
Vor der vergangenen Bundestagswahl war die CDU/CSU als entschiedener Befürworter von Netzsperren aufgetreten und hatte das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz mit auf den Weg gebracht. Nach der Wahl jedoch war diese Position nicht mehr haltbar; man einige sich darauf, das Gesetz nicht umzusetzen. "Löschen statt Sperren" lautet nun die Devise.
Einige Parteien wie FDP und Grüne - sowie zahlreiche Bürgerrechts-Aktivisten - forderten vor diesem Hintergrund ein Aufhebungsgesetz, das das Zugangserschwerungsgesetz aufheben soll. Die Union befürwortet dies jedoch nicht. Sie will sich vielmehr die Möglichkeit, in Zukunft doch noch auf Netzsperren zurückzugreifen, offen halten. Dies machte man bereits im Vorfeld in einer Presseerklärung deutlich (gulli:News berichtete). In der Presseerklärung bezeichneten führende Unions-Politiker die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes als "unverantwortlich".
Dieser Linie blieb man offenbar in der Bundestagsdebatte treu. Die familienpolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Dorothee Bär (CSU), räumte ein, die Sperrung von Internet-Seiten sei nicht der Weisheit letzter Schluss. Das Gesetz gehe aber in die richtige Richtung, eine Aufhebung wäre "ein Schritt zurück".
Aufgrund der Weigerung der Union kam - zumindest vorerst - kein Plan für ein Aufhebungsgesetz zustande. Das Zugangserschwerungsgesetz wird also weiterhin gültig bleiben, aber nicht angewendet werden. Das sorgte für einige Kritik. Die Opposition lehnt das Gesetz zwar ebenfalls ab, wendet sich aber auch gegen das Vorgehen der Koalition. "Es geht nicht, dass durch Regierungsanweisung ein Gesetz einfach so ausgesetzt wird", sagte der SPD-Abgeordnete Martin Dörmann. Jörn Wunderlich von der Linken warnte, die Nichtanwendung eines beschlossenen Gesetzes bedeute den "Verkauf des Rechtsstaates". Das Bundesjustizministerium hatte wiederholt angekündigt, man werde so schnell wie möglich eine neue Regelung erarbeiten, die dem Prinzip "Löschen statt Sperren" entspricht. Wie genau diese aussehen wird, ist bislang noch unklar.
(via dpa, thx!)
(Bild via blogspan, thx!)
Annika Kremer am Freitag, 26.02.2010 03:39 Uhr
die Sperrung von Internet-Seiten sei nicht der Weisheit letzter Schluss. Das Gesetz gehe aber in die richtige Richtung, eine Aufhebung wäre "ein Schritt zurück". Na... in welche Richtung soll es denn gehen? ...
Einige Parteien wie FDP und Grüne - sowie zahlreiche Bürgerrechts-Aktivisten - forderten vor diesem Hintergrund ein Aufhebungsgesetz, das das Zugangserschwerungsgesetz aufheben soll. Die FDP ist gegen das Zugangserschwernisgesetz? Macht man hier bei dem Thema noch Witze? Die spie ...
Die wissen doch net mal selber von was die labern hauptsache irgendwas gesagt in dem Punkt. Mir wäre eine Begründung recht warum es ein Schritt zurück wäre. Wahrscheinlich ein Schritt zurück damit man in Zukunft den Bundesbürger nicht vorschreiben könnte welche Webs ...
Ist das wieder nur Heise-Geblubber oder ist da was dran? die ein jahres frist ist totaler blödsinn. wäre ja noch schöner, wenn ein grundgesetzwidriges paragraf nur deshalb in kraft bleibt, weil keiner innerhalb eines jahres geklagt hat. man stelle sich vor, das wäre in der tat s ...
Von der Leyen und Konsorten haben bewusst geäußert, das sie das Gesetz nun erstmal für “EIN JAHR” aussetzen wollen, um vorab erstmal “löschen statt sperren” zu testen, richtig? Jetzt denkt bitte mal darüber nach, wie lange die Frist ist, in der man vor dem Bundesverfassungsgeric ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
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