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Papier kündigt Grundsatzurteil zur VDS an

Am 2. März wird das Bundesverfassungsgericht das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung sprechen. Dieses wird mit Spannung erwartet; der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kündigte ein Grundsatzurteil an.

Die gut 34.000 Unterzeichner der Massen-Verfassungsbeschwerde, Datenschützer, Oppositionelle und besorgte Bürger - sie alle werden am 2. März gespannt nach Karlsruhe blicken. Das dann erwartete Urteil soll nicht nur für Deutschland richtungsweisend sein. Papier kündigte ein Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung von Telefon und E-Mail-Verbindungsdaten an - und zwar eines, das in ganz Europa Beachtung finden wird.

Die Gegner des Gesetzes geben sich angesichts der bevorstehenden Urteilsverkündung vorsichtig optimistisch. So erklärte etwa Florian Altherr, Sprecher des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - der die Verfassungsbeschwerde maßgeblich mit organisierte - gegenüber den Medien: "Wir haben die Hoffnung, dass das Gericht das Gesetz für verfassungswidrig erklärt". Sicher sei dies allerdings nicht, so die Datenschutz-Aktivisten: Möglicherweise gebe sich das Gericht damit zufrieden, den Zugriff der Behörden auf die Daten zu beschränken. Dies war bereits im Vorfeld des endgültigen Urteils in Form einer mehrfach verlängerten einstweiligen Anordnung vom Bundesverfassungsgericht durchgesetzt worden.

Daran jedenfalls, dass das Gesetz in seiner ursprünglichen Form von den Richtern abgesegnet wird, glaubt niemand. Wie genau aber das endgültige Urteil aussehen wird, dürfte bis zur Urteilsverkündung noch für einiges an Spekulationen sorgen. Dafür sorgt insbesondere auch der internationale Charakter des Urteils. So dürften Entscheidungen der EU zum Thema durch das Deutsche Urteil womöglich maßgeblich beeinflusst werden. Und auch der im Entstehen begriffene Datenfreihafen Island wird am 2. März gespannt nach Deutschland schauen. Die Verantwortlichen der Icelandic Modern Media Initiative (IMMI), die Island zum Staat mit dem modernsten Presserecht der Welt machen soll, sehen die dort vorgeschriebene sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung skeptisch. Man kündigte an, das Gesetz womöglich zu überarbeiten - unter anderem auch mit Blick auf das bevorstehende deutsche Urteil. 

(via dpa, thx!)

(Bild: CC-BY 3.0 Unported via Wikimedia Commons, thx!)

Annika Kremer am Freitag, 26.02.2010 21:46 Uhr

tagsTags: bundesverfassungsgericht vorratsdatenspeicherung

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35 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Tommyboy1 am 02.03.2010 10:28:28

    Na da bin ich ja mal gespannt wie unsere Politiker das wieder schön reden werden.... machen sie ja immer. :D ...

  • Roneem am 02.03.2010 10:23:28

    Muss alles gelöscht werden und kann nicht mehr verwendet werden.:T ...

  • Annika_Kremer am 02.03.2010 10:20:11

    Müssen sie, das hat Papier extra gesagt. Übrigens ist meine News zum Thema gerade raus. ...

  • Tommyboy1 am 02.03.2010 10:19:09

    Aha es muss alles gelöscht werden, geil :T:T ...

  • Tommyboy1 am 02.03.2010 10:17:39

    Naja, für die Terrorabwehr kann es aber wohl schon verwendet werden, wie ich das verstehe... ich frage mich nur ob das, was sie bis jetzt schon gespeichert haben, zb bei der Telekom nun löschen müssen? ...

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