungsort (also New York) sondern auch der Erfüllungsort des Klägers relevant. Der Erfüllungsort sei Deutschland, da sich hier nicht nur der Wohnsitz des Geschäftsmannes befindet. Auch seien die gefürchteten Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte des Mannes hier zu erwarten.
Die New York Times spreche darüber hinaus einen weltweiten Interessentenkreis an. Im Registrierungsbereich der New York Times würde Deutschland als "Country of Residence" explizit erwähnt. Aktuell gäbe es mehr als 14.000 registrierte User dort, die bei der Wohnsitz-Auswahl Deutschland genannt haben.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss sich nun erneut mit der Klage auseinandersetzen.
(via bundesgerichtshof, thx!)
(Bild via n24, thx!)
Klaus Müller am Mittwoch, 03.03.2010 13:20 Uhr
@Novgorod was nützt dir "vollkommene" meinungsfreiheit, wenn du z.b. keine freiheit bzw. möglichkeit hast, ungerechte gesetze zu ändern Hier denkst Du etwas verquer... wenn Du ein -unbeschnittenes-Recht auf Meinungsfreiheit hast, hast Du die Möglichkeit gegen ungerechte Ges ...
@Novgorod Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man gegen Gesetze verstossen kann/darf...eine Beleidigung ist immer eine Beleidigung... etc. die unwahre Tatsachenbehauptungen genießt also nicht den Schutz der Meinungsfreiheit ok, siehst du dann ein, dass [ ...
Na da hast du es doch. Deswegen gibt es in Deutschland auch keine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Selbst in dem von dir gebrachten Artikel geht es eindeutig um eine unwahre Tatsachenbehauptung und NICHT um eine Meinung. Und auch nur für solche haftet der Forenbetreiber. ...
die unwahre Tatsachenbehauptungen genießt also nicht den Schutz der Meinungsfreiheit. Na da hast du es doch. Deswegen gibt es in Deutschland auch keine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Selbst in dem von dir gebrachten Artikel geht es eindeutig um eine unwahre Tatsachenbehauptung ...
@Novgorod man darf also behaupten "merkel f*** kleine kinder" - was mit argumenten ja sicherlich widerlegt wird - aber danach kann man es weiterhin behaupten, oder wie? Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man gegen Gesetze verstossen kann/darf...eine Beleidigung ist immer ei ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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