
Die Digital Economy Bill ist in Großbritannien stark umstritten. Sie soll die gesetzliche Grundlage für das "digitale Zeitalter" werden. Folglich geht es in dem Gesetz auch oft genug um eines: Urheberrechtsverletzungen. Einige der Passagen haben bereits in der Vergangenheit für Furore gesorgt. Nicht zuletzt ein Entwurfsstadium, in dem laut über ein Three-Strikes-Gesetz nachgedacht wurde.
Innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes soll die Zahl illegaler Downloads um 70 Prozent sinken. Dies soll in erster Linie durch Warnbriefe erreicht werden. Wenn dieses Ziel nach zwei Jahren nicht erreicht wird, sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Die Trennung der Internetverbindung war dabei das Ziel.
Zahlreiche Bürgerverbände protestierten gegen den Entwurf. Auch der britische Provider TalkTalk stellte sich dagegen. Der Entwurf würde gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen. Die britische Regierung hat sich den massiven Sturm gegen die Digital Economy Bill nun zu Herzen genommen. Zumindest wirkt es auf den ersten Blick so. In einer Stellungnahme heißt es, dass man sich wünscht, dass so viele Bürger wie möglich die Vorteile des Internets nutzen können. Diese Technologie habe die Art und Weise, wie Menschen Medien erlangen, grundlegend verändert. In manchen Fällen "schneller, als Produkte und Dienstleistung sich entwickeln konnten."
Aber auch zur Thematik eines Three-Strikes-Gesetz hat man sich geäußert. "Wir werden die Konten von Urheberrechtsverletzern nicht deaktivieren. Es ist nicht ersichtlich, wie dies im Verhältnis zur Tat stehen soll. Abgesehen von sehr extremen - und somit strafrechtlich relevanten - Rechtsverletzungen [bei urheberrechtlich geschützten Werken]."
Das die Grenze zur strafrechtlichen Relevanz dabei fließend ist, stellt das geringere Problem dar. Die Stellungnahme der britischen Regierung geht nämlich noch weiter. Denn auch wenn man von einer permanenten Sperre nichts hält, sollen andere technische Maßnahmen durchaus ergriffen werden. Als Optionen führt man "Bandbreitenbegrenzung, ein tägliches Downloadlimit oder als letztes Mittel, die temporäre Deaktivierung des Accounts" vor.
Kurzum: Dauerhafte Verbindungstrennungen stützt man nicht. Temporäre sind jedoch tragbar. Was bleibt ist nun die Frage, welcher Zeitraum mit "temporär" gemeint ist.
(via torrentfreak, thx!)
(Bild via flickr by wwarby unter CC-BY, thx!)
Klaus Müller am Dienstag, 23.02.2010 17:08 Uhr
Es wird in der heutigen Zeit wirklich bald Zeit, dass sich das Volk Waffen beschafft um gegen diese Verschwörung vorzugehen. ...
die armen anbieter tun mir leid,wenn sowas wirklich mal passiert ,verlieren die jede menge kunden und sie müssen angestellte entlassen,dann ist es wie bei den anfängen und man trifft kaum noch jemanden im netz an:D das wird bestimmt nichts,wobei das mit der bandbreitenkürzung schon eher realer wà ...
Exterminans & Hasron seid Ihr Euch sicher, das lebenslänglich 15 Jahre sind und nicht 25? Aber 15 Jahre ohne i-Net, boah was man da alles verpasst. Na zum Glück gibs auch noch i-Net Cafe, was zwar teurer ist, aber bei 15 Jahren jaden Tag einen Euro fürs surfen. Macht 5475 Euro, bei 25 Jahren sind ...
mal hüh mal hot... alles bloß geschwätz. letztendlich wirds eh eingeführt. und wenn nicht mit gleichem namen, dann eben unter nem völlig anderen und unter nem vorwand geschickt verschleiert... ganz egal was die offiziell verlautbaren: die realität wird werden, als ob das gesetz eingeführt wur ...
Temporär heist wohl soviel, wie Lebenslänglich sind auch nur 15 Jahre. Nein, lebenslänglich bedeutet mind. 15 Jahre. Somit wäre lebenslänglich passend - man kann ja dem Raubmordkopierer nich die Sicherheitsverwahrung spendieren. ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
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