
Die New York Times berichtet, ein Gericht in Miami habe am Montag dem Antrag zugestimmt, dass die ehemalige Schülerin Katherine Evans ihren früheren Direktor verklagen darf. Im Verlauf eines Disziplinarverfahrens hatte dieser sie der Schule verwiesen. Ihr wurde vorgeworfen, sie hätte im Internet den Ruf einer Lehrerin geschädigt. Mit der Dozentin war es mehrfach zu Streitigkeiten gekommen. Katherine Evans eröffnete als Folge der Auseinandersetzungen auf Facebook die Seite "Sarah Phelps ist die schlimmste Lehrerin, die ich jemals hatte". Sie lud dazu diverse Schüler ein, dort ihre Kommentare zu hinterlassen oder sie zu beraten. Nach einigen Tagen entfernte sie ihre Seite wieder. Trotzdem wurde sie zwei Monate später zu ihrem Direktor gerufen, der sie aufgrund des Vorfalls von der Schule warf. Der Vorwurf lautete, sie hätte Online-Mobbing betrieben.
Die Betroffene sieht sich in ihrem Recht nach freier Meinungsäußerung beschnitten und möchte dafür vor Gericht einen finanziellen Ausgleich erstreiten. Ihr geht es unter anderem darum, die Gebühren der Schule zurück zu erhalten. Der Schuldirektor versuchte ohne Erfolg, das Gericht davon zu überzeugen, dass er für diesen Vorfall nicht haftbar gemacht werden kann. Sein Anspruch auf Immunität wurde aber von den Richtern abgewiesen.
Die Verteidigung feiert das Urteil als einen großen Sieg für das amerikanische Rechtssystem. Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei damit grundsätzlich bestätigt worden. Beobachter warnen jedoch alle Schüler vor unbedachten Äußerungen. Die 19-jährige Klägerin hätte sich vor Gericht nur deswegen durchsetzen können, weil in ihren Aussagen keine Drohungen oder Beleidigungen enthalten waren. Wer seine Meinung öffentlich kundtut, muss sich dennoch beherrschen und seine Worte sehr gut überlegen.
Insgesamt war das gestrige Urteil lediglich ein Teilsieg. Katherine Evans hofft, dass bald das Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen der Pembroke Pines Charter High School eröffnet wird.
Lars Sobiraj am Dienstag, 16.02.2010 20:38 Uhr
Da wir nicht den genauen Wortlaut kennen, ist diese Diskussion eigentlich sinnlos. Aber ich möchte allen hier recht geben, die hier differenzieren. Denn es ist wirklich ein Unterschied, wenn ich mich auf dem Schulhof unter Freunden über eine Lehrer auslasse, aber sobald ich das außerhalb jeglich ...
Wenn das in Amerika so is , schön und gut, aber hier ist die Rechtslage für Deutschland, da hat der Lehrer Recht bekommen: Es ist aber ein unterschied ob man Leute öffentlich beleidigt oder Kritik an ihnen übt! Ich glaube das haben einige immer noch nicht ...
Wenn das in Amerika so is , schön und gut, aber hier ist die Rechtslage für Deutschland, da hat der Lehrer Recht bekommen: Auszug aus: »Schulverweis wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Lehrkraft« Beschluss des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 07.06.2006, Az. 6 B 3325/0 ...
Ne, als Schüler auch nicht. Wenn ein Schüler die Lehrkraft beleidigt, bitte - selbst schuld. Wenn der Schüler jedoch nur sagt es wäre die Schlimmste Lehrkraft - ok. Wenn ein Schüler MICH als schlimmste Lehrkraft betiteln würde, würde ich glaube ich wissen, ...
tja, in amerika gibts immer noch sowas wie freie meinungsäusserung. anders als in der EUSSR. Bei uns wäre das Urteil sicherlich anders gekommen. DANKE! Wegen dir wäre ich vor Lachen fast erstickt. Irgendwie hat mich das EUSSR doch sehr aus der Fassung gebrach ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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