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Neuseeland: Neues und strenges Urheberrecht

Die neuseeländische Regierung hat ein neues Urheberrecht auf den Weg gebracht. Neben einem Three-Strikes-Gesetz drohen empfindliche Geldstrafen für Personen, die urheberrechtlich geschützte Werke aus einer Tauschbörse beziehen.

Die Diskussion um das neuseeländische Urheberrecht hatte ihre Höhen und Tiefen. Konnte man erste Entwürfe noch verhindern, zeigte sich schnell, wer am längeren Hebel saß. In dieser Woche erließ das Parlament die Copyright Amendment Bill. Diese stellt die überarbeitete und verbesserte Version des Entwurfs dar, der im vergangenen Jahr so harsch kritisiert wurde.

Tatsächlich gab es einige Änderungen. Diese betreffen jedoch eher kleine Randdetails. Ob sie tatsächlich einen Einfluss auf das Gesamtverfahren haben, kann aktuell nicht vorhergesehen werden. Einige der Passagen aus dem Gesetz sorgen dennoch bereits jetzt für Skepsis.

Ein kurzer Blick auf einige der Kernpunkte, die das Gesetz mich sich bringen wird, zeigt wieso:

  • Ein Three-Strikes ähnliches System soll etabliert werden. Wer mehrmals hintereinander die Urheberrechte von Dritten verletzt, durchläuft das bekannte Prozedere. Es beginnt mit einer Verwarnung und endet im schlimmsten Falle mit der Kappung des Internetzugangs. Darüber hinaus wird Rechteinhabern die Möglichkeit eingeräumt, bis zu 15.000 Australische Dollar (ca. 10.000 Euro) an Schadensersatz zu fordern. Dies soll insbesondere bei intensiven Rechtsverletzern genutzt werden.
  • Sollten Rechteinhaber auf einen besonders aktiven Filesharer stoßen, so bietet sich ihnen nun eine weitere Möglichkeit, sein Handeln zu unterbinden. Die Rechteinhaber können einen Antrag an dessen Internet Service Provider stellen. In diesem darf die Forderung gestellt werden, den Anschluss temporär zu deaktivieren. Das maximale Zeitfenster hierfür: Satte sechs Monate. Bevor solch ein Antrag eingereicht und ausgeführt werden kann, bedarf es jedoch eines gerichtlichen Urteils.
  • Wer für eine Urheberrechtsverletzung bestraft wird, die er nicht begangen hat, kann sich an ein Urheberrechts-Tribunal wenden. Dieses agiert als Vermittler zwischen dem Rechteinhaber und dem Betroffenen. Kosten fallen hier für beide Seiten keine an. Im günstigsten Fall kann man sich einigen.
  • Internet Service Provider müssen nun Verbindungsdaten zu ihren Kunden für mindestens 40 Tage vorrätig halten. Darüber hinaus müssen Meldungen über eventuelle Rechtsverletzungen, die von Rechteinhabern eingereicht werden, für 12 Monate vorrätig gehalten werden.


Zwar ist man sich einig, dass das Gesetz inhaltlich fortschrittlicher ist als der ursprüngliche Entwurf. Das Three-Strikes-Gesetz konnte man jedoch nicht ausbremsen. Auf die Auswirkungen kann man gespannt warten.

(via nzherald, thx!)
(Bild via brunnvalla, thx!)

Klaus Müller am Samstag, 27.02.2010 19:25 Uhr

tagsTags: neuseeland

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5 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • StaTiC am 28.02.2010 01:52:07

    Wer für eine Urheberrechtsverletzung bestraft wird, die er nicht begangen hat, kann sich an ein Urheberrechts-Tribunal wenden. Dieses agiert als Vermittler zwischen dem Rechteinhaber und dem Betroffenen. Kosten fallen hier für beide Seiten keine an. Im günstigsten Fall kann man sich einig ...

  • Kinimod92 am 28.02.2010 01:36:30

    Wer für eine Urheberrechtsverletzung bestraft wird, die er nicht begangen hat, kann sich an ein Urheberrechts-Tribunal wenden. Dieses agiert als Vermittler zwischen dem Rechteinhaber und dem Betroffenen. Kosten fallen hier für beide Seiten keine an. Im günstigsten Fall kann man sich einige ...

  • widarr am 27.02.2010 23:07:07

    Tja, man siehts immer wieder, wer sichs leisten kann, ein schwarzes Köfferchen beim Gesetzgeber abzustellen, der macht die Gesetze. ...

  • Soulvation am 27.02.2010 21:28:09

    Wozu gestrichen? Die Contentmafia erklärt alle Daten als Urheberrechtsverletzung und schon sind 12 Monate daraus geworden. Ist doch total easy. So long bye 4 now... ...

  • soricsoon am 27.02.2010 20:29:29

    Internet Service Provider müssen nun Verbindungsdaten zu ihren Kunden für mindestens 40 Tage vorrätig halten. Das wird den australischen Datenschützern gar nicht schmecken...diese Regelung wird garantiert wieder gestrichen. ...

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