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Call-in-Sendungen: 115.000 Euro Strafe für 9 Live

Irreführende Aussagen, Verletzung von Hinweispflichten und Regelverstöße in den Quiz-Sendungen sind der Grund, warum 9 Live, Super RTL und DSF nun zur Kasse gebeten werden. Den Münchner Ratesender hat es besonders getroffen: 115.000 Euro Strafe soll 9 Live zahlen.

Betreiber von Call-in-Gewinnspielen, die sich nicht an die Regeln halten wollen, müssen nun tief in die Tasche greifen. Wie es aus zahlreichen Meldungen hervorgeht, hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (kurz ZAK) Geldbußen an betrügerische Fernsehsender verhängt. "Irreführende Aussagen, Vorspiegelung von Zeitdruck und Verletzung von Hinweispflichten", wird den betroffenen Sendern von der Kommission vorgeworfen. Die Sender hätten offensichtlich gegen die Gewinnspielsatzung verstoßen.

Insgesamt 115.000 Euro wird der Sender 9 Live zahlen müssen. Für die beiden Sender DSF und Super RTL, die vor einigen Jahren, zum Bedauern Vieler, ebenfalls auf den Zug der Call-in-Shows aufgesprungen sind, fällt die Strafe deutlich milder aus. Dem Deutschen Sportfernsehen (DSF) wurden 10.000 Euro in Rechnung gestellt. Super RTL muss 5000 Euro bezahlen.

Um in den kommenden Monaten weiteren Strafen aus dem Weg gehen zu können, fordert die ZAK in den Sendungen eine Einhaltung von klaren und nachvollziehbaren Regeln. Sollten die Teilnahmebedingungen der Call-in-Gewinnspiele nicht im Viertelstunden-Takt eingeblendet werden und sollten die Lösungen der Ratespiele nicht in einem handelsüblichen Lexikon nachzuschlagen sein, werde man weiterhin Geldstrafen verhängen. Auch sei der Aufbau von Zeitdruck unerwünscht.

Viele Jahre blieb der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten trotz der fragwürdigen Praktiken der Call-in-Sendungen nichts weiter übrig, als die jeweiligen Sender nachdrücklich zu ermahnen. Erst seitdem im vergangenen Jahr eine neue Gewinnspielsatzung verabschiedet wurde, sind Geldstrafen im Rahmen des Möglichen. 2009 verhängte die ZAK Bußgelder in einer Höhe von insgesamt 280.000 Euro wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung.

(via digitalfernsehen.de, thx!)
 

Sener Dincer am Mittwoch, 24.02.2010 17:51 Uhr

tagsTags: telefonwerbung telefon-funktion telefonbetrug

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56 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • derlbear am 16.03.2010 19:05:04

    Das wäre ja als würde Jamba mit Persokontrollen sicherstellen, dass Kinder/Jugendliche ohne Einverständnis ihrer Eltern KEIN Abo abschließen können :) Sowas wird NIE passieren. Wenn 9live die Dummen ausschließt, gehen sie pleite. ...

  • eliveo am 16.03.2010 15:44:15

    Das glaube ich nicht. Aber dann hätte 9live doch einen besseren Schutz seiner Leitungen vor Internet-Kiddies einrichten sollen. ...

  • IslamIstFrieden am 15.03.2010 02:11:19

    Kann man dagegen nicht vorgehen ? also generell gegen TV Gewinnspiele? Also Unterschriften sammeln oder ne MYSPACE Seite die sich mit diesem Thema beschäftigt ?? Wie naiv. :D Denkst du, durch deine Unterschriftenliste würde sich die Rechtsprechung ändern? Oder ...

  • BuLLet-4-Me am 15.03.2010 02:07:34

    Kann man dagegen nicht vorgehen ? also generell gegen TV Gewinnspiele? Also Unterschriften sammeln oder ne MYSPACE Seite die sich mit diesem Thema beschäftigt ?? Man ist natürlich IMMER selber Schuld wenn man auf soch einen Schwachsinn hereinfällt ! Ich denke man muss schon echt verzweifelt sei ...

  • Disi13 am 25.02.2010 21:33:54

    Des zahlen die doch mit Links ...

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