
Ins Rollen gebracht wurde die Diskussion durch einen Prozess der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) und damit zusammenhängende Anträge nach dem Freedom of Information Act. Im Rahmen dieser Vorgänge kamen einige schockierende Details über Folterpraktiken der CIA ans Licht.
Nun kamen zusätzlich Dokumente ans Tageslicht, die belegen, wie besorgt sich John Helgerson, der "Inspector General" - das entspricht in etwa dem deutschen Generalinspekteur - bereits im Jahr 2004 in seinem Bericht über die von den Amerikanern euphemistisch als "erweiterte Befragungsmethoden" bezeichneten Praktiken äußerte.
In den Dokumenten finden sich Chronologien und - bearbeitete - Berichte von CIA-Briefings beim US-Kongresss, bei dem die Behandlung Gefangener und auch die Anwendung bestimmter Folterpraktiken thematisiert wurden.
Helgerson begann sich bereits seit Juli 2004 kritisch insbesondere über die Praxis des Waterboarding zu äußern. Er übte Kritik am sogenannten "Bybee Memo" vom 1. August 2002, das zur Rechtfertigung von Waterboarding herangezogen wurde. In dem Dokument heißt es: "Der [Inspector General] deutete an, dass das Memo vom 1. August Artikel 16 der Konvention der [Vereinten Nationen] gegen Folter und andere grausame, inhumane oder demütigende Behandlung oder Bestrafung nicht berücksichtigte. […] Die Frage war, ob die Benutzung erweiterter [Befragungs-]Techniken durch die CIA gegen Verpflichtungen der USA unter Artikel 16 verstoßen würde. Der [Inspector General] deutete auch an, dass er besorgt darüber sei, dass das Dokument des Justizministeriums vom 1. August sich nicht mit Befragungen befassten, wie wir sie durchführten."
Zudem soll Helgerson konkret Bezug auf drei Gefangene, bei denen Waterboarding angewendet wurde, Bezug genommen haben. Er sei zu dem Schluss gekommen, so heißt es in dem Dokument, dass in einem der Fälle die Technik "exzessiv" und über das mit Justizministerium abgesprochene Maß hinaus angewendet worden sei. Bei Khalid Sheikh Mohammed sei Waterboarding 183 Mal (!) angewendet worden.
Bei einem vorangegangenen Briefing, einige Wochen vor dem Vorfall bezüglich Khalid Sheikh Mohammed, hatte es trotz detaillierter Beschreibung der angewendeten Techniken keine derartige Kritik gegeben. Es hat also den Anschein, als sei die Behandlung von Khalid Sheikh Mohammed der Grund für einen Sinneswandel einiger Verantwortlicher gewesen. Es steht nun die Frage im Raum, ob durch die Behandlung dieses Gefangenen womöglich die Verhaltens-Richtlinien des Justizministeriums verletzt und das zuvor in Briefings beschriebene Ausmaß überschritten wurde. Womöglich wurde der Kongress hier also getäuscht. Es dürfte interessant sein, was diesbezüglich noch alles ans Tageslicht kommt.
(via Raw Story, thx!)
(Bild: CC-By-SA 3.0 via reddartfrog @ DeviantArt, thx!)
Annika Kremer am Donnerstag, 25.02.2010 19:30 Uhr
naja jetzt die amis am Pranger zustellen ist net wirklich gerecht ich will nicht wissen was andere Länder für Methoden haben bestimmt um einiges härter.... und was in deutschland so im hintergrund gespielt wird will ich eig auch net wissen der geheimdinst hängt doch auch überall mit drin. ...
Wenn n Rachtsstaat sowas für legitim befindet bekomm ich Angst. ...
Leute, die Amis haben extrea nicht nachweisbare Methoden der Folter entwickelt, damit man denen ncihts nachweisen kann... und ein gefangener, der sein geständnis revidieren will, der ist dann einfach unglaubwürdig... von dahe5r ist es denen egal... und dann aknn man auch 1000 mal Waterboarding ...
Irgendwo habe ich mal, gelesen das die USA diese "Befragungstechniken" jetzt sogar Wissenschaftlich untersuchen will. Das heißt, das die "legitime Form staatlicher Selbstverteidigung" op ...
das mit dem 183-fachen Waterboarding von Khalid Sheikh Mohammed ist übrigens mit einer der Gründe warum einige Amerikaner (Republikaner natürlich) verhindern wollen dass er vor ein ziviles Gericht kommt, weil die Folter natürlich jegliches Geständnis vor Gericht ungültig machen kann. Das sagen ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
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