
Der Grund des Vorgehens: Der Betroffene hatte sich in seinem PKW mittels eines Netbooks in ein frei zugänglichen WLAN eingewählt. Zwei vorbeikommende Polizisten sahen dies zufällig und fragten ihn, was er dort tat. Nach Aufnahme der Personalien erfolgte ein kurzes Telefonat der Polizisten mit der örtlichen Staatsanwaltschaft. Zwar durfte der Betroffene gehen, allerdings erfolgte vier Wochen später eine Vorladung zur Polizeidienststelle. In der Vernehmung machte der Befragte von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Daraufhin erfolgte kurze Zeit später eine Hausdurchsuchung, das Netbook des Schwarz-Surfers wurde beschlagnahmt. Es wird derzeit ausgewertet.
Den Polizisten ist interessanterweise bis heute nicht klar, wessen WLAN sie da eigentlich beschützt haben. Auch hat niemand an die Möglichkeit gedacht, dass hier vielleicht absichtlich das Internet unverschlüsselt zu empfangen ist. Der Eigentümer des Freifunks, gewollt oder ungewollt, ist bisher unbekannt.
Rechtsanwalt Jens Ferner sieht in dem Vorgehen die zunehmende Kriminalisierung der Nutzer offener Netzwerke. "Gerade vor dem Hintergrund, dass es ja viele Menschen gibt, die ihr WLAN bewusst offen lassen damit andere es nutzen, werden hier in kritikwürdiger Weise sozialadäquate Verhaltensweisen kriminalisiert." Von den Ermittlern wird künstlich eine Straftat produziert, die im Gesetzbuch überhaupt nicht existiert.
Strafrechtler Udo Vetter vom law blog dazu: "Eine Hausdurchsuchung wegen so eines vagen Vorwurfs ist überdies unverhältnismäßig." Das scheint in Traunstein niemanden von seinem Vorhaben abgehalten zu haben.
Lars Sobiraj am Mittwoch, 24.02.2010 18:10 Uhr
Naja analog zu Münzfernsprechern gibt es ja auch sogenannte WLAN Hotspots, die sind ja nicht verboten. Man geht einfach davon aus, dass kein Privathaushalt freiwillig sein Netz freigibt sondern technische Unwissenheit oder veraltete Hardware ausgenutzt werden....[/QUOTE ...
Naja analog zu Münzfernsprechern gibt es ja auch sogenannte WLAN Hotspots, die sind ja nicht verboten. Man geht einfach davon aus, dass kein Privathaushalt freiwillig sein Netz freigibt sondern technische Unwissenheit oder veraltete Hardware ausgenutzt werden.... ...
Was mir hier so auffällt: Irgendwie hat Teletubbies schon recht. Bei den Münzfernsprechern kommt irgendwie auch keiner auf die Idee das Terroristen die Missbrauchen könnten. Oder das irgendwelche Kriminellen was weiß ich da treiben. Der Bürger muss aber rundum die Uhr überwacht werden wenn er ...
Sorry wer sein WLAN netz offen lässt muss damit rechnen das Fremde mit surfen. ...
Boha, hier wird fleißig mit Äpfeln und Birnen verglichen! Meine Meinung: Wenn ein User sein W-Lan-Net jedem Bürger auf der Straße zur Verfügung stellt ist das doch in Ordnung. Das Problem hier ist nicht die Nutzung des Netzes sondern es sind die Strafverfolgungsbehörden. Die Telekom stellte ...
Lars Sobiraj am 10.05.2012, 13:17 Uhr
Zoe.Leela ist Sängerin und eine engagierte Kritikerin der GEMA, die sich aus ihrer Position als Kreative heraus in der Urheberrechtsdebatte zu Wort meldet. In ihren "vier Thesen" behandelt sie unter anderem die mangelnde Transparenz, den undemokratischen Aufbau und die ungerechte Verteilung der Einnahmen der GEMA. Künstler, kleine Labels und Käufer seien die Verlierer, kritisiert sie.
Lars Sobiraj am 10.05.2012, 17:25 Uhr
Der Anbieter "TIME for kids" bezeichnet sich selbst als "langjähriger Vorreiter im Kinder- und Jugendschutz in Deutschland". Die Software des Unternehmens blockiert derzeit an diversen Schulen von Nordrhein-Westfalen den Zugang zum Wahlprogramm der Piraten. Die Webseite wurde von der automatischen Filtersoftware als möglicher Marktplatz illegaler Drogen ausgemacht und gesperrt.
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