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Pressefreiheit: Island und der Rest der Welt

Wie könnte sich ein neues Presserecht in Island auf Journalisten und Blogger in anderen Ländern auswirken? Dieser Frage widmen die Verantwortlichen der Icelandic Modern Media Initiative (IMMI) nun einen ausführlichen Text - und liefern interessante Denkanstöße.

Die Icelandic Modern Media Initiative (IMMI) ist eine Initiative mit dem Ziel, Island in einen "Hafen für investigativen Journalismus" umzuwandeln (gulli:News berichtete). Journalisten, Blogger, Whistleblower und ähnliche Gruppen sollen durch eine neue Gesetzgebung vor ungerechtfertigter Strafverfolgung und überzogenen Abmahnungen geschützt werden. Damit will sich Island, durch Korruption und Wirtschaftskrise schwer in Mitleidenschaft gezogen, eine neue Position in der internationalen Gemeinschaft erobern - und der zuletzt weltweit in Bedrängnis geratenen Pressefreiheit neuen Auftrieb geben. Ausgearbeitet wurden die Pläne, die sich an den besten weltweit existierenden Gesetzen im Bereich der freien Meinungsäußerung orientieren, mit Hilfe unter anderem durch das Team der Whistleblowing-Seite Wikileaks. Im Laufe der nächsten Woche soll über die Initiative, zu der mittlerweile ein finaler Entwurf existiert, abgestimmt werden. Mittlerweile gibt es auch eine Unterstützer-Seite, auf der sich Befürworter des Vorhabens eintragen können (gulli:News berichtete) und die mittlerweile schon eine Liste von knapp 2000 Unterstützern aufzuweisen hat.

Wie aber können die Gesetze eines Landes Blogger und Journalisten auch in anderen Ländern schützen? Diese Frage werden sich wohl viele Menschen stellen, wenn sie die Ereignisse in Island verfolgen. Immerhin sind die dortigen Bemühungen nicht als isolierter Vorstoß gedacht, sondern sollen Auswirkungen auf die Pressefreiheit in der Welt haben. Wie aber funktioniert das?

Die Verantwortlichen erklären, dass bereits heute in unserer vernetzten Welt die Gesetze und Gepflogenheiten eines Landes auch die Menschen - und die Medien - in anderen Ländern beeinflussen. Wir sind, so heißt es, "wirtschaftlich und kulturell verbunden". Von den IMMI-Verantwortlichen so genannte "Abmahn-Touristen" nutzen dies oft aus: Sie missbrauchen Länder mit einem geringen Ausmaß an Pressefreiheit, um die freie Meinungsäußerung in anderen, eigentlich freiheitlicheren Ländern zu unterdrücken. Soweit die negative Seite.

"Allerdings können diese grenzübergreifenden Effekte auch genutzt werden, um die freie Meinungsäußerung zu schützen", ist man bei der IMMI überzeugt. Als Beispiel nennen sie den - von vielen Verfechtern eines möglichst großen Ausmaßes an Pressefreiheit als vorbildlich angesehenen - schwedischen "Press Freedom Act". Dieser verpflichtet Journalisten und andere Medienschaffende, die ihren Quellen Vertraulichkeit versprechen, dieses Versprechen unter allen Umständen einzuhalten. Anderenfalls kann die Quelle Klage erheben. Den Journalisten droht dann eine sechsmonatige Haftstrafe. Ein Teil der in Island geplanten Gesetze zum Quellenschutz (hier eine englische Zusammenfassung der geplanten Gesetzesänderungen und hier die ausführliche Version) basiert auf eben dieser schwedischen Gesetzgebung. Dies, so die Überlegung, schützt nicht nur die Quellen. Auch Journalisten in Ländern, die Beziehungen zu einem Land mit derartigen Gesetzen unterhalten, profitieren davon, sich auf diese Regelung berufen zu können. 

Die Verantwortlichen vergleichen diese Regelungen zur Vertraulichkeit mit dem Bankgeheimnis, wie es für Banker, Juristen und Buchhalter beispielsweise in der Schweiz oder auf den Cayman-Inseln gilt. Diese Regelungen hätten sich in der Praxis häufig als durchsetzungsfähig erwiesen; wer durch diese Gesetze zum Schweigen verpflichtet war, musste in der Regel vor ausländischen Gerichten nicht aussagen. 

