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CSU: Piratenpartei in närrischer Nebelbank verirrt

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) reagierte gestern offiziell auf die Äußerungen der Piratenpartei, die sie als Befürworterin eines schwächeren Urheberrechts ausgemacht hatte. Der verbale Schlagabtausch geht auch nach Ende der närrischen Zeit weiter.

In ihrer Pressemitteilung gab sie zu verstehen, dass sich die Piraten in den letzten Tagen offenbar in einer närrischen Nebelbank verirrt hätten. Die CSU-Politikerin stellt klar, dass es sich dabei um eine Falschinterpretation ihrer Aussagen gehandelt habe. "Hier handelt es sich offensichtlich um einen Faschingsscherz. Die Piratenpartei ist anscheinend in eine närrische Nebelbank geraten und hat etwas den Überblick verloren. Nachdem die Faschingszeit jetzt vorbei ist, helfe ich gern, den argumentativen Schiffbruch unserer bayerischen Piraten zu beheben. Selbstverständlich habe ich mit keiner Silbe die Segel für eine sanktionslose Raubkopiererei gesetzt. Ich habe einzig und allein die Frage erörtert, ob sich deutsche Beamte beim Ankauf der Steuer-CD nach deutschem Recht strafbar machen oder nicht.

Dass Daten keine Sachen sind und das Sichverschaffen von Daten kein Diebstahl im Sinne unseres Strafgesetzbuchs, darüber besteht unter Juristen überhaupt kein Streit. Gegen den Missbrauch von Daten gibt es eine Vielzahl spezieller rechtlicher Regelungen, die selbstverständlich beachtet werden müssen. Das habe ich immer betont, ebenso dass auch die Daten von Bankkunden gesetzlich geschützt sind. Der Ankauf solcher Daten durch deutsche Strafverfolger ist rechtlich allerdings ein Sonderfall, weil hier das Strafverfolgungsinteresse des Staates bei schweren Steuerhinterziehungsdelikten in einer Güterabwägung mehr Gewicht hat als das Bankgeheimnis für Steuerhinterzieherdaten. Also, liebe Piraten, dass ihr mir politischen Mut attestiert, find ich gut, bevor ihr am Horizont aber Unterstützung wähnt, schaut erst einmal durch euer Fernrohr."

Die Justizministerin sieht offenbar keinen Widerspruch darin, sich Daten rechtsmissbräuchlich zu beschaffen, um diese gegen Steuersünder des eigenen Landes einzusetzen. Wenn die Beschaffung von urheberrechtlich geschützten Daten in Tauschbörsen illegal ist, muss der Ankauf derartiger Daten CDs ebenfalls rechtsmissbräuchlich sein. Entweder man kann Daten stehlen und dies ist illegal. Oder das ist es eben nicht. Das Einführen derartiger Sonderfälle um unser Rechtssystem zu beugen erscheint moralisch höchst fragwürdig. Auch nach Ende der Karnevalszeit vermisst man bei den Aussagen mancher Politiker die dafür nötige Klarheit und Logik. Beim Urheberrecht möchte man die Gedanken bis zum Ende denken. Beim Ankauf illegaler Datensätze offenbar nicht. Sollte sich unsere Regierung in Zukunft häufiger das Rechtssystem zum eigenen Vorteil zurechtbiegen, so wird es als Ganzes zum Rohrkrepierer. In dem Fall braucht kein Bürger mehr einen Vorwand, um seine eigenen illegalen Handlungen zu rechtfertigen. Darf der Staat die Gesetze so auslegen, wie er möchte, so dürfen wir Bürger das auch - soweit zumindest die Theorie.

(Grafikausschnitt von Nicolas Ferrand, thx!)

Lars Sobiraj am Freitag, 19.02.2010 10:35 Uhr

tagsTags: merk piraten partei

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52 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • fingayn am 23.02.2010 15:03:52

    Moralisch ebenso fragwürdig ist das die Schweiz Kriminelle unterstützt und Strafvereitelung leistet, da können sie sich aufregen wie sie wollen. Nach deutschem Recht ist das was die Schweiz macht nicht legal wenn sie Steuhinterziehung deckt und ermöglicht, folglic ...

  • AddyDaDaddy am 22.02.2010 22:25:46

    Nein, die Schweiz ist da nicht das Böse. In deinem Gedankenspiel sind es die Kriminellen die nur andere Grundlagen ausnutzen. Man bedenke mal: Die Schweiz schützt Schwarzgeld-Bezieher. Bomben wir jetzt auch die Länder weg in denen die One-Click-Hoster zugegen sind? Wenn ...

  • Hasron am 20.02.2010 15:48:20

    Moralisch ebenso fragwürdig ist das die Schweiz Kriminelle unterstützt und Strafvereitelung leistet, da können sie sich aufregen wie sie wollen. Nach deutschem Recht ist das was die Schweiz macht nicht legal wenn sie Steuhinterziehung deckt und ermöglicht, folglic ...

  • GvG am 20.02.2010 10:58:40

    Mal so ganz naiv doof gefragt: es wurde doch, wenn überhaupt, das schweizer URG verletzt? Die Vervielfältigungshandlung (= Laden der Daten vom Massen - in den Arbeitsspeicher) erfolgt in Deutschland. Also findet das deutsche UrhG Anwendung. ...

  • 859638419372324 am 20.02.2010 10:19:02

    Die Geschichte ist dennoch insbes. moralisch sehr fragwürdig. Hierzulande sehr wahrscheinlich illegal, aber man bricht ja kein inländisches Gesetz... Sehr dünnes Eis ist das. So kann jeder irre Diktator in der dritten Welt auch argumentieren. Moralisch ebenso fragw ...

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