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Rapidshare: einstweilige Verfügung von sechs Verlagen

Die Verlagshäuser scheinen langsam aber sicher Druck auf Rapidshare auszuüben. Das Landgericht Hamburg hat erneut zu Ungunsten des Filehosters entschieden. Es erließ auf Antrag von sechs Verlagen eine einstweilige Verfügung. Hohe Ordnungsgelder drohen bei einem Verstoß.

Beantragt hatten die einstweilige Verfügung die internationalen Verlagshäuser Elsevier, Cengage Learning, McGraw-Hill, Pearson, John Wiley und Macmillan. Der Schweizer Filehoster muss die 148 fraglichen Titel der Verlage entfernen und dauerhaft verhindern, dass diese jemand dort zur Verfügung stellt. Die sechs Verlage folgen damit dem Vorbild von De Gruyter und Campus (gulli:News berichtete). Sollte bei Rapidshare eines der Werke von De Gruyter und Campus verfügbar sein, droht den Betreibern von Rapidshare beispielsweise ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.

Der Präsident des amerikanischen Verlegerverbands sieht dies als ein Signal für weitere gerichtliche Schritte gegen den Schweizer One-Click-Hoster an. Die Entscheidung sei am Landgericht Hamburg binnen sechs Tagen gefallen. Nach Schätzungen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels werden dort täglich 150.000 Dokumente hochgeladen. Rapidshare.com verzeichnet täglich etwa 42 Millionen Visits. Die aktuelle Vorgehensweise mancher Verlage und Filmstudios dürfte unter anderem dazu geführt haben, dass Rapidshare.de zum 1. März eingestellt wird. (gulli:News berichtete) Nur zu gerne würde man auch gegen Portale wie boerse.bz, mygully & Co. vorgehen, sollten diese juristisch greifbar sein, was aber nicht der Fall ist.

Dr. Christian Sprang vom Börsenverein des deutschen Buchhandels hatte sich kürzlich im gulli:Interview für ein stimmiges Gesamtkonzept der Politik eingesetzt, um Sharehostern entgegen zu treten. Solchen Anbietern müsste man die finanziellen Quellen austrocknen. Gefragt seien dabei vor allem Kreditkartenfirmen und Werbetreibende. "Zudem ist internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich ein großes Thema, weil wir es hier mit Sonderformen organisierter Kriminalität zu tun haben." Er strich auch heraus, ihm sei es wichtig, dass mindestens 95 Prozent aller Surfer im Bereich legaler Nutzungen bleiben.

(via boersenblatt.net, thx!)

Lars Sobiraj am Mittwoch, 24.02.2010 20:18 Uhr

tagsTags: börsenverein des deutschen buchh börsenverein rapidshare gruyter sprang

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202 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Chummer am 04.03.2010 14:28:49

    War es nicht eine CD von Metallica? Bleibt sich aber gleich - der Gedanke zählt Das erste Mal war es Metallica. Das letzte Mal war es Rammstein. ...

  • Killigan am 04.03.2010 14:26:30

    Frage mich nur, ob das dem LG Hamburg aber ausreicht. Die könnten theoretisch sagen: Du hast einen Premium Account (wenn die's denn rauskriegen könnten - wie gesagt da müssten die Hoster mitmachen und die machen da wohl nicht mit wenn sie nicht müssten - wer will auch schon freiwillig seine zahl ...

  • am 04.03.2010 14:17:27

    Abmahnung für Uploader von Rammstein CD auf RS War es nicht eine CD von Metallica? Bleibt sich aber gleich - der Gedanke zählt ;) FPS :) ...

  • Chummer am 04.03.2010 02:23:43

    Warum schreibe ich eigentlich explizit dazu, (nicht zu verwechseln mit gewerbsmässig oder gewerbetreibend) wenn es doch wieder ignoriert wird :rolleyes: Beim Upload kann (!) ein einzelnes Lied oder eine einzelne CD bereits für ein gewerbliches Ausmaß ausreichen. Genau das ist auc ...

  • am 03.03.2010 22:49:36

    Bei einigen Uploadern wäre ich mir nicht sicher, ob das nicht bereits unter gewerbsmäßigen "Verkauf" von Warez fallen würde. Man braucht doch nur mal in einige Warezportale blicken und schauen, was da einzelnen User pro Tag an Gigabyte hochladen. Aber die Einnahmen von den Filehostern werden ja ...

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