
Bei voller Fahrt ausgebremst. So lässt sich ein aktuelles Urteil des Frankfurter Amtsgerichts wohl am treffendsten bezeichnen. Auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist. Geklagt hatte DigiProtect auf Begleichung der Abmahnkosten. Der Beklagte soll ein urheberrechtlich geschütztes Werk in einer Tauschbörse verbreitet haben. Dafür wurde er abgemahnt. Die Kosten der Abmahnung habe er zu tragen.
Der Verteidiger des Beklagten, Rechtsanwalt Kohut, bestritt diese Forderungen. Man verwies auf ein Dokument, welches im vergangenen Jahr zu Wikileaks durchgedrungen war. Einige erinnern sich vermutlich noch an unsere Artikelreihe zur "Causa DigiProtect". Hier waren uns vielfältige interne Informationen zum Geschäftsgebaren von DigiProtect sowie der britischen Kanzlei Davenport Lyons und der Kanzlei Kornmeier zugespielt worden. Das bei Wikileaks aufgetauchte Dokument gehörte ebenfalls dazu. Es wurde auch von uns in einem Artikel behandelt.
Bei dem Dokument handelte es sich um ein Fax der Kanzlei Kornmeier. Darin wurden finanzielle Elemente der "Abmahnbranche" beschrieben. Dieses Dokument wurde während des Prozesses vorgebracht. Ebenso eine eidesstaatliche Erklärung des IT-Fachanwalts Thomas Stadler. Dieser hatte sich bei der damaligen Veröffentlichung umfangreich zu dem PDF geäußert.
Im Zuge dieses Dokuments und der eidesstaatlichen Versicherung musste die Kanzlei Kornmeier umfangreiche Einblicke in ihre Handlungsweisen gestatten. Wie gegenüber dem Gericht offengelegt wurde, existiert ein spezieller Beratungsvertrag zwischen der Kanzlei und DigiProtect. Erstere erhielten von DigiProtect jeweils eine Pauschale, welche jedoch nicht genannt wurde. Abgemahnte Filesharer hätten die Abmahnung stets als Angebot auf eine vorgerichtliche Einigung erhalten. Damit sollte eine Klage abgewendet werden. Die geforderten Beträge wurden mit Verweis auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geltend gemacht.
Problematisch wurde es, als eine eidesstaatliche Versicherung von Rechtsanwalt Dr. Kornmeier vom 30.11.2009 ins Spiel kam. Diese hatte er beim Landgericht Frankfurt abgelegt. Darin wird festgehalten, dass er mit DigiProtect auf Basis eines monatlichen Pauschalhonorars arbeitet. Für DigiProtect sei es aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, die Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz aus einem Streitwert von 10.000 Euro zu begleichen.
Rechtsanwalt Thomas Stadler führt hierzu aus: "Dieses Dokument lag dem Amtsgericht Frankfurt vor und hat das Gericht offenbar dazu veranlasst, die auf das RVG gestützte Kostenklage abzuweisen. Denn eine Erstattung von RVG-Gebühren kann nur dann verlangt werden, wenn der Anwalt mit seinem Auftraggeber auch tatsächlich nach RVG abrechnet. Und genau das ist aber bei der Kanzlei Kornmeier nicht der Fall."
Das Urteil ist - wie erwähnt - noch nicht rechtskräftig. Es kann im Volltext hier heruntergeladen werden.
(via heise & internet-law, thx!)
Klaus Müller am Donnerstag, 04.02.2010 18:46 Uhr
Na Richtig so! Toll, AG Frankfurt!!! Noch Richter, die mitdenken!!! :T Wenn das so wäre, würde der Punkt mit der sekundären Darlegungslast des Beklagten wegfallen. ...
... dann wollen wir 'mal in die Bresche springen: SUPER :D Noch "superer" fänd ich es allerdings, wenn die Strafkammer sich dessen 'mal annimmt und noch einen drauf setzt! Ich hab' zwar keine "CD" für die DDR-Merkel und den SSchäu ...
Quelle: heise.de Warum wollen sie die Vereinbarung nicht offenlegen? Na warum wohl? ;) Richtig so! Toll, AG Frankfurt!!! Noch Richter, die mit ...
Das Problem an der Sache ist, dass das Urteil für den Otto Normalverbraucher absolut nachvollziehbar ist und logisch erscheint (Will Geld nach RVG - Rechnet nicht nach RVG ab = Kein Geld). Das ist im höchsten Masse ungewöhnlich und wird wohl nicht lange Bestand haben....ich lasse mich aber gerne ...
Ich hätte ja damit gerechnet, dass jeder, der im Logistep-Thread gepostet hat, hier zumindets mal soetwas wie "Super" sagt. Vielleicht kannst Du erahnen, wie oft mir auf dem Gipfel spontaner Euphorie schon das "Super" im Halse stecken blieb, weil die nächste Entschei ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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