Der Bundesregierung wurde durch einen ehemaligen Banker eine CD mit illegal erworbenen Daten über angebliche Steuerhinterzieher zum Kauf angeboten. Diese CD gibt es bei ihm im Sonderangebot für gerade mal 2,5 Millionen Euro. Für den Fall, dass sich diese Daten nicht als wie auch immer geartete Fälschung entpuppen sollten, träumt der staatliche Fiskus von Einnahmen von etwa 100 Millionen Euro.
Laut der aktuellen Befragung auf spiegel.de sind knapp 60% der Leser (wobei zu beachten ist, dass sich natürlich nicht jeder Leser auch an der Wahl beteiligt) dafür, 2,5 Millionen Euro deutscher Steuergelder auszugeben, um am Ende möglicherweise nicht nur mit leeren Händen dumm dazustehen. Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am Sonntag in einem Gespräch mit der Deutschen Presseagentur (dpa) so schön bemerkte, ist die Rechtmäßigkeit eines solchen Datenankaufs zu bezweifeln. Nach Schaars Ansicht bewegt sich ein Kauf unrechtmäßig erworbener Daten sehr nahe am Tatbestand der Hehlerei. Schaar weiter: "Wir akzeptieren es zu Recht nicht, dass ausländische Staaten oder auch Private bei uns sich Daten beschaffen und die dann nach eigenem Gusto verwerten." Der Datenschutz müsse nach innen wie nach außen durch den Staat verteidigt werden.
Indes ist die CDU-Fraktion der Regierung durchaus angetan von diesem Datenankauf - illegal hin oder her. Damit die Kanzlerin keinen Rückzieher macht, möchten diverse Minister sie durch ihre nachdrückliche Unterstützung des Kaufs stärken: So schwelgt Innenminister Thomas de Maizière (CDU) in Erinnerungen an die gute alte Zeit als Chef des Bundeskanzleramts und Bundesnachrichtendienstes und muss gleich an die Steueraffäre mit Liechtenstein vor zwei Jahren denken. Und da seine Entscheidung damals so fachmännisch und richtig war, spricht er sich indirekt für den Kauf der illegalen Daten aus - auch wenn er als Innenminister für solche Entscheidungen ja gar nicht zuständig ist.
Schön an dieser Stelle auch das Oxymoron zwischen dem Begriff "Bundesverbraucherministerin" und der Einstellung der Amtsinhaberin Ilse Aigner (CSU), 2,5 Millionen Euro Steuergelder der bundesdeutschen Verbraucher für "heiße Wahre" auszugeben. Sie fügt hinzu, Steuerhinterziehung sei "kein Kavaliersdelikt" und müsse deshalb mit allen Mitteln verfolgt und bestraft werden. Dabei müssten jedoch die Daten so behandelt werden, dass sie nicht an die Öffentlichkeit gelangten, damit "nicht der Supergau" passiere. Ob das Mittel, Geldverlust mit mehr Ausgaben auszugleichen da das Richtige ist?
Dass CDU-Großinquisitor Dr. jur. Wolfgang Schäuble den Datenkauf für "rechtlich vertretbar" hält, ist geradezu selbstverständlich. Gut, dass man sich auf seine Rechtshermeneutik immer verlassen kann.
Und wenn alle etwas dazu zu sagen haben, darf natürlich auch Andrea Nahles' Meinung, kundgetan am Dienstag im ARD-Morgenmagazin, nicht fehlen: "Wir haben bei organisierter Kriminalität, bei Drogen und bei Zeugenschutzprogrammen immer wieder auf durchaus zweifelhafte Quellen zurückgegriffen, weil es eine Abwägung gab: Was ist wichtiger? Wo wird das Recht mehr verletzt? In diesem Fall ist es natürlich eine Abwägung, die aber nur heißen kann, dass das Interesse des Staates hier vorgeht und der Staat dieses Geschäft machen sollte, weil hier grundsätzliche Gerechtigkeitsfragen berührt sind." Und damit ganz klar ist, wonach Frau Nahles der Sinn steht: "Wir brauchen eine allgemeine Informationspflicht, damit es eben keine Steuerhinterziehung mehr geben kann."
Und ein leises Stimmchen flüstert uns das Wort "Überwachungsstaat" ins Ohr. Was für ein Glück, dass es weder in Regierung noch der Opposition nach Kompetenz geht. Bücher schreiben kann jeder.
