
Noch im ersten Halbjahr 2010 soll in Österreich im Rahmen der Mediengesetzreform eine geänderte Strafprozessordnung in Kraft treten. Für Tauschbörsennutzer könnte das bedeuten, dass sie auch bei kleineren Verstößen gegen das Urheberrecht mit Klagen von Rechteinhabern konfrontiert würden. Denn nach dem neuen Gesetzesentwurf könnten auch bei Privatdelikten (z.B. Urheberrechtsverstöße) gerichtliche Vorerhebungen beantragt werden. Dabei müssten ISP auf Anordnung des Gerichts die IP-Adressen und Zeiten der Internetnutzung ihrer User angeben, um für den Rechteinhaber zivilrechtliche Schritte zu ermöglichen. Allerdings sollen solche Vorerhebungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft nur möglich sein, wenn der Delikt mit einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr geahndet werden würde. Prof. Alois Birklbauer, Rechtswissenschaftler der Universität Linz sieht darin jedoch die Möglichkeit, die Nutzer von P2P-Netzwerken zu belangen. Laut seiner Meinung könnte die Nutzung gängiger Filesharing-Software zum Tausch nicht lizenzierter Inhalte als gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung interpretiert werden. Auf dieses Vergehen stehen in Österreich bis zu zwei Jahre Haft.
Das österreichische Strafgesetzbuch definiert eine gewerbsmäßige Handlung durch die Absicht, "sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufenden Einnahme zu verschaffen". Da Filesharing-Programme auch eine Möglichkeit zum Upload zur Verfügung stellen, könnte ein solcher Tausch als "Einnahmequelle" interpretiert werden. Dabei müsse es nicht unbedingt um Geldverdienste gehen, so Birklbauer.
Die österreichischen Grünen kritisieren den Gesetzesentwurf: "Damit wird hauptsächlich die Musikindustrie bedient." Man könne versuchen, mittels des Strafrechts an Daten heranzukommen, die für zivilrechtliche Schadenersatzklagen verwendbar wären, so der Justizsprecher der Partei, Albert Steinhauser. Bei zivilrechtlichen Klagen, sei der Kläger normalerweise selbst dafür verantwortlich, Beweismaterial über den Beklagten zu sammeln, nicht der Staat.
Der Geschäftsführer des Verbandes der österreichischen Musikindustrie (IFPI Austria), Franz Medwenitsch, zeigt sich über den Gesetzesentwurf erwartungsgemäß erfreut: "Zu den Privatanklagedelikten zählen Kreditschädigung und Ehrenbeleidung ebenso wie Eingriffe in das Urheberrecht. Man kann nicht erwarten, dass die Täter in jedem Fall schon bekannt sind. Daher ist ein gerichtliches Ermittlungsverfahren notwendig und richtig." Die IFPI Austria könne und wolle nach seiner Aussage nicht auf die Möglichkeit gerichtlicher Schritte gegen Urheberrechtsverletzungen verzichten.
Bislang waren Klagen dieser Art gegen Tauschbörsennutzer in Österreich kaum durchsetzbar, weil ihre Identität kaum festgestellt werden konnte. Die Justiz leistete bei Privatdelikten keine Hilfe.
Aus der Unterhaltungsindustrie forderte man bereits zuvor auch Zugriff auf Vorratsdaten, die aus dem neuen EU-Telekommunikationsgesetz entstehen würden. Das Justizministerium selbst unterstützte diese Forderung in seiner Stellungnahme zu dem neuen Gesetzesentwurf. Gespeicherte Daten sollten den Rechteinhabern "zumindest drei Monate" verpflichtend zur Verfügung stehen.
Die Vorratsdatenspeicherung zur Durchsetzung wirtschaftlicher Ansprüche einzuspannen, sieht Steinhauser sehr kritisch. Außerdem könnten Rechteinhaber bereits durch die Änderung der Strafprozessordnung Zugriff auf diese Nutzerdaten erhalten.
(Via futurzone.orf.at, thx! Bild: Dawn Endico unter CC-BY-SA, thx!)
Julia Klein am Montag, 01.03.2010 23:58 Uhr
Naja nem Drogendealer ist der kunde auch scheiss egal die hauptsache er bekommt seine Kohle, auf biegen und brechen presst er immer mehr aus dem kunden. Und versorgt ihn mit minderwertigem Stoff. In keinem Industriezweig geht es so extrem ab wie in der Content industrie.;)[/ ...
Unsere Politiker sind noch nicht so weit abgesackt. Ich kenne den G. Platter, der hat vor vielen Jährchen neben mir gewohnt. Der Mensch hat noch Verstand. Einer von Vielen "ganz weit oben", die sich der europäischen Pseudo-Demokratie entziehen. Auch wenn es nicht direkt sein Gebiet ist. Und eine ...
Jeep so kann man das sagen. Wer den Mist hört muss auf Drogen sein, anders könnte man diesen...sagen wir Musik Stil nicht ohne Schaden überstehen. Also wird indirekt die Drogenmafia unterstützt :D Ahhh gehhh sooo schlecht sans a ned :) Wonns schau über Österr ...
Österreicher, auch bei euch beginnt die Eiszeit! Nein. ...
oder willst du sagen wenn du dir die zillerthaler schürzenjäger kaufst die Drogenmafia unterstützt? naja ich finde man kann das so nicht sagen. Jeep so kann man das sagen. Wer den Mist hört muss auf Drogen sein, anders könnte man diesen...sagen wir Musik Stil ni ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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