
Seit die Verhandlungen rund um das Anti-Counterfeit Trade-Agreement (ACTA) aufgenommen wurden, sind nur wenige Dokumente durchgesickert. Auch "offene" Diskussionsrunden waren mehr oder minder eine Farce und ohne jedwede Bedeutung. Ein Informant hat dem IDG News Service nun einen Teil des Vertrages zugespielt, der sich thematisch mit dem Internet beschäftigt. Die darin enthaltenen Passagen sind nicht nur interessant. Sie bestätigen bereits vorangegangene Befürchtungen.
Das Vertragsdokument hält eines deutlich fest: Internet Service Provider (ISP) sollen für die Uploads und Downloads ihrer Kunden zur Verantwortung gezogen werden. Einziger Ausweg nicht in eine Haftung gedrängt zu werden, stellt die Ergreifung von "angemessenen Maßnahmen" gegen Rechtsverletzer dar. Die Maßnahme müsse dabei ausreichend sein, weitere Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. In einer Fußnote erwähnt man auch sehr explizit, was als "ausreichend" angesehen wird.
Dort heißt es: "Ein Beispiel für solch eine Richtlinie stellt in geeigneten Fällen die Kündigungen des Abonnements oder Kontos von Wiederholungstätern im System oder Netzwerk eines Providers dar."
Konkret gemeint ist hiermit also die Anwendung eines Three-Strikes-Gesetzes. Nur wenn sich Provider wirklich nachhaltig gegen rechtsverletzende Kunden einsetzen, können sie die eigene "Mithaftung" umgehen. Auch wenn es sich bei dieser Passage nur um eine Fußnote handelt, so wird das Three-Strikes-Gesetz doch im Vertragswerk erwähnt. Einem Dokument, das später von allen verhandelnden Staaten unterzeichnet werden soll. Dass man sich bei der Umsetzung nachhaltiger Methoden an das Vertragswerk halten dürfte, ist eigentlich keine Frage.
Bemerkenswert ist jedoch insbesondere die Haltung der EU zu den Verhandlungen. Die Europäische Kommission hatte jüngst darauf bestanden, dass das Dokument nicht wider europäischem Recht sei. In der Tat sollen die Internet-Provider für die Handlungen ihrer Kunden haften können. Aber die Grenzen dafür waren bisher sehr eng abgesteckt. Mit dem Vertragswerk würden diese in bisher unbekanntem Maße erweitert.
Das Dokument ist aktuell online verfügbar. Wer sich den geleakten Teil durchlesen möchte, findet ihn hier.
(via computerworld, thx!)
(Grafik via Dragoliz @ deviantart, thx!)
Klaus Müller am Sonntag, 21.02.2010 21:49 Uhr
Wie schaut das denn nun nach dem Lissabon-Vertrag (EU-Verfassung) aus, kann unser BGH als höchste Instanz die Sachen noch immer kippen? Oder geht EU-Recht vor Landesrecht? Könnte gekippt werden von dem BGH. War doch klar das so was kommt - sinnlose Ideen. ...
Wie schaut das denn nun nach dem Lissabon-Vertrag (EU-Verfassung) aus, kann unser BGH als höchste Instanz die Sachen noch immer kippen? Oder geht EU-Recht vor Landesrecht? ...
Das Vertragsdokument hält eines deutlich fest: Internet Service Provider (ISP) sollen für die Uploads und Downloads ihrer Kunden zur Verantwortung gezogen werden. Einziger Ausweg nicht in eine Haftung gedrängt zu werden, stellt die Ergreifung von "angemessenen Maßnahmen" gegen Rechtsverle ...
Wie kann überhaupt ein Industriezweig (dem es anscheinend noch viel zu gut geht) einem Land/Länder irgendwelche rechtgültigen Gesetze/Vorgaben oktroyieren, welche im stillen Kämmerlein entworfen werden und gegen sämtliche Grund- und Menschenrechte verstoßen? Bzw. womit ...
@chrizcas was hat das denn mit ACTA zu tun? nebenbei gibts hier hinter-dorf-gleich-links nur Dsl lite mit 384kbit/s. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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