Selbst der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Polizeihauptkommissar Rainer Wendt, tritt für den Kauf der CD ein. "Es muss erfolgversprechend sein - das scheint der Fall zu sein. Und es müssen alle rechtlichen Bedenken ausgeschlossen sein - auch das ist der Fall. Deshalb sollte sie (die Bundesregierung) das auf jeden Fall tun," äußerte er am Dienstag gegenüber dem Sender N24. Auch diese Einstellung wundert nicht bei einem Menschen, der sicher ungewollt den "Preis" für das Unwort des Jahres 2008 erhielt, als er Kritiker des BKA-Gesetzes zur Terrorabwehr als "Karlsruhe-Touristen" lächerlich zu machen versuchte.
Einzig der seit 2002 CDU-abtrünnige FDP-Jurist Christian Ahrendt springt dem Bundesdatenschutzbeauftragten in seiner Kritik zur Seite. Gegenüber dem Südwestrundfunk wies er daraufhin, dass in Deutschland letztlich nur ein Richter darüber entscheide, ob und welche Beweismittel für ein Strafverfahren zulässig seien. Mit dem Verweis auf die Liechtenstein-Steueraffäre kritisierte er, eine Staatsanwaltschaft könne sich sonst alles Beweismaterial einkaufen, das sie für einen Prozess benötige.
Letztlich obliegt es tatsächlich der richterlichen Entscheidung, ob die unrechtmäßig erworbenen Daten der CD überhaupt für den Prozess als Beweismittel zugelassen werden. Ist dies nicht der Fall, nutzen auch 2,5 Millionen ausgegebene Euro nichts.
Ahrendt ist deshalb der Ansicht, der legale Weg müsse beschritten werden, welcher nur über "diplomatische Gespräche" mit der Schweiz führe. Außerdem müsse geprüft werden, ob Schweizer Banken, die sich der Zusammenarbeit entzögen, eine deutsche Banklizenz erhalten hätten.
Eine viel witzigere Idee kommt aus dem Munde des CDU-Wirtschaftsratsvorsitzenden Kurt Lauk. Er ist der Meinung, man solle keinesfalls die CD kaufen, sondern lieber den Anbieter der Daten festnehmen: "Der Staat ist gehalten, alle rechtsstaatlichen Mittel anzuwenden: Den Mann in Haft zu nehmen." So so, rechtsstaatliche Mittel sollen angewandt werden und das auch noch durch die Regierung? Ein wirklich durchdachter Ansatz, den auch Josef Schlarmann, Vorsitzender der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung, unterstützt, wenn er dem Kölner Stadt-Anzeiger sagt: "Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Vieles spricht dafür, dass das Hehlerei ist. Wenn es rechtliche Zweifel gibt, muss die Bundesregierung ihre Finger davon lassen."
Und solche Kritik aus den eigenen Reihen der CDU. Da können wir nur hoffen, dass die Regierungsspitze Lauk und Schlarmann Gehör schenkt und am Ende doch mal darüber nachdenkt, wozu so ein Rechtsstaat und seine Mittel gut sind und für wen dieser so gilt.
(Via spiegel.de, thx! Bild: AMagill unter CC-BY-NC thx!)
Julia Klein am Dienstag, 02.02.2010 15:02 Uhr
Hausdurchsuchungen wird es aber wohl kaum geben, wenn irgendwo anonyme Listen mit irgendwelchen IPs, die JEDER gerade mal zurechtbasteln kann, auftauchen. Wenn nicht mal geklärt ist, wer diese Listen wann geloggt hat. wie schon geschrieben sehe ich keinerlei unterschied zwischen ste ...
darum gibts dann auch die netten hausdurchsuchungen, um an beweise/weitere indizien zu kommen. ich sehe da keinerlei unterschied. Hausdurchsuchungen wird es aber wohl kaum geben, wenn irgendwo anonyme Listen mit irgendwelchen IPs, die JEDER gerade mal zurechtbaste ...
Der Beweiswert solcher Logs mit IPs wäre aber auch eher fragwürdig. Wer will denn beweisen, dass die nicht gefälscht sind? wie du selbst geschrieben hast gibts da meist auch nur eine möglicherweise gefälschte liste mit namen und kontonummern, die die schweizer behörden nic ...
yep, das predige auch auch schon die ganze zeit. gäbe es jemanden, der logs von urheberrechtsverletzern verkaufen würde, dann wäre die stimmung ganz anders, obwohl die strafdrohung nicht so weit voneinander entfernt sind. mfg chronoton Der Beweiswert solcher Lo ...
Der scheint rumzulaufen und ständig zu rufen: "Haut mich, haut mich, bitte stärker." günni, ein masochist? ;) Vielleicht sollte er die Regierung auch wegen unserer Auslandsspione vom BND verklagen. Das sind auch Straftaten. ist zwar legitim, aber nicht v ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.