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P2P-Abmahnpannen: Inkasso eilt Abmahnung voraus!

Der Verein gegen den Abmahnwahn berichtet aktuell über eine sehr interessante "Panne" der abmahnenden Kanzlei U+C. Ein Betroffener erhielt das Schreiben des Inkasso-Unternehmens vor der eigentlichen Abmahnung.

Dass im Abmahnwahn mitunter kleine Patzer passieren können, ist keine Neuigkeit mehr. Gelegentlich gibt es jedoch Ereignisse, die Zweifel an der fehlerfreien Funktionsweise des Systems aufkommen lassen. Solch ein Fall liegt aktuell dem Verein gegen den Abmahnwahn e.V. vor. Ein Betroffener hatte sich mit einigen Unterlagen an den Verein gewandt, da er das Vorgehen der Kanzlei U+C für mehr als fragwürdig hielt.

Was war geschehen? Im Januar hatte die Person Post der Firma "Media Inkasso GmbH" im Postkasten vorgefunden. Eine typische Inkasso-Mahnung. Einige Abmahnkanzleien wälzen ihre Fälle inzwischen auf Inkasso-Unternehmen ab. Diese sollen die veranschlagten Gebühren eintreiben. In diesem Fall stellte man eine Gesamtforderung von 5711.85 Euro. Der Großteil dieses Betrags wurde durch Zinsen errechnet. Der Empfänger des Schreibens war wie vor den Kopf gestoßen. Der Grund: Er wusste nicht, wofür er hier ein Inkasso-Schreiben erhalten hatte.

Denn bis zu diesem Tage hatte er noch nicht einmal eine Abmahnung erhalten. Ein Anruf bei der Media Inkasso GmbH brachte wenig Klärung. Dort erklärte man ihm, dass man für den "Fall" nicht mehr zuständig sei. Er sei an die Kanzlei U+C zurückgegeben worden. Eine beeindruckende Handlung, insbesondere, wenn man bedenkt, dass der Betroffene am Tag des Empfangs dieses Inkassoschreibens dort angerufen hatte. Da er an die Kanzlei verwiesen wurde, rief er einen Tag später auch dort an. Sein telefonisches Gegenüber wies ihn darauf hin, dass man "ohne schriftliche Schilderung" nicht helfen könne.

Weiß man also gar nicht, an wen Abmahnungen verschickt werden oder wessen Daten an das Inkasso-Unternehmen weitergereicht werden? Erneut fügte sich der Betroffene diesem Spiel, denn schließlich wollte er nur eines: Dieses Missverständnis aufgeklärt wissen. Ein Brief mit der höflichen Bitte um Klärung wurde versandt. Klärung gab es jedoch nicht. Als Antwort folgte: Die Abmahnung.

Man beachte hierbei den Ablauf des Szenarios: Das Inkassoschreiben war auf den 20.01.2010 datiert. Das wenig später eintreffende Abmahnschreiben trug das Datum 21.01.2010. Ungeachtet der Tatsache, dass das Inkasso vor der eigentlichen Abmahnung eingegangen war, stehen hier jedoch interessantere Fragen im Raum. Wie kann es sein, dass die Daten des Betroffenen einfach so an ein Inkasso-Unternehmen weitergereicht werden? Vor allem, wenn vorab keine Abmahnung ergangen ist. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie man auf den wahnsinnigen Betrag von fast 6.000 Euro gelangt. Wurde hier der "Logzeitpunkt" als Starttermin für die Zinsberechnung herangezogen? Oder lagerten die Daten des Abgemahnten bereits seit längerer Zeit bei der Kanzlei U+C und man hat lediglich auf einen guten Zeitpunkt warten wollen, bis man die Abmahnung verschickt?
(Bildstrecke unten: Teile der Korrespondenz des Betroffenen)

(via verein-gegen-den-abmahnwahn, thx!)
(Bilder via via verein-gegen-den-abmahnwahn, thx!)

Klaus Müller am Dienstag, 02.02.2010 12:19 Uhr

tagsTags: abmahnung

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17 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Destiny666 am 03.02.2010 10:08:30

    Funktioniert vielleicht auch mit einer Anzeige wegen Drohung, Gängelung, Bedrohung etc??? Ehrlich, Mafiamethoden. ...

  • Smithy1980 am 03.02.2010 09:34:01

    In einen solchen Fall ist es Klug von einem Anwalt ein Schreiben aufsetzen zu lassen in welchen Sinngemäß steht, dass jegliche Zahlung verweigert wird da es sich hier eindeutig um Geldmacherei handelt. Sollte auf einer Zahlung bestanden werden wird man sowohl das Inkassoschreiben als auch die Abma ...

  • Hasron am 03.02.2010 04:11:50

    Mal von diesem Unding abgesehen(Sollte man bei so etwas die Staatsanwaltschaft einschlaten? Es sieht zumindest nicht wirklich rechtens aus...), so ist doch ein Inkassounternehmen eh absurd, es sei denn man hat die Schuld eingestanden. Wenn nicht, besteht kein vertragliches Verh ...

  • SPMan am 02.02.2010 23:48:46

    Mal von diesem Unding abgesehen(Sollte man bei so etwas die Staatsanwaltschaft einschlaten? Es sieht zumindest nicht wirklich rechtens aus...), so ist doch ein Inkassounternehmen eh absurd, es sei denn man hat die Schuld eingestanden. Wenn nicht, besteht kein vertragliches Verhältnis. Sicherlich kà ...

  • am 02.02.2010 23:34:35

    Falls irgendwer den hier noch nicht kennt.... FRAGE: Was sind 1000 Anwälte auf dem Meeresgrund? ANTWORT: Eine guter Anfang! :D ...

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