
Datenschützer erwarten dieses Urteil bereits seit Monaten mit Spannung: Bald wird das Bundesverfassungsgericht, Deutschlands höchstes Gericht, darüber urteilen, ob die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten verfassungsgemäß ist. Die Verfassungsbeschwerde wurde bereits mit Einführung der Maßnahme im Januar 2008 eingelegt, aber - unter anderem durch das Abwarten entsprechender EU-Rechtssprechung - erst am 15. Dezember 2009 verhandelt. In der Zwischenzeit hatte es immer wieder einstweilige Anordnungen gegeben, die die Datenspeicherung weiterhin erlaubten, aber den Zugriff auf die erhobenen Daten auf schwere Straftaten beschränkten. Die Verfassungsbeschwerde wurde von über 34.000 Deutschen unterzeichnet und ging damit als größte Massen-Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik in die Annalen ein.
Nun soll das endgültige Urteil in dieser Frage gesprochen werden. Wie das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen Pressemitteilung mitteilt, wird am Dienstag, dem 2. März, das Rätselraten ein Ende haben.
Das Urteil wird nicht nur für den Datenschutz in Deutschland interessant sein. Auch auf die EU-Gesetzgebung könnte das deutsche Urteil einen gewissen Einfluss haben. Zudem kündigten auch die Vertreter der Icelandic Modern Media Initiative (IMMI) bereits an, dass sie die deutsche Rechtssprechung genau beobachten werden (gulli:News berichtete). Je nachdem, zu welchem Urteil die deutschen Richter kommen, könnte auch die in Island momentan geltende sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung noch einmal überdacht werden. Dies ist Teil von Islands Plänen, zu einem Freihafen für investigativen Journalismus zu werden.
(Bild: CC-BY-SA 3.0 Unported @ Wikimedia Commons, thx!)
Annika Kremer am Donnerstag, 18.02.2010 23:01 Uhr
Drücke die Daumen, alle zwei beide. Hoffentlich setzt das mal Maßstäbe auch auf EU Ebene. Zitat aus der c't:"Brüssel beschließt es, in Frankreich liest man es, in Italien schmeißt man es in den Papierkorb und in Deutschland wirds befolgt." Für mich hat die EU keine ...
dem 2. März, das Rästelraten ein Ende Rechtssprechung Kleine Fehlerteufelchen, ansonsten hoffe ich auf eine Linkssprechung.:D ...
Also so sehr ich mir wünschte, dass endlich Vernunft einkehrt - ich befürchte, dass die VDS so bleibt und das BVerfG lediglich verfügt, dass sie nur zu den Katalogstraftaten genutzt werden dürfen - was LG Köln und Konsorten nicht davon abhalten wird, die Daten der VDS trotzdem weiterzugeben. Ei ...
Hallo, d-day am 02.03.10 also mal sehen was karlsruhe zur vds zu sagen hat. Ansich fällt mir kein grund ein wie man die legalität von so einem gesetz begründen könnte. Zur eu, wenn ich mir anschaue das dass europäische parlament durch den vertrag von lissabon mehr einfluss hat und das bei der ...
ich hab immer noch nicht begriffen für was die eu einsteht? geben die nur grundsätze und sanktionen (da man sich zu stark verschuldet hat) an die staaten weiter? hab mich bisher nicht damit beschäftigt, aber für den mehr oder weniger gebildeten laien bringt die doch n ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
Die amerikanische Fluglinie „American Airlines“ muss sich aktuell gegen Vorwürfe wehren, das Unternehmen benachteilige Kunden mit bestimmten moralischen Ansichten. Weil eine Passagierin auf ihrem T-Shirt den Spruch „If I wanted the government in my womb, I’d f*ck a senator“ trug, konnte sie nicht an Bord ihres Anschlussfliegers.
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