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Irland: 100.000 Euro Geldstrafe für Blogger

Seine Meinung frei zu äußern kann teuer werden. Vor allem, wenn sie Dritte verleumdet. Ein irischer Bürger hat dies nun zu spüren bekommen.

Am 1. Dezember 2007 veröffentlichte ein irischer Blogger, der sich selbst Ardmayle nennt, einen kritischen Beitrag in seinem Weblog. Dieser trug den Titel "Barnes and Noble". Eine Anspielung auf die US-amerikanische Buchhändlerin Laura Barnes. Diese hatte im Jahr 2005 einige Dokumente des Schriftstellers James Joyce an die irische Regierung verkauft. Sie erzielte dabei einen Gewinn von rund 700.000 Euro. Ein Jahr, nachdem der Verkauf über die Bühne gegangen war, sah man sie als Lebensgefährtin des Beamten Niall Ó Donnchú. Dieser ist als Assistenzsekretär in der Behörde für Kunst, Sport und Tourismus tätig.

Der Titel des Blogbeitrags spielte seinerzeit provokant auf eben jene Verbindung ab. Barnes die Buchhändlerin, und in diesem Falle der "noble" Staatsdiener. Die Mischung besaß nicht zuletzt aufgrund des beträchtlichen Verkaufspreises der Werke von James Joyce ihre Brisanz. Ein Pariser Buchhändler hatte die Werke nämlich für 400.000 Euro an die Buchhändler von Barnes und Noble verkauft. Das Unternehmen ist als der größte US-amerikanische Buchhändler bekannt.

Wenig später verkaufte man die Dokumente des Schriftstellers James Joyce an die irische Regierung weiter. Für 1,17 Millionen Euro. Der Gewinn für den Buchhändler Barnes & Nobles war beträchtlich. So dauerte es nicht lange, bis erste Spekulationen aufkamen. Als der Regierungsbeamte Niall Ó Donnchú schließlich mit Laura Barnes, der Verkäuferin des James Joyce Werke gesehen wurde, schien alles perfekt. Mit dem winzigen Detail, dass weder Ó Donnchú noch Barnes den Titel oder die Anspielungen des Blogeintrages besonders lustig fanden. Von Verleumdung war die Rede. Der Verkauf der Werke sei ganz gewöhnlich abgelaufen. Geheime Absprachen oder dergleichen habe es nicht gegeben. Das Paar beschwerte sich.

Ardmayle nahm seinen Blog kurzfristig offline, um wenig später zurückzukehren. Diesmal mit einer Entschuldigung, wie sie von dem Paar gefordert wurde. Dennoch führte man das Zivilverfahren gegen Ardmayle fort. Nach Aussage von Barnes gehe es dabei "nicht um Geld, [sondern darum], dass Leute für ihre Taten geradestehen." Eine Schadensersatzklage wegen Verleumdung hätte katastrophale Ausmaße annehmen können. Wäre Ardmayle unterlegen, so hätte er mit Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von 700.000 bis 800.000 Euro zu kämpfen gehabt.

Man versuchte deshalb eine gütliche Einigung zu erreichen. Genauer gesagt, eine finanziell tragbare Übereinkunft. Zumindest ansatzweise. Also wurde ein Vergleich geschlossen. Ardmayle muss 100.000 Euro bezahlen und trägt auch alle bisher angefallenen Anwaltskosten. Dafür wird der Prozess nicht vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt. Die Chancen für einen Sieg des Bloggers standen aufgrund nicht beweisbarer Tatsachen verständlicherweise gering. Der Vergleich wurde akzeptiert. Ob dieser jemals bezahlt werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Nicht zuletzt deshalb, weil der betreffende Blogger erst jüngst seinen Job verlor.

Die britische Times erwähnt jedoch ein anderes Detail, welches nun für Aufmerksamkeit sorgen dürfte. Die britische Blogosphäre hat es in der Vergangenheit nämlich nicht so genau genommen, wenn es um Ruf und Ehre von anderen Personen ging. Durch diesen gerichtlichen Vergleich dürfte sich vermutlich die lockere Haltung gegenüber Rufschädigungen drastisch ändern. Jeder Blogger wird sich eine drohende Geldstrafe in dieser Höhe gut durch den Kopf gehen lassen, bevor er in die Tasten greift.

Eine interne Prüfung, ob ein Fehlverhalten seitens Niall Ó Donnchú vorlag, wurde bereits 2007 abgeschlossen. Man schlussfolgerte, dass seine Beziehung mit Barnes keinen Einfluss auf den Ankauf hatte. Er sei unter ethischen Gesichtspunkten stets "angemessen" mit seiner Verantwortung umgegangen.

(via times, thx!)
(Bild via flickr by vizzzual.com, thx!)

Klaus Müller am Montag, 01.02.2010 20:10 Uhr

tagsTags: irland zensur blog

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5 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • .drunken am 02.02.2010 12:13:49

    Wer in der Öffentlichkeit steht, muß mit Kritiken und mit sowas rechnen. Still hat wer drüber steht, Schlechtes Selbstwert oder doch Dreck am Stecken, wer direkt in die Offensive geht... Unverschämt, das solche Summen gefordert werden dürfen. ...

  • Krauthahn am 02.02.2010 10:48:43

    Wirkliche "Meinungsfreiheit" ist doch hier in DE ebenfalls zur absoluten Farce verkommen :mad: Naja, du kannst deine Meinung ruhig ohne Konsequenzen sagen - sie interessiert nur keinen :eek: Musst nur drauf achten, dass keines deiner Worte eine Urheberrechtsverletzun ...

  • Shoprat am 01.02.2010 21:57:13

    Wirkliche "Meinungsfreiheit" ist doch hier in DE ebenfalls zur absoluten Farce verkommen :mad: ...

  • CommodoX am 01.02.2010 20:58:59

    100000e ist eine unmenschlich harte strafe für einen arbeitslosen arbeitnehmer. Das war ja nur der Vergleich, er hätte ihn ja nicht annehmen müssen. Wie die Kosten von 700.000 - 800.000€ berechnet wurden die im Artikel genannt werden würd ich aber gern mal wisse ...

  • user124 am 01.02.2010 20:33:55

    100000e ist eine unmenschlich harte strafe für einen arbeitslosen arbeitnehmer. wenn ich mir anschaue was geldadel, wenn überhaupt, für stafen bekommt in relation zum vorhandenen vermögen bleibt nur eins: hass! abgrundtiefer hass der sich staut. ...

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