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Verlage:Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare(Update)

Die Verlage De Gruyter und Campus haben am 4. Februar gegen den Filehoster Rapidshare eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg erwirkt. Rapidshare muss dafür sorgen, dass 12 Buchtitel dort nicht mehr verfügbar sind.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels teilte heute mit, dass die beiden Verlage einen Etappensieg im Kampf gegen die Internetpiraterie erringen konnten. Lediglich die betreffenden Dateien vom Schweizer Filehoster entfernen zu lassen, scheint vielen Verlagen nicht mehr auszureichen. Ähnlich wie die Constantin Film AG erwirkte man kürzlich eine einstweilige Verfügung um Rapidshare dazu zu zwingen, dass ihre Werke dort nicht mehr angeboten werden.

"Kreative Leistungen müssen entlohnt werden, ganz gleich, ob sie gedruckt oder digital erscheinen. Es ist beschämend, dass man eine solche Selbstverständlichkeit in der modernen Mediengesellschaft gerichtlich erkämpfen muss. Als ein erster Schritt bestätigt uns der vorliegende Beschluss des Landgerichts Hamburg in unserer Haltung. Deshalb ist er schon jetzt ein wichtiger und grundsätzlicher Erfolg für die Buchbranche", kommentierte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels den Vorgang. Bei der Suche nach effizienten Strategien gegen Urheberrechtsverletzungen will man die eigenen Bücher und Hörbücher nun mithilfe derartiger Maßnahmen schützen. Herr Skipis weiter: "Dieses Grundsatzverfahren sollte deshalb alle Verlage, die bei diesem One-Click-Hoster von Urheberrechtsverletzungen betroffen sind, motivieren sich zu wehren."

Das dürfte für den Schweizer Anbieter nichts Gutes verheißen. Sollten andere Unternehmen dem Beispiel der beiden Verlagshäuser folgen, so würde dies auf Dauer das Geschäftsmodell von Rapidshare kaputt machen. Derartige Uploads komplett zu verhindern ist bei der Anzahl von hochgeladenen Dateien so gut wie unmöglich. Zumindest ist dies sehr zeitaufwendig und bindet die Arbeitszeit viele Mitarbeiter des Schweizer Anbieters. Verstößt aber der One-Click-Hoster gegen die Auflage, drohen von gerichtlicher Seite empfindliche Strafen. Auch das wird sich Rapidshare auf Dauer nicht leisten wollen oder können.

Update:
Kurz nachdem unsere gestrige News online war, wurden wir von verschiedenen Personen kontaktiert. In den vergangenen Wochen seien von Rapidshare mehrere Premium Accounts deaktiviert worden. Die Inhaber der fraglichen Accounts hatten nach Abgabe der einstweiligen Verfügung durch Rapidshare illegale Filmmitschnitte der Constantin Film AG hochgeladen. Auf dem Blog der Webwarezsite Moviez.to berichtet ein Admin, dass die Dateien bisher nur gelöscht und gegen einen erneuten Upload per MD5-Checksumme abgesichert wurden. Jetzt soll man dazu übergegangen sein, die Zugänge einzelner Uploader komplett zu sperren.

Sicher ist, dass ein Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung den Betroffenen teuer zu stehen kommt. Sollte sich der digitale Untergrund eines Tages von ihrem Lieblingsanbieter abwenden, so wären die Konsequenzen auch nicht sonderlich erfreulich. Wenn aber genügend Unternehmen dem Vorbild von Constantin, De Gruyter und Campus folgen sollten, könnte der Internetdienstleister aus Cham auf Dauer in der Zwickmühle stecken. Sperren sie großflächig die Accounts der Webwarezbetreiber, laden diese ihre Warez bei der Konkurrenz hoch. Dann kaufen entsprechend weniger Personen die kostenpflichtigen Zugänge für den Download der Warez. Sollte Rapidshare die Uploads nicht verhindern, müssen sie mit empfindlichen Strafen deutscher Gerichte rechnen. Moviez.to sieht in der Vorgehensweise eine mögliche Kooperation mit den Rechteinhabern, wovon aber nicht auszugehen ist. Bisher hat Rapidshare immer nur dann kooperiert, wenn man juristisch dazu gezwungen war. Auch bleibt kritisch abzuwarten, ob die bisherigen Sperren Einzelfälle bleiben.

Lars Sobiraj am Samstag, 13.02.2010 14:34 Uhr

tagsTags: börsenverein des deutschen buchh landgericht campus rapidshare skipis gruyter

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110 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Ghandy am 15.02.2010 00:44:23

    Sorry. I could not resist: http://img684.imageshack.us/img684/2086/emokpicdump11939.png ...

  • 859638419372324 am 14.02.2010 17:13:02

    Ja da hast du absolut Recht. Stichwort: soziale Mobilität! Warum sollten Kinder ärmerer Familien schlechtere Bildungschancen haben als die reicherer Kinder? Klar alle Raubkopierer sind arme Schlucker und können es sich sonst nicht leisten, was für ein grand ...

  • beeze am 14.02.2010 14:11:43

    Warum sollten Kinder ärmerer Familien schlechtere Bildungschancen haben als die reicherer Kinder? Hör auf zu pauschalisieren, das kann jeder. SO einfach wie du dir das vorstellst ist es nämlich nicht - und glaube mir GELD ist der unwichtigste Faktor an der ...

  • Kuchiki_Rukia am 14.02.2010 13:53:06

    Die Freiheit und das Recht auf Teilnahme am kulturellen Geschehen (Film, Musik, Bücher...) - Güter, die sich viele nicht leisten können oder aufgrund überhöhter Preise nicht leisten wollen - diesen Menschen den Zugang zu eben jenen kulturellen Dingen zu gewährleiste ...

  • 859638419372324 am 14.02.2010 08:36:17

    Die Freiheit und das Recht auf Teilnahme am kulturellen Geschehen (Film, Musik, Bücher...) - Güter, die sich viele nicht leisten können oder aufgrund überhöhter Preise nicht leisten wollen - diesen Menschen den Zugang zu eben jenen kulturellen Dingen zu gewährleiste ...

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