
Auf der Jagd nach Urheberrechtsverletzern sammeln Piratenjäger wahre Massen an IP-Adressen. Dieses Vorgehen wird in vielen Ländern kritisch beäugt. Bisher wurde das Prozedere jedoch nicht wirklich auf den Prüfstand gestellt. In Frankreich ist dies jüngst jedoch mehrfach geschehen. Die Kernaussage des Urteils, dass eine IP-Adresse keinen Nutzer identifiziert, mag dabei noch gut klingen.
Damit hat es sich dann aber auch bereits erledigt. Denn der Prozess dreht sich weniger um die Frage, wie nutzbar eine IP-Adresse ist. Es geht um die Art und Weise der Datenerhebung und ob diese die Privatsphäre verletzen kann. Das Gericht hatte also zu entscheiden, ob die Privatsphäre einer Person verletzt wird, sollte die IP-Adresse ermittelt werden.
In Frankreich hat sich insbesondere die Société des Auteurs, Compositeurs et Éditeurs de Musique (SACEM) sehr stark engagiert, wenn es um die Bekämpfung von urheberrechtsverletzendem Filesharing geht. Diese haben zahlreiche Daten erhoben, um somit an die Anschlussinhaber zu gelangen. Das Gericht musste nun klären, ob man hier in die Privatsphäre eines Individuums eindringt, oder ob die IP-Adresse keine persönliche Information ist.
Wäre der Sachverhalt bejaht worden, so hätte die Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL) seine Zustimmung zur Datenherhebung erteilen müssen. Beim CNIL handelt es sich um die oberste französische Datenschutzbehörde. Auch die Datenerhebung im Zuge des Three-Strikes-Gesetzes musste bei der Behörde auf den Prüfstand.
Da es sich bei IP-Adressen um keine persönlichen Daten handelt, so das Berufungsgericht, ist die Erhebung auch weiterhin gestattet. Ohne eine Einflussnahme des CNIL.
(via techdirt, thx!)
Klaus Müller am Samstag, 27.02.2010 14:25 Uhr
- falls IPs keine persönlichen Daten sind, dann kann man damit auch keinen Menschen identifietieren. Man kann mit der IP lediglich den Internetanschluss feststellen und den kann auch ein Wardriver oder der Nachbar benutzen. Das Problem ist ja wenn man sagen würde da ...
Wenn man das mal genauer betrachtet, dann stellt man fest, dass beide Methoden das Anklagen von Raubkopieren unmöglich macht. - falls IPs persönliche Daten sind, dann dürfen Fahnder diese nicht sammeln. - falls IPs keine persönlichen Daten sind, dann kann man damit auch keinen Menschen identifie ...
In dem vor kurzem erschienenen Bericht wird geschildert, dass die Überwachungssoftware der Ermittler keinesfalls den Datendiebstahl selbst, sondern lediglich die Anmeldung im Netzwerk protokolliert. Zudem ließ sich in manchen Netzen die im Tracker gespeicherte eigene IP-Adresse durc ...
http://www.chip.de/news/Filesharing-Nun-werden-Drucker-abgemahnt_31911897.html Das ist ja der Hammer. ...
Mein Dank geht an: Das Fragezeichen Hab Tränen gelacht! :beer::D:D:D ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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