Wikileaks, dessen Mitarbeiter bei der Ausarbeitung der neuen Gesetze maßgeblich als Berater beteiligt waren, hat selbst schon Erfahrungen damit gemacht, wie die Gesetze bestimmter Länder sie auch im Ausland schützten. Im Jahr 2008 plante die South African Competition Commission (SACC), einen knapp 600 Seiten starken Bericht über wettbewerbswidriges Verhalten von vier namhaften südafrikanischen Banken zu veröffentlichen. Die Banken erhielten vorab Kenntnis von dem Bericht und forderten umfangreiche Überarbeitungen. Letztendlich wurde tatsächlich nur eine überarbeitete, "entschärfte" Version des Berichts veröffentlicht. Wikileaks allerdings bekam die Original-Version mit allen Informationen zugespielt. Diese wurde veröffentlicht, wobei die in der offiziellen Version zensierten Stellen sogar noch hervorgehoben wurden. Die SACC und die südafrikanische Regierung, eingeschüchtert durch die Macht der Banken, verlangten eine Entfernung des Dokuments und leiteten schließlich ein Verfahren ein. Dabei sollte auch der Whistleblower, von dem die Dokumente stammten, verhört werden. Daraufhin warnte Wikileaks die SACC, dass sie, sollte sie das Verfahren fortsetzen, eine Anklage nach schwedischem und belgischem Recht riskierte. Warum? Wikileaks hatte vorgesorgt. Die Kommunikation mit den Quellen wird über Schweden und Belgien geroutet, die Veröffentlichung erfolgt von Schweden aus. Grund dafür sind die Gesetze dieser Länder. Schweden garantiert, wie oben erklärt, die Anonymität von Quellen. Belgien bietet der Kommunikation zwischen Journalisten und ihren Quellen besonderen gesetzlichen Schutz. Die Gerichte beider Länder hätten sich in der vorliegenden Situation für den Fall zuständig erklären können. Ob dies südafrikanische Gerichte letztlich wirklich anerkannt hätten, so schreiben die Beteiligten, sei nicht maßgeblich - keiner der Beteiligten wollte eine Verurteilung oder Probleme bei Auslandsreisen riskieren. Das Verfahren wurde eingestellt, die Quelle blieb anonym und geschützt.

Diese Erklärungen und Beispiele bieten einen ersten Eindruck davon, was die in Island geplante Gesetzgebung für Journalisten, Blogger und Whistleblower auf der ganzen Welt bedeuten könnte. Ebenso wie Einschränkungen der Freiheit durch Einzelstaaten oder Gremien wie die EU uns letztendlich alle betreffen, können auch positive Vorstöße eine Wirkung entfalten, die weit über die Landesgrenzen hinausgeht. Das ist die Besonderheit unserer vernetzten Welt - wird es Island gelingen, diese positiv zu nutzen? Das Potential dafür ist definitiv vorhanden. 

(Bild via lonelywolf2 @ DeviantArt, thx!)

Annika Kremer am Samstag, 20.02.2010 18:04 Uhr

tagsTags: island immi

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27 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • A John am 21.02.2010 19:55:02

    Server im Elsass", Az. 9 HKO 12373/99). Ich wußte es. Er ist es tatsächlich. :D:D:D :T ...

  • GvG am 21.02.2010 19:01:06

    Als Beispiel für den Fall Pressefreiheit taugt Zündel nicht...die Leugnung des Holocaust ist nur in sehr wenigen Ländern nicht strafbar. Ich glaube eher, dass es in der Mehrheit der Länder nicht strafbar ist. Man darf ja auch behaupten, dass die Erde eine Schei ...

  • soricsoon am 21.02.2010 14:30:52

    er wurde aus den usa nach kanada abgeschoben. in den usa ist die holocaustleugnung nicht strafbar. er lebte dort mit seiner us-amerikanischen frau. darum wurde er auch nicht nach deutschland abgeschoben, obwohl in deutschland ein haftbefehl gegen ihn vorlag. das war sozusag ...

  • Chronoton am 21.02.2010 14:11:53

    Zündel lebte als Deutscher in Kanada. Er wurde von kanadischen Behörden nach Deutschland mit der Begründung abgeschoben: Zündel stelle eine Gefahr für die nationale Sicherheit Kanadas dar. Nachzulesen bei Wikipedia Und ja... auch in Kanada ist die Leugnung des Holocaust strafbar... [/ ...

  • soricsoon am 21.02.2010 14:05:42

    ganz unrecht hat unser fake-günni nicht. siehe die cause zündel. der wohnte in den usa/kanada, betrieb eine deutschsprachige nazi seite und aus diesem grund sahen sich deutsche gerichte als zuständig an, da die puplikation an deutsche gerichtet waren. so zumindest deren ...

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