
Im vergangenen Jahr fand einer der beiden spektakulärsten Filesharing-Prozesse in den USA statt. Auf der Anklagebank saß Joel Tenenbaum, ein ehemaliger Physik-Student. Die Recording Industry Association of America (RIAA) hatte ihn verklagt. Zahlreiche Tracks soll er über die Tauschbörsensoftware KaZaA verbreitet haben. In der Klageschrift wurden davon 30 Stück herausgepickt. Kein ungewöhnliches Szenario. Dennoch erhielt der Fall viel Aufmerksamkeit. Der Grund war simpel.
Verteidigt wurde der Student von dem Harvard-Rechtsprofessor Charles Nesson. Dieser war bereits im Vorfeld des Prozesses aufgrund seiner unorthodoxen Vorgehensweise ins Schussfeld geraten. Sein Versuch, einen Live-Stream des Verfahrens zu erwirken, scheiterte. Dennoch brachte es ihm und dem Beklagten Sympathien ein. Zum ersten Mal wäre ein Verfahren der RIAA mehr als nur öffentlich gewesen. Jeder US-Bürger hätte dem Verfahren live folgen können. Hinzu kam, dass Professor Nesson einige äußerst interessante Verteidigungsoptionen ins Feld führte. Seine Feststellung, dass es sich beim Filesharing um Fair Use handele, war nur eine davon.
Trotz aller Bemühungen unterlag Tenenbaum in dem Prozess. Er wurde zu einem Schadensersatz von 675.000 US-Dollar (ca. 496.000 Euro) verurteilt. Das entspricht 22.500 US-Dollar (ca. 16.500 Euro) pro Track. Nachdem man sich anfänglich zurückgezogen hatte, wurde die weitere Strategie schnell klar. Man wollte in Berufung gehen und das Urteil anfechten. Insbesondere die Fair-Use-Verteidigung sei nicht ausreichend zur Kenntnis genommen worden. Dies lag mitunter daran, dass große Teile davon vor dem Verfahren gestrichen werden mussten.
Dem District Court of Massachusetts hat Professor Charles Nesson nun eine weitere Erklärung zukommen lassen. Diese legt dar, wieso der Schadensersatz viel zu hoch ist. Damit ist es für ihn jedoch nicht getan. In dem Schreiben erklärt er, dass der geforderte Betrag maximal 21 US-Dollar (ca. 15 Euro) betragen dürfte - also 70 US-Cent (ca. 50 Euro-Cent) pro Track.
Dies wäre der Betrag, den die Majorlabels erhalten hätten, wären die Tracks legal im iTunes-Store von Apple gekauft worden. "Wenn er die 30 Tracks bei iTunes zum Stückpreis von 99 Cents bei iTunes gekauft hätte, so hätte Apple 70 Cent davon an die Majorlabels weitergeleitet. Unter der Annahme, dass die Plattenfirmen keine Kosten haben, was nicht den Tatsachen entspricht, wäre jeder Cent, der an sie ging, ein Profit gewesen, der insgesamt mit 21 US-Dollar zu Buche schlägt", so Professor Nesson.
Der RIAA geht es jedoch nicht um den Download, also die einmalige Beschaffung des Werkes, sondern um den Upload, also die Verbreitung. Auch hier hat Professor Nesson nun eine interessante Argumentation vorgelegt. Die Dateien hätten zwar im Share-Ordner gelegen. Dadurch könne man Tenenbaum jedoch keine vorsätzliche Verbreitung unterstellen. Darüber hinaus hätten die Labels nicht einen einzelnen zusätzlichen Verkauf bemerkt, wäre die Upload-Funktion blockiert gewesen.
"Nicht eine einzige Person, die diese Tracks heruntergeladen hat, wäre von ihrer Handlung abgehalten worden, hätte Tenenbaum den Zugriff auf seinen Share-Ordner blockiert. Tenenbaum war kein Verbreiter von auch nur einem einzigen Track. Welcher Schaden auch immer durch die Verbreitung dieser 30 sehr populären Tracks in Peer-to-Peer Netzwerken entstanden sein mag, wurde durch die ursprünglichen Uploader erzeugt. Nachdem die ersten Verbreitungen sich ausweiteten, hatte eine weitere, leicht zugängliche Kopie unter den Millionen keine wirtschaftlichen Konsequenzen jedweder Art erzeugt", so Professor Nesson in dem Schreiben an das Gericht.
Das Gericht wird sich am 23. Februar mit diesen neuen Argumenten befassen. Eine Verminderung des Schadensersatzes auf 21 US-Dollar scheint unwahrscheinlich. Dennoch ist zumindest eine gewisse Absenkung nicht gänzlich ausgeschlossen. Insbesondere nach den jüngsten Ereignissen rund um die Filesharerin Jammie Thomas-Rasset erscheint dies möglich. Diese war zu 1,92 Millionen US-Dollar Schadensersatz verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter erkannte jedoch jüngst, dass dies weit über das Ziel hinausschießt. Er unterbreitete beiden Prozessparteien das Angebot, die Sache mit einem Schadensersatz von 54.000 US-Dollar abzuschließen. Die RIAA erklärte sich sogar bereit, 25.000 US-Dollar zu akzeptieren. Vorausgesetzt, Thomas-Rasset würde sich dafür einsetzen, dass der Vorschlag des Vorsitzenden Richters aus den Gerichtsunterlagen gestrichen wird.
Zwar haben beide Parteien abgelehnt. Das unterbreitete Angebot steht jedoch nach wie vor in den Gerichtsunterlagen. Eine ähnliche Entwicklung im Fall Tenenbaum ist deshalb nicht gänzlich unwahrscheinlich.
(via zeropaid, thx!)
Klaus Müller am Samstag, 20.02.2010 13:35 Uhr
Das Argument des Anwalts beruht ja darauf dass man wenn man einem Uploader den "Gesamtschaden" in Rechnung stellt man seinen potentiellen Gewinn verdoppelt wenn man den zweiten Uploader drankriegt. Der Gesamtschadensersatz ist jedoch auf alle Ursacher zu verteilen. Wenn eine OHG mit 4 Gesellschuf ...
Was mich stört: 10 leute sharen ein Lied 100 laden es runter 1er von den sharern wird erwischt und soll für die 100 downloads zahlen ok Es wird aber nicht nur einer von den sharern erwischt sondern mehrere. Und jeder von den Erwischten soll für die 100 downloads zahlen. ...
natürlich hinkt der vergleich, weil es keiner ist. die frage meinerseits war eher, wie jemand feststellen kann, dass ich illegale mp3s habe, wenn er die kopie nicht vom original unterscheiden kann. ...
ist eine 100% kopie immer noch eine fälschung, obwohl sie vom original nicht mehr zu unterscheiden ist? die frage die dann aufkommt wäre doch, welches ist das original und welches die fälschung. wie kann überhaupt festgestellt werden, ob mp3s eine kopie oder ein origina ...
Es sind nicht gefälschte Tickets, sondern gestohlene Originaltickets ;) Dann dürfte die RIAA, nachdem sie Tenenbaum für die gefälschten Tickets verklagt hat, theoretisch diejenigen, die mit den gefälschten Tickets dann gefahren sind, nicht mehr verklagen. Denn ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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