
Nach der Entscheidung des höchsten Gerichts in Schweden, ist es illegal IP-Adressen zu speichern, da diese als "Persönliche Daten" eingestuft werden und es sich bei einer Speicherung um eine Verletzung gegen den sogenannten "Personal Data Act" handelt. Somit wäre - zumindest in der Theorie - der Anti-Piraterie-Organisation Antipiratbyrån das Handwerk gelegt, da es vor allem sie ist, die IP-Adressen ermittelt und Abmahnungen und Klagen vorbereitet. Leider gibt es in der IPRED-Richtline eine Ausnahme, mithilfe derer Antipiratbyrån unbehelligt weiter Filesharer ermitteln, abmahnen und verklagen kann.
Denn die IPRED-Richtline sieht eine Ausnahme im "Personal Data Act" vor. Demnach ist der Schutz der Privatsphäre nicht gegeben, wenn im Falle eines Copyright-Bruchs Ermittlungen aufgenommen werden. Antipiratbyrån wird Daten nunmehr nicht mehr speichern dürfen, jedoch wird es weiter möglich sein, zu einer IP-Adresse persönliche Anschlussinhaberdaten zu erhalten. Der Online-Newsservice Register titelte passend dazu die Überschrift (frei übersetzt): "IP-Adressen sind privat... außer du bist Pirat." (020200)
(via Torrentfreak)
News Redaktion am Donnerstag, 18.06.2009 18:58 Uhr
man darf also in schweden alle internetstraftaten die es gibt begehen ohne angst haben zu müssen da ip speicherung verboten ist mit ausnahme von copyright vergehen da dann gespeichert werden darf? sprich man darf in schweden terroranschläg übers netz planen kinderpornografie verteilen menschen d ...
:o das kann ich dir sagen... seit 1776 :T ...
Ich frage mich gerade, ab welchem Zeitpunkt in unserer Geschichte, die Interessen der Content-Lobby innerhalb unserer Wirtschaft wichtiger als die des Volkes wurde. ...
hmm vielleicht dürfen keine Screenshots gemacht werden... aber wenn keine "Beweise" gespeichert werden dürfen dann kann ja jeder zu unrecht Beschuldigt werden... Nun sehen wir da es legitim ist andere Inhalte zu laden aber eben keine Inhalte der Content-Industrie. ...
Wie kann man dann etwas ermitteln wenn die Speicherung verboten ist? ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
Die amerikanische Fluglinie „American Airlines“ muss sich aktuell gegen Vorwürfe wehren, das Unternehmen benachteilige Kunden mit bestimmten moralischen Ansichten. Weil eine Passagierin auf ihrem T-Shirt den Spruch „If I wanted the government in my womb, I’d f*ck a senator“ trug, konnte sie nicht an Bord ihres Anschlussfliegers.